● Recht & Compliance

Impressumspflicht: Was muss ins Impressum?

Ein fehlendes oder falsches Impressum ist einer der häufigsten Gründe für eine Abmahnung. Eine Abmahnung ist im Grunde genommen ein kostenpflichtiger Brief, mit dem dich jemand auffordert, einen Fehler abzustellen. Dabei ist die Sache schnell erledigt, wenn du weißt, was reingehört. Hier bekommst du eine ruhige Übersicht über die Pflichtangaben, die Änderungen 2025/2026 und die Fallen, die du kennen solltest.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Neue Grundlage DDG: Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht. Es hat das alte TMG (Telemediengesetz) abgelöst.
  • W-IdNr. ab Dezember 2026: Dann wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum Pflicht, sofern dir eine zugeteilt wurde.
  • OS-Plattform-Link raus: Bis zum 20. Juli 2025 mussten alle Verweise auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform entfernt werden.
  • Leicht erreichbar: Das Impressum muss von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar und ständig verfügbar sein.

Was ist die Impressumspflicht und wen betrifft sie?

Ein Impressum ist im Grunde genommen die Pflicht-Angabe, wer hinter einer Webseite steckt. Beispiel: Name, Adresse und Kontakt des Betreibers. Geregelt wird die Pflicht vor allem im Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG) und im Medienstaatsvertrag (§ 18 MStV). Das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ist im Grunde genommen das deutsche Gesetz für Online-Angebote. Es hat im Mai 2024 das alte Telemediengesetz (TMG) abgelöst.

Die Pflicht gilt für alle, die geschäftsmäßig etwas online anbieten, also meist gegen Geld. Das ist weit gefasst: Auch Seiten mit Werbung oder mit Affiliate-Links fallen darunter. Affiliate-Links sind im Grunde genommen Empfehlungs-Links, für die du eine Provision bekommst, wenn jemand darüber kauft.

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Rein private Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind ausgenommen. Aber Vorsicht: Schon ein einziges Werbebanner kann eine Website impressumspflichtig machen.

Welche Angaben gehören ins Impressum?

Der Kern sind immer die allgemeinen Pflichtangaben, je nach Rechtsform und Tätigkeit kommen weitere hinzu.

Allgemeine Pflichtangaben

  • Name des Anbieters: bei Einzelpersonen der volle Vor- und Nachname, bei Firmen der Firmenname.
  • Ladungsfähige Anschrift: eine echte Adresse, an der man dich anschreiben und rechtlich erreichen kann. Ein Postfach oder ein rein virtuelles Büro reicht nicht.
  • Kontaktdaten: damit man dich schnell erreicht, mindestens E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Weitere Angaben je nach Fall

  • Rechtsform: Bei Firmen wie einer GmbH gehören Rechtsform, Registergericht und Registernummer hinein. Bei Einzelunternehmen genügt der Name des Inhabers.
  • Aufsichtsbehörde: bei Tätigkeiten, die eine amtliche Zulassung brauchen (zum Beispiel Immobilienmakler oder Versicherungsvermittler), mit Anschrift der Behörde.
  • Reglementierte Berufe: Das sind Berufe mit besonderen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel Ärzte oder Anwälte. Hier musst du zusätzlich die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, das Land, das den Titel verliehen hat, und die Berufsregeln angeben.
  • Umsatzsteuer-ID: die USt-IdNr. (eine eigene Steuernummer für Geschäfte innerhalb der EU), falls du eine hast.
  • Verbraucherstreitbeilegung: Wer Verträge mit Privatkunden schließt, muss angeben, ob er bei einer Schlichtungsstelle mitmacht oder mitmachen muss (VSBG). Eine Schlichtungsstelle hilft im Grunde genommen, Streit ohne Gericht zu klären.

Aktuelle Änderungen und Fristen 2025/2026

Drei Punkte solltest du dir für die nächsten Monate merken:

WasAb wannWas zu tun ist
DDG statt TMGseit 14.05.2024Verweise auf das TMG im Impressum durch das DDG ersetzen
OS-Plattformbis 20.07.2025Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung entfernen (Streit online klären, ohne Gericht); die Plattform wird eingestellt
W-IdNr.ab Dezember 2026Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben, sofern zugeteilt (sonst USt-IdNr.)

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist im Grunde genommen eine bundesweite Nummer, die jedes Unternehmen eindeutig kennzeichnet. Sie wird seit November 2024 nach und nach vergeben. Wer schon eine USt-IdNr. hat, kann bis auf Weiteres diese stattdessen angeben.

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Der Link zur OS-Plattform ist ein klassischer Abmahn-Kandidat: Die Plattform wurde eingestellt, ein weiter bestehender Verweis darauf ist ein Fehler, der auffällt. Prüfe dein Impressum, falls du es länger nicht angefasst hast.

So platzierst du dein Impressum korrekt

Das Impressum muss leicht erkennbar, sofort erreichbar und immer verfügbar sein. Konkret heißt das: von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks erreichbar, am besten über einen gut sichtbaren Link in der Navigation, etwa „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Es in ein Pop-up oder in die AGB zu verstecken, reicht nicht.

Auch gewerblich genutzte Social-Media-Accounts brauchen ein Impressum. Oft genügt dort ein Link zum Impressum deiner Website im Profil.

Folgen bei Verstößen und häufige Fehler

Ein fehlendes oder falsches Impressum ist kein Kleinkram. Es kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschützer führen und gilt als Wettbewerbsverstoß. Zusätzlich kann eine Behörde ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Ein Bußgeld ist im Grunde genommen eine Geldstrafe der Behörde.

Die häufigsten Fehler in der Praxis:

  • Verweis auf das alte TMG statt auf das DDG.
  • Angabe eines Postfachs oder einer virtuellen Adresse statt einer ladungsfähigen Anschrift.
  • Impressum ist nicht leicht erkennbar oder erst über mehr als zwei Klicks erreichbar.
  • Fehlende Kontaktdaten, insbesondere keine Telefonnummer.
  • Der Link zur OS-Plattform wurde nach dem 20. Juli 2025 nicht entfernt.
Ein sauberes Impressum ist schnell erledigt und dann jahrelang gültig, solange du bei Änderungen wie der W-IdNr. dranbleibst. Trag dir die Termine einmal ein, dann bist du auf der sicheren Seite.
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Das Impressum ist einmal erstellt schnell vergessen, dabei ändern sich die Anforderungen regelmäßig: die OS-Plattform fällt weg, die W-IdNr. kommt ab Dezember 2026. Mit Aufgaben & Fristen von unternio hinterlegst du diese Fristen einmal und wirst rechtzeitig erinnert, dein Impressum anzupassen. So bleibt es aktuell, bevor eine Abmahnung dich daran erinnert.

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Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer ein Impressum haben?
Ja. Sobald du eine Website oder einen Social-Media-Auftritt geschäftsmäßig nutzt, gilt die Impressumspflicht auch für Kleinunternehmer und Selbstständige. Das gilt sogar, wenn du keine direkte Gewinnabsicht hast, aber zum Beispiel Werbung schaltest.
Was ist der Unterschied zwischen TMG und DDG?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat im Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Die Inhalte der Impressumspflicht sind weitgehend gleich geblieben, aber die gesetzliche Grundlage hat sich geändert. Verweise im Impressum solltest du entsprechend anpassen.
Ab wann ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum Pflicht?
Die Angabe der W-IdNr. wird ab Dezember 2026 verpflichtend, sofern dir eine zugeteilt wurde. Wer bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, kann diese stattdessen verwenden.
Kann ich meine private Adresse im Impressum vermeiden?
Eine ladungsfähige Anschrift ist Pflicht. Ein Postfach oder ein rein virtuelles Büro reichen nicht aus. Ein Co-Working-Space, in dem du tatsächlich anzutreffen bist, kann eine Alternative sein.

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Quellen und Rechtsgrundlagen: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) · Medienstaatsvertrag (MStV)

Redaktionell verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Jan Pulfer, Pik Production GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover.