Unternio Partnerprogramm

Teilnahmebedingungen Partnerprogramm (Partner-AGB)

der Pik Production GmbH für die Software-as-a-Service-Lösung Unternio · Stand: 14. August 2026

§ 1 Vertragsgegenstand und Teilnahme

  1. Die Pik Production GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover ("Betreiber") stellt dem Partner einen personalisierten Empfehlungslink sowie Werbemittel zur Verfügung, um Neukunden für die Software Unternio (unternio.de) zu gewinnen.
  2. Die Teilnahme richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbetreibende, Freiberufler, Gesellschaften) mit Sitz in der Europäischen Union. Privatpersonen und Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Partner weist seine Unternehmereigenschaft durch Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer nach.
  3. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Betreiber prüft jede Bewerbung und schaltet Partner manuell frei; er kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  4. Für die Teilnahme gelten diese Partner-AGB. Mit dem Absenden der Bewerbung erkennt der Partner sie an.

§ 2 Zuordnung von Empfehlungen (Tracking)

  1. Empfehlungen werden dem Partner wie folgt zugeordnet: Der Aufruf des Empfehlungslinks wird ohne Personenbezug gezählt. Registriert sich der geworbene Besucher in derselben Sitzung, wird der Empfehlungscode über die Anmeldung dem neuen Kundenkonto zugeordnet. Stimmt der Besucher zusätzlich der Speicherung eines First-Party-Cookies zu, werden spätere Registrierungen innerhalb von 60 Tagen ebenfalls zugeordnet.
  2. Maßgeblich ist die erste Zuordnung je Kundenkonto (eine Firma kann nur einem Partner zugeordnet werden). Ein Anspruch auf Zuordnung besteht nicht, wenn der Besucher der Cookie-Speicherung nicht zustimmt und sich erst in einer späteren Sitzung registriert.
  3. Empfehlungen für Konten, deren Inhaber der Partner selbst ist oder auf die er maßgeblichen Zugriff hat (Selbstwerbung), sind ausgeschlossen und werden nicht vergütet.

§ 3 Provision, Qualifikation und Laufzeit

  1. Der Partner erhält für qualifizierte Neukunden eine erfolgsabhängige Provision. Höhe, Bemessungsgrundlage und Dauer der Provision richten sich nach den Konditionen, die im Partnerzugang ausgewiesen oder mit dem Partner individuell in Textform vereinbart sind; sie werden je Partner festgelegt. Eine bestimmte Provisionshöhe oder eine Mindestvergütung wird durch diese Bedingungen nicht zugesagt. Alle im Partnerprogramm genannten Beträge sind Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer).
  2. Der Betreiber kann die Konditionen für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen in Textform mit einer Frist von 30 Tagen mit. Für Kunden, die bereits qualifiziert sind, bleiben die bei ihrer Qualifikation geltenden Konditionen maßgeblich; die Änderung wirkt nur für danach qualifizierte Kunden. Ist der Partner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag nach § 6 kündigen.
  3. Ein Neukunde gilt als qualifiziert, sobald er ein kostenpflichtiges Unternio-Abonnement abgeschlossen und die fällige Abo-Zahlung tatsächlich geleistet hat. Provision gibt es ausschließlich auf solche qualifizierten Käufe.
  4. Die laufende Provision entsteht je tatsächlich bezahlter Monatszahlung des geworbenen Kunden und nur, solange dessen Abonnement aktiv ist und bezahlt wird, längstens jedoch für die nach Absatz 1 maßgebliche Provisionsdauer ab Qualifikation. Kündigt der Kunde, endet oder pausiert sein Abonnement, endet auch die Provision.
  5. Wird eine Zahlung des Kunden erstattet, rückbelastet (Chargeback) oder der Vertrag rückabgewickelt, entfällt der zugehörige Provisionsanspruch rückwirkend. Bereits ausgezahlte Provisionen werden mit künftigen Ansprüchen verrechnet oder sind zurückzuerstatten.
  6. Kein Provisionsanspruch entsteht bei Verstößen gegen § 5 oder bei missbräuchlich zustande gekommenen Abschlüssen (z.B. Fake-Anmeldungen, Zahlungen mit nicht autorisierten Zahlungsmitteln).

§ 4 Abrechnung und Auszahlung (Gutschriftverfahren)

  1. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 UStG durch den Betreiber; der Partner stellt keine Rechnung. Der Partner erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden. Er kann einer Gutschrift widersprechen; sie verliert dann ihre Wirkung als Rechnung.
  2. Ausgezahlt wird monatlich, sobald die offene Provision den im Partnerzugang ausgewiesenen Mindestauszahlungsbetrag erreicht. Geringere Beträge werden in den Folgemonat vorgetragen.
  3. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, wird die Umsatzsteuer zusätzlich zum Nettobetrag ausgewiesen und ausgezahlt. Nimmt der Partner die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch, erfolgt die Gutschrift ohne Umsatzsteuerausweis. Der Partner ist verpflichtet, seinen Umsatzsteuerstatus sowie seine Steuernummer oder USt-IdNr. korrekt anzugeben und Änderungen unverzüglich im Partnerzugang zu aktualisieren; für Folgen falscher Angaben haftet der Partner.
  4. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das im Partnerzugang hinterlegte Konto. Ohne vollständige Abrechnungsdaten (Anschrift, Steuerangabe, Kontoverbindung) kann nicht ausgezahlt werden; die Beträge bleiben bis zur Vervollständigung stehen.
  5. Die Versteuerung der Provisionen obliegt dem Partner.

§ 5 Pflichten des Partners und Werberichtlinien

  1. Der Partner handelt bei der Bewerbung von Unternio in eigener Verantwortung und hält geltendes Recht ein, insbesondere UWG, DSGVO, TDDDG und presse- bzw. medienrechtliche Kennzeichnungspflichten.
  2. Der Partner kennzeichnet geteilte Empfehlungslinks und Werbeinhalte klar als Werbung (z.B. "Werbung" oder "Anzeige").
  3. Untersagt sind insbesondere:
    • Brand-Bidding: das Bieten auf die Marke "Unternio" oder verwechslungsfähige Begriffe in Suchmaschinenwerbung sowie deren Nutzung in Domains oder Anzeigentexten;
    • Spam, unaufgeforderte Werbenachrichten und irreführende oder herabsetzende Werbung;
    • Cookie-Stuffing, technische Manipulation des Trackings oder das Erschleichen von Zuordnungen;
    • Selbstwerbung (§ 2 Abs. 3) sowie Fake-Anmeldungen;
    • die Weitergabe nicht für die Öffentlichkeit bestimmter Rabatt- oder Promo-Codes.
  4. Der Betreiber kann Vorgaben zu Werbemitteln machen; vom Betreiber bereitgestellte Werbemittel dürfen nur unverändert verwendet werden. Der Betreiber ist berechtigt, Werbemaßnahmen des Partners stichprobenartig zu prüfen; der Partner nennt auf Anfrage seine Werbekanäle.
  5. Der Partner stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  6. Bei Verstößen kann der Betreiber Provisionen einbehalten oder stornieren, den Partnerzugang sperren und den Vertrag fristlos kündigen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 5, bleibt unberührt.
  3. Nach Vertragsende entstehen keine neuen Zuordnungen mehr. Laufende Provisionen für bereits qualifizierte Kunden werden bis zum Ablauf der jeweiligen Provisionsdauer nach § 3 weitergezahlt, sofern der Vertrag nicht außerordentlich durch den Betreiber gekündigt wurde. Offene Guthaben unterhalb des Mindestbetrags werden mit der Schlussabrechnung ausgezahlt.

§ 7 Datenschutz

  1. Der Betreiber verarbeitet die Stammdaten des Partners (Firma, Anschrift, Steuerangaben, Kontoverbindung, Kontaktdaten) zur Durchführung des Partnerprogramms und zur Provisionsabrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
  2. Der Partner ist für die Datenverarbeitung auf seinen eigenen Kanälen (Website, Newsletter, Social Media) selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.
  3. Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der geworbenen Kunden; im Partnerzugang werden ausschließlich anonymisierte Kennzahlen (Datum, Status, Provisionsbetrag) angezeigt.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Der Betreiber kann diese Partner-AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Änderungen werden dem Partner in Textform mitgeteilt; widerspricht er nicht innerhalb von vier Wochen, gelten sie als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
  2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Partner Kaufmann ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.