● Recht & Compliance

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA): Was muss drinstehen?

Bevor du einem Geschäftspartner deine Preise, deine Kundenliste oder deine Produktidee zeigst, willst du sicher sein: Diese Sachen landen nicht beim Konkurrenten. Genau dafür gibt es die Geheimhaltungsvereinbarung. Auf Englisch heißt sie NDA (das steht für Non-Disclosure Agreement). Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist im Grunde genommen ein Vertrag, in dem man verspricht, ein Geheimnis für sich zu behalten. Beispiel: Du zeigst einem Partner deine Preise, und er darf sie niemandem weitererzählen. Hier erfährst du in Ruhe, was in so einem Vertrag stehen muss, welche Fallen in fertigen Vorlagen stecken und worauf du achten solltest, bevor du selbst ein NDA unterschreibst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Zweck: Ein NDA sorgt dafür, dass eine Seite oder beide Seiten geheime Infos für sich behalten. Und dass sie diese Infos nur für den einen Zweck nutzen, für den sie gedacht sind.
  • Kern des Vertrags: Genau festlegen, welche Infos geheim sind. Dazu: die Ausnahmen, wofür die Infos genutzt werden dürfen, wie lange der Vertrag gilt und eine Vertragsstrafe (also eine feste Strafe, die der andere zahlen muss, wenn er das Geheimnis verrät).
  • Häufigster Fehler: Alles wird zu weit gefasst und der Vertrag gilt endlos lange. Dadurch wird er angreifbar, ein Gericht kann ihn dann kippen.
  • Wichtig seit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG): Das GeschGehG ist im Grunde genommen das Gesetz, das deine Firmengeheimnisse schützt. Deine Geschäftsgeheimnisse sind aber nur dann geschützt, wenn du selbst genug dafür tust, sie geheim zu halten. Ein NDA ist so ein Schutz.

Was ist ein NDA und wann brauchst du es?

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist ein Vertrag. Darin versprechen sich die Beteiligten, bestimmte Infos geheim zu halten. Das heißt: Sie geben die Infos nicht an andere weiter und nutzen sie nur für den einen vereinbarten Zweck. So ein NDA kann ein eigenes Dokument sein. Es kann aber auch als kurzer Abschnitt in einem größeren Vertrag stecken, zum Beispiel in einem Dienstleistungsvertrag oder Freelancer-Vertrag.

Typische Situationen, in denen ein eigenständiges NDA sinnvoll ist:

  • Vor Vertragsverhandlungen: Du legst Kalkulationen, Prozesse oder Prototypen offen, bevor klar ist, ob es zur Zusammenarbeit kommt.
  • Bei Projekten mit Externen: Agenturen, Freelancer und Dienstleister bekommen Einblick in Interna und Kundendaten.
  • Bei Investoren- und Kaufgesprächen: Zahlen und Strategien wandern über den Tisch. Hinweis: Viele Wagniskapitalgeber unterschreiben in frühen Pitch-Phasen grundsätzlich keine NDAs, das ist branchenüblich und kein Alarmsignal.
  • Bei Kooperationen und gemeinsamer Entwicklung: Beide Seiten bringen Know-how ein.

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Trotzdem solltest du ein NDA immer schriftlich machen, zum Beispiel per E-Mail oder auf Papier. So kannst du später beweisen, was ihr vereinbart habt.

Einseitig oder gegenseitig?

NDAs gibt es in zwei Grundvarianten:

  • Einseitig: Nur eine Seite gibt Infos heraus. Nur die andere Seite muss schweigen. Typisch, wenn ein Auftraggeber einem Dienstleister interne Infos zeigt.
  • Gegenseitig (auf Englisch mutual NDA): Beide Seiten geben geheime Infos heraus, und beide müssen schweigen. Das ist der Normalfall, wenn zwei Partner auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
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Bekommst du ein einseitiges NDA, gibst aber selbst auch geheime Infos heraus? Dann schlag die gegenseitige Variante vor. Das ist normal und wird selten abgelehnt.

Checkliste: Diese Klauseln gehören hinein

Ein brauchbares NDA beantwortet diese Punkte, zum Abhaken:

  1. Wer und warum: Wer schließt den Vertrag? Und warum werden Infos ausgetauscht, zum Beispiel für ein Projekt oder eine Verhandlung?
  2. Welche Infos sind geheim: der wichtigste Teil. Schreib so genau wie möglich auf, welche Infos geheim sind: zum Beispiel Preise, Kundendaten, Programm-Code oder Rezepte. Und in welcher Form: mündlich, auf Papier oder digital. Einfach nur „alle Infos" zu schreiben ist bequem, hilft dir aber vor Gericht kaum.
  3. Ausnahmen: Manche Infos müssen nicht geheim bleiben. Zum Beispiel Infos, die sowieso schon öffentlich sind. Oder die der andere schon vorher kannte. Oder die er ganz legal von jemand anderem bekommen hat. Oder die er selbst entwickelt hat. Und wenn ein Gericht oder eine Behörde die Info verlangt, darf er sie herausgeben.
  4. Nur für den einen Zweck: Die Infos dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Nicht für eigene Produkte und nicht, um dir Kunden abzuwerben.
  5. Wer darf die Infos sehen: Welche Mitarbeiter, Berater oder verbundenen Firmen dürfen die Infos sehen? Und müssen auch diese Leute schweigen?
  6. Schutzmaßnahmen: Wie sorgfältig muss man mit den Infos umgehen? Zum Beispiel: Nicht jeder darf ran, und die Infos werden sicher aufbewahrt.
  7. Laufzeit: Wie lange gilt der Vertrag? Und, noch wichtiger: Wie lange muss man schweigen, nachdem die Zusammenarbeit vorbei ist? Üblich sind zwei bis fünf Jahre, bei echten Geschäftsgeheimnissen auch länger.
  8. Rückgabe und Löschung: Nach dem Projekt müssen alle Unterlagen zurückgegeben oder gelöscht werden, auch alle Kopien. Und man muss das Löschen nachweisen können.
  9. Vertragsstrafe: eine passende Strafe für jeden Verstoß. Am besten so, dass die Strafe später auf einen größeren Schadensersatz angerechnet wird. Ohne so eine Strafe ist ein NDA oft zahnlos, weil man einen echten Schaden nur schwer beweisen kann.
  10. Schlussbestimmungen: welches Recht gilt, welches Gericht bei Streit zuständig ist, dass Änderungen schriftlich sein müssen, und eine salvatorische Klausel. Eine salvatorische Klausel ist im Grunde genommen ein Satz, der sagt: Wenn ein Teil des Vertrags ungültig ist, gilt der Rest trotzdem weiter. Beispiel: Ein Punkt hält vor Gericht nicht, aber alle anderen Punkte bleiben gültig.

NDA und Geschäftsgeheimnisgesetz

Seit 2019 gibt es das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Es regelt, wie Geschäftsgeheimnisse geschützt werden. Der wichtigste Punkt für dich: Eine Info ist nur dann ein geschütztes Geschäftsgeheimnis, wenn du selbst genug dafür tust, sie geheim zu halten. Wer seine internen Infos einfach an jeden weitergibt, ohne Geheimhaltung zu vereinbaren, verliert im Ernstfall den Schutz.

Ein NDA ist deshalb doppelt nützlich. Erstens kannst du den Partner damit belangen, wenn er sich nicht daran hält. Zweitens ist es ein Beweis, dass du deine Geheimnisse aktiv schützt. Dazu passen weitere Maßnahmen: zum Beispiel Zugriffsrechte, Passwörter und Geheimhaltungs-Absätze in Arbeitsverträgen.

Tipp aus der Praxis: Schreib dir auf, mit wem du NDAs geschlossen hast und wie lange sie gelten. Diese Liste ist selbst schon eine Schutzmaßnahme. Und im Streitfall musst du nicht lange suchen.

Typische Fehler und Fallen

  • Alles zu weit gefasst: Wird „jede Info" für immer geschützt, kann ein Gericht das für unfair halten. Vor allem bei fertigen Vorlagen. Merke: genau ist besser als pauschal.
  • Keine Ausnahmen: Fehlen die üblichen Ausnahmen (schon öffentlich, schon bekannt, selbst entwickelt), kann der Empfänger den Vertrag kaum einhalten. Und für dich ist das riskant, wenn du selbst unterschreibst.
  • Keine Vertragsstrafe: Ohne Vertragsstrafe bleibt oft nur der Schadensersatz, und der ist schwer zu beweisen. Umgekehrt gilt: Eine viel zu hohe Strafe kann ungültig sein. Die Höhe sollte zum Wert der Infos passen.
  • Kein fester Zweck: Dann darf der Partner die Infos zwar nicht weitergeben, aber vielleicht selbst nutzen. Bei einer Produktidee ist das eine Katastrophe.
  • Vergessene Unter-Auftragnehmer: Dein Partner schweigt, aber sein Freelancer nicht (also jemand, den er selbst für die Arbeit engagiert hat). Deshalb muss klar geregelt sein, wer die Infos sehen darf, und auch diese Leute müssen zum Schweigen verpflichtet werden.
  • NDA als Ersatz für den Hauptvertrag: Ein NDA regelt nur die Geheimhaltung. Wer was nutzen darf, wer wie viel Geld bekommt und wer bei Schäden haftet, gehört in den eigentlichen Vertrag.
  • Unterschrift ohne Erlaubnis: Unterschreibt auf der anderen Seite jemand, der das gar nicht darf, hast du im Zweifel gar keinen gültigen Vertrag.

Worauf du vor der Unterschrift achten solltest

Bekommst du selbst ein NDA vorgelegt, prüfe vor allem diese Punkte:

  • Wie weit reicht es: Kannst du die Regeln im Alltag wirklich einhalten? Betrifft der Vertrag auch Wissen, das du für andere Kunden brauchst?
  • Nur du oder beide: Musst nur du schweigen, obwohl beide Seiten Infos austauschen? Dann verhandle die gegenseitige Variante.
  • Vertragsstrafe: Ist die Strafe angemessen hoch? Und musst du nur zahlen, wenn du wirklich Schuld hast? Eine Strafe, die du auch ohne eigene Schuld zahlen musst, solltest du nicht akzeptieren.
  • Laufzeit: Wie lange musst du nach dem Projekt noch schweigen? Und passt das zur Art der Infos?
  • Versteckte Wettbewerbsverbote: Manche NDAs verbieten dir heimlich, für andere zu arbeiten oder Leute abzuwerben. Das geht weit über Geheimhaltung hinaus. Solche Punkte solltest du extra verhandeln oder streichen lassen.
  • Ablegen: Leg das unterschriebene NDA ordentlich ab, mit Laufzeit und Fristen. Wie das geht, steht im Beitrag Dokumente und Verträge organisieren.
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Bei NDAs mit hohem Risiko, zum Beispiel bei hohen Strafen oder ausländischem Recht, lohnt sich vorher der Blick eines Anwalts. Hast du einmal unterschrieben, bist du gebunden.
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Checkliste: NDA prüfen und aufsetzen

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Häufige Fragen

Ist ein NDA rechtlich bindend?
Ja. Ein gültig geschlossenes NDA ist ein echter Vertrag, an den man sich halten muss. Hält sich eine Seite nicht daran, kann die andere Seite verlangen, dass sie damit aufhört, und Schadensersatz fordern. Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, auch diese. Schwierig ist in der Praxis oft der Beweis, dass die Infos wirklich weitergegeben wurden.
Wie lange sollte ein NDA gelten?
Üblich sind zwei bis fünf Jahre nach dem Ende der Zusammenarbeit. Bei echten Geschäftsgeheimnissen auch länger. Eine Pflicht, die für alle Infos ewig gilt, kann unfair sein. Dann ist der Vertrag angreifbar.
Brauche ich eine Vertragsstrafe im NDA?
Pflicht ist sie nicht. Aber ohne Vertragsstrafe musst du im Ernstfall einen konkreten Schaden beweisen, und das gelingt bei verratenen Geheimnissen kaum. Eine passende Vertragsstrafe gibt dem NDA erst richtig Kraft.
Was ist der Unterschied zwischen einseitigem und gegenseitigem NDA?
Beim einseitigen NDA muss nur eine Seite schweigen, zum Beispiel ein Dienstleister gegenüber seinem Auftraggeber. Beim gegenseitigen NDA schützen beide Seiten ihre Infos. Tauschen beide Seiten geheime Daten aus, ist die gegenseitige Variante fairer.

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Quellen und Rechtsgrundlagen: Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

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