● Recht & Compliance

Compliance-Fristenkalender 2025/2026 für Kleinunternehmen

E-Rechnung, GoBD, Aufbewahrungsfristen, DSGVO: Für kleine Unternehmen gibt es viele Regeln und noch mehr Termine. Wer den Überblick verliert, riskiert Bußgelder und unnötigen Stress. Dieser Fristenkalender bringt die wichtigsten Compliance-Pflichten für 2025 und 2026 in eine ruhige, klare Reihenfolge.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • E-Rechnung empfangen: seit dem 1. Januar 2025 Pflicht für alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer.
  • E-Rechnung ausstellen: gestaffelt ab 2027 (über 800.000 € Umsatz) und ab 2028 für alle übrigen.
  • Aufbewahrung: für Buchungsbelege ab 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt, andere Fristen bleiben.
  • DSGVO: Grundpflichten bleiben, mögliche Erleichterungen für KMU und mehr Fokus auf KI ab 2026.

Warum ein Fristenkalender wichtig ist

Compliance klingt sperrig, meint aber nichts anderes als: die geltenden Regeln einhalten. Für kleine Unternehmen ist das kein Selbstzweck. Wer eine Frist verpasst, riskiert im schlimmsten Fall hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Ein einfacher Kalender mit den wichtigsten Terminen nimmt genau diesen Druck heraus, weil du nichts mehr im Kopf behalten musst.

E-Rechnungspflicht 2025/2026

Die E-Rechnung ist derzeit die größte Umstellung im Geschäftsalltag. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Empfangen und Ausstellen.

Empfangspflicht seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmer, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein Postfach, das nur einfache PDFs annimmt, reicht dafür nicht mehr aus. Wie das genau funktioniert, liest du im Detail unter E-Rechnung 2025.

Ausstellungspflicht ab 2027/2028

Beim Ausstellen wird gestaffelt vorgegangen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro beginnt die Pflicht am 1. Januar 2027. Für alle übrigen, also auch die meisten Kleinunternehmer, gilt sie ab dem 1. Januar 2028.

Ab wannWas giltFür wen
01.01.2025E-Rechnungen empfangen und verarbeitenalle Unternehmen
01.01.2027E-Rechnungen ausstellen (Pflicht)Umsatz über 800.000 €
01.01.2028E-Rechnungen ausstellen (Pflicht)alle übrigen

Zugelassene Formate und Ausnahmen

Zugelassen sind Formate nach der europäischen Norm EN 16931, in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.2). Von der Ausstellungspflicht ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, Rechnungen an Privatkunden (B2C) und bestimmte steuerfreie Umsätze. Die Empfangspflicht bleibt davon unberührt.

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Auch wenn du selbst noch keine E-Rechnung ausstellen musst, kann dir ein Geschäftskunde schon heute eine schicken. Sorge deshalb zuerst dafür, dass du empfangen und archivieren kannst.

GoBD und revisionssichere Archivierung

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form. Sie sorgen dafür, dass digitale Geschäftsunterlagen jederzeit nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sind.

Für die Praxis heißt das vor allem eines: Digitale Originale müssen auch digital archiviert werden. Ein Beleg, der als PDF oder E-Rechnung eingeht, darf nicht einfach ausgedruckt und in der digitalen Form gelöscht werden. Die Archivierung muss revisionssicher und GoBD-konform erfolgen. Mehr Hintergrund findest du unter GoBD einfach erklärt.

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Typischer Fehler: Ein digitaler Beleg wird ausgedruckt und das Original gelöscht. Das ist nicht GoBD-konform. Bewahre die digitale Datei auf, inklusive der eingebetteten Daten einer E-Rechnung.

Aufbewahrungsfristen 2025/2026

Hier hat sich etwas geändert. Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege (etwa Rechnungen und Quittungen) durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Andere Fristen bleiben aber bestehen.

UnterlageAufbewahrungsfrist
Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen)8 Jahre (neu ab 2025)
Jahresabschlüsse, Inventare, Handelsbücher10 Jahre
Handels- und Geschäftsbriefe6 Jahre

Die Frist beginnt immer mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist oder das Dokument erstellt wurde. Bei Verträgen zählt das Jahr des Vertragsendes. Eine ausführliche Übersicht gibt es unter Aufbewahrungsfristen.

DSGVO für Kleinunternehmen

Der Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, also praktisch alle. Die grundlegenden Pflichten der DSGVO bleiben bestehen: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und die Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Löschung und Berichtigung.

Für 2025 und 2026 zeichnen sich einige Entwicklungen ab. Die EU-Kommission hat Reformvorschläge vorgelegt, die Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bringen könnten. Ab 2026 rücken zudem Detailfragen stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden, besonders im Bereich KI und Datenverarbeitung. Auch eine mögliche Lockerung der Pflicht zum Datenschutzbeauftragten für bestimmte Unternehmen wird diskutiert. Was heute konkret gilt, liest du unter DSGVO für kleine Unternehmen.

Weitere Fristen und Grenzen

Neben den großen Themen gibt es einige laufende Fristen, die im Kalender nicht fehlen sollten:

  • Kleinunternehmerregelung: Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
  • Steuererklärung: Grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater verlängert sich die Frist.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatzhöhe.
Wenn du diese Termine einmal sauber erfasst und mit einer Erinnerung versiehst, wird aus einem unübersichtlichen Pflichtenkatalog eine ruhige Routine.
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Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen, auch Kleinunternehmer, gesetzlich verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen empfangen und archivieren zu können. Die Pflicht zum Ausstellen kommt erst später.
Ab wann muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Wenn dein Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro lag, musst du E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2028 ausstellen. Für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz beginnt die Pflicht bereits ab 2027.
Haben sich die Aufbewahrungsfristen für alle Dokumente geändert?
Nein. Nur für Buchungsbelege wurde die Frist ab 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Für Jahresabschlüsse, Inventare und Handelsbücher bleibt die 10-Jahres-Frist bestehen, für Handels- und Geschäftsbriefe gelten 6 Jahre.
Welche Rolle spielt die DSGVO für mein Kleinunternehmen 2025/2026?
Die grundlegenden Pflichten der DSGVO bleiben bestehen. Es gibt jedoch Reformvorschläge der EU-Kommission, die Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bringen könnten, sowie ab 2026 einen verstärkten Fokus der Aufsichtsbehörden auf KI und Datenverarbeitung.

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Quellen und Rechtsgrundlagen: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · GoBD (BMF-Schreiben)

Redaktionell verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Jan Pulfer, Pik Production GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover.