Was das Recht auf Reparatur ist
Hinter dem „Recht auf Reparatur" steht die EU-Richtlinie 2024/1799, ein Baustein des europäischen Green Deal. Das Ziel: Produkte sollen länger genutzt und häufiger repariert statt weggeworfen werden. Deutschland setzt die Richtlinie im BGB um.
Für die Praxis zerfällt das Ganze in zwei Regelungsblöcke: Der erste betrifft das Gewährleistungsrecht und damit direkt dich als Verkäufer. Der zweite schafft eigene Herstellerpflichten, also einen Reparaturanspruch, den Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen direkt gegen den Hersteller richten können.
Was sich für dich als Händler ab 31. Juli 2026 ändert
Reparierbarkeit wird Mangelkriterium
Ab dem 31. Juli 2026 zählt die Reparierbarkeit einer Ware zur objektiven Beschaffenheit nach § 434 BGB. Lässt sich ein Produkt entgegen der berechtigten Erwartung praktisch nicht reparieren, kann das einen Sachmangel begründen. Diese Regel gilt zunächst im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C). Zwischen Unternehmern (B2B) greift sie erst ab dem 31. Dezember 2027.
Verlängerte Gewährleistungsfrist bei Reparatur (24 auf 36 Monate)
Reparierst du im Rahmen der Nacherfüllung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig von 24 auf 36 Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Wichtig zum Verständnis:
- Die zusätzlichen 12 Monate schließen sich an die reguläre Frist an, sie beginnt nicht neu.
- Die Verlängerung greift einmalig bei der ersten tatsächlich durchgeführten Reparatur, nicht bei jeder weiteren.
- Die Beweislastumkehr nach § 477 BGB (ein Jahr) bleibt davon unberührt.
Neue Informationspflicht bei jeder Mängelrüge
Das ist der Punkt, der deinen Alltag am meisten betrifft. Nach der ersten Mängelrüge musst du den Verbraucher aktiv informieren (§ 475 Abs. 4 BGB): über das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Reparatur und über die mögliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist.
Vorgaben zur Nacherfüllung
Die Nacherfüllung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen (§ 475 Abs. 6 BGB). Gelingt das nicht, kann der Verbraucher ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Reparaturanspruch direkt gegen den Hersteller
Neben der Händler-Gewährleistung entsteht ein eigener Reparaturanspruch gegen den Hersteller (§§ 479a ff. BGB). Er ist bewusst eng gefasst:
- Nur für bestimmte Produktkategorien, unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Displays, Staubsauger sowie Smartphones und Tablets.
- Nur für Verbraucher.
- Nachrangig zur Gewährleistung: Solange dein Gewährleistungsanspruch als Händler greift, geht dieser vor.
Die Fristen richten sich nach den jeweiligen Ökodesign-Verordnungen (zum Beispiel sieben Jahre bei Smartphones) und beginnen ab der Produktionseinstellung des Modells. Als reiner Händler betrifft dich dieser Block nur mittelbar, gut zu wissen ist er trotzdem, weil Kunden danach fragen werden.
Musst du deine AGB anpassen?
Hier kommt die entlastende Nachricht: Die Gewährleistungsänderungen machen keine Aktualisierung deiner AGB erforderlich.
Zur Einordnung, ab wann was gilt: Der Gewährleistungsteil gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden. Die Herstellerpflichten greifen ab dem 31. Juli 2026 auch für Waren, die früher gekauft wurden.
Was du jetzt konkret tun solltest
- Reklamationsablauf anpassen: Lege einen festen Schritt „Informationspflicht nach Mängelrüge" fest und bereite einen Textbaustein vor, der über Wahlrecht und mögliche Fristverlängerung aufklärt.
- Fristen sauber dokumentieren: Halte je durchgeführter Reparatur fest, dass sich die Gewährleistung einmalig auf 36 Monate verlängert, damit du bei späteren Reklamationen richtig reagierst.
- Team schulen: Wer Reklamationen bearbeitet, sollte die neue Informationspflicht und die Fristenlogik kennen.
- Sortiment im Blick behalten: Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit können künftig für die Mangelfreiheit relevant sein.
- Stichtag vormerken: Der 31. Juli 2026 ist der Starttermin, plane die Umstellung rechtzeitig davor.
Da sich das Thema mit anderen Händlerpflichten berührt, lohnt auch ein Blick in die Ratgeber Widerrufsrecht im Onlinehandel und Abmahnung vermeiden.
