Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen. Dabei ist die Sache gut zu erledigen, wenn du weißt, was reingehört. Hier bekommst du eine ruhige Übersicht über die Pflichtangaben, die aktuellen Änderungen 2025/2026 und die Fallstricke, die du kennen solltest.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Neue Grundlage DDG: Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht, es hat das alte TMG abgelöst.
W-IdNr. ab Dezember 2026: Dann wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum Pflicht, sofern dir eine zugeteilt wurde.
OS-Plattform-Link raus: Bis zum 20. Juli 2025 mussten alle Verweise auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform entfernt werden.
Leicht erreichbar: Das Impressum muss von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar und ständig verfügbar sein.
Was ist die Impressumspflicht und wen betrifft sie?
Die Impressumspflicht wird vor allem durch § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt. Das DDG hat im Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst.
Die Pflicht gilt für alle, die geschäftsmäßige digitale Dienste bereitstellen, also in der Regel gegen Entgelt. Der Begriff ist weit gefasst: Auch werbefinanzierte oder über Affiliate-Links monetarisierte Angebote fallen darunter.
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Rein private Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind ausgenommen. Aber Vorsicht: Schon ein einziges Werbebanner kann eine Website impressumspflichtig machen.
Welche Angaben gehören ins Impressum?
Der Kern sind immer die allgemeinen Pflichtangaben, je nach Rechtsform und Tätigkeit kommen weitere hinzu.
Allgemeine Pflichtangaben
Name des Anbieters: vollständiger Vor- und Zuname bei natürlichen Personen, Firmenname bei Unternehmen.
Ladungsfähige Anschrift: eine echte Adresse der Niederlassung, kein Postfach und kein rein virtuelles Büro.
Kontaktdaten: zur schnellen, unmittelbaren Erreichbarkeit, mindestens E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Weitere Angaben je nach Fall
Rechtsform: Bei juristischen Personen wie einer GmbH gehören Rechtsform, Registergericht und Registernummer hinein. Bei Einzelunternehmen genügt der Name des Inhabers.
Aufsichtsbehörde: bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten (z.B. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler) mit Anschrift.
Reglementierte Berufe: bei Ärzten, Anwälten und Ähnlichen zusätzlich Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und berufsrechtliche Regelungen.
Umsatzsteuer-ID: die USt-IdNr., sofern vorhanden.
Verbraucherstreitbeilegung: Wer Verträge mit Verbrauchern schließt, muss nach dem VSBG angeben, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist.
Aktuelle Änderungen und Fristen 2025/2026
Drei Punkte solltest du dir für die nächsten Monate merken:
Was
Ab wann
Was zu tun ist
DDG statt TMG
seit 14.05.2024
Verweise auf das TMG im Impressum durch das DDG ersetzen
OS-Plattform
bis 20.07.2025
Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform entfernen (Plattform wird eingestellt)
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird seit November 2024 schrittweise vergeben. Wer bereits eine USt-IdNr. besitzt, kann diese bis auf Weiteres stattdessen verwenden.
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Der Link zur OS-Plattform ist ein klassischer Abmahn-Kandidat: Die Plattform wurde eingestellt, ein weiter bestehender Verweis darauf ist ein Fehler, der auffällt. Prüfe dein Impressum, falls du es länger nicht angefasst hast.
So platzierst du dein Impressum korrekt
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Konkret heißt das: von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar, am besten über einen deutlich sichtbaren Link in der Navigation, etwa „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Es in ein Pop-up oder in die AGB zu verstecken, reicht nicht aus.
Auch gewerblich genutzte Social-Media-Accounts brauchen ein Impressum. Oft genügt dort ein Link zum Impressum deiner Website im Profil.
Folgen bei Verstößen und häufige Fehler
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist kein Kavaliersdelikt. Es kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschützer führen und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Zusätzlich kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Die häufigsten Fehler in der Praxis:
Verweis auf das alte TMG statt auf das DDG.
Angabe eines Postfachs oder einer virtuellen Adresse statt einer ladungsfähigen Anschrift.
Impressum ist nicht leicht erkennbar oder erst über mehr als zwei Klicks erreichbar.
Fehlende Kontaktdaten, insbesondere keine Telefonnummer.
Der Link zur OS-Plattform wurde nach dem 20. Juli 2025 nicht entfernt.
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Ein sauberes Impressum ist schnell erledigt und dann jahrelang gültig, solange du bei Änderungen wie der W-IdNr. dranbleibst. Trag dir die Termine einmal ein, dann bist du auf der sicheren Seite.
PDF
Impressum-Checkliste 2025/2026 für Kleinunternehmen
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◆ Wie unternio hilft
Impressum-Fristen wie die W-IdNr. nicht verpassen
Das Impressum ist einmal erstellt schnell vergessen, dabei ändern sich die Anforderungen regelmäßig: die OS-Plattform fällt weg, die W-IdNr. kommt ab Dezember 2026. Mit dem Kontrollregister von unternio hinterlegst du diese Fristen einmal und wirst rechtzeitig erinnert, dein Impressum anzupassen. So bleibt es aktuell, bevor eine Abmahnung dich daran erinnert.
✓ Impressum-Fristen zentral hinterlegen✓ Rechtzeitige Erinnerung vor jeder Änderung✓ DSGVO, Hosting in Deutschland
Muss ich als Kleinunternehmer ein Impressum haben?
Ja. Sobald du eine Website oder einen Social-Media-Auftritt geschäftsmäßig nutzt, gilt die Impressumspflicht auch für Kleinunternehmer und Selbstständige. Das gilt sogar, wenn du keine direkte Gewinnabsicht hast, aber zum Beispiel Werbung schaltest.
Was ist der Unterschied zwischen TMG und DDG?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat im Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Die Inhalte der Impressumspflicht sind weitgehend gleich geblieben, aber die gesetzliche Grundlage hat sich geändert. Verweise im Impressum solltest du entsprechend anpassen.
Ab wann ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum Pflicht?
Die Angabe der W-IdNr. wird ab Dezember 2026 verpflichtend, sofern dir eine zugeteilt wurde. Wer bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, kann diese stattdessen verwenden.
Kann ich meine private Adresse im Impressum vermeiden?
Eine ladungsfähige Anschrift ist Pflicht. Ein Postfach oder ein rein virtuelles Büro reichen nicht aus. Ein Co-Working-Space, in dem du tatsächlich anzutreffen bist, kann eine Alternative sein.
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