Was ist eine E-Rechnung und warum wird sie Pflicht?
Eine E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung, die per Mail ankommt. Gemeint ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Datenformat im Sinne der europäischen Norm EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und sich elektronisch weiterverarbeiten lässt. Die Rechnungsdaten liegen also als fester Datensatz vor, den Software automatisch auslesen kann, nicht als Bild oder Fließtext.
Die entscheidende Abgrenzung: Eine reine PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Rechtliche Grundlage ist das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024.
Warum der Aufwand? Der Gesetzgeber will die Wirtschaft digitalisieren, Prozesse vereinfachen und vor allem den Umsatzsteuerbetrug eindämmen. Langfristig soll die E-Rechnung die Basis für ein elektronisches Meldesystem an die Finanzverwaltung werden.
Wer ist betroffen, und wer nicht?
Betroffen sind steuerbare Lieferungen und Leistungen zwischen inländischen Unternehmern, also der klassische B2B-Bereich. Ob du das haupt- oder nebenberuflich machst, spielt keine Rolle.
Es gibt aber klare Ausnahmen. Keine E-Rechnungspflicht besteht bei:
- Umsätzen an private Endverbraucher (B2C),
- vielen steuerfreien Umsätzen (§ 4 Nr. 8 bis 29 UStG),
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV),
- Fahrausweisen (§ 34 UStDV),
- Leistungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV).
Der Punkt, den viele übersehen: Auch wenn du als Kleinunternehmer selbst keine E-Rechnung ausstellen musst, empfangen können musst du sie. Sobald dir ein Geschäftskunde eine E-Rechnung schickt, musst du sie annehmen und verarbeiten können.
Zeitplan und Übergangsfristen
Der Übergang läuft in Stufen. Wichtig ist die Trennung zwischen Empfangen (gilt seit Anfang 2025) und Ausstellen (gestaffelt bis 2028).
| Ab wann | Was gilt | Für wen |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können | alle inländischen Unternehmen im B2B |
| bis Ende 2026 | Papier- und PDF-Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) weiter erlaubt | alle Unternehmen |
| bis Ende 2027 | Papier- und PDF-Rechnungen weiter erlaubt | Vorjahresumsatz 2026 bis 800.000 € |
| 01.01.2028 | E-Rechnung ausstellen (Pflicht, keine Ausnahme) | alle inländischen Unternehmen im B2B |
Wichtig: Die Empfangspflicht gilt unabhängig von diesen Übergangsfristen bereits seit dem 1. Januar 2025. Auch etablierte EDI-Verfahren dürfen über 2028 hinaus genutzt werden, solange sich die umsatzsteuerlich relevanten Daten in ein EN-16931-konformes Format überführen lassen.
XRechnung und ZUGFeRD: die Formate
Grundlage aller Formate ist die europäische Norm EN 16931. Sie legt fest, welche Kernelemente eine E-Rechnung enthalten muss. In Deutschland haben sich zwei Formate durchgesetzt:
- XRechnung: ein rein strukturiertes XML-Format ohne sichtbares Layout. Standard im öffentlichen Auftragswesen (B2G).
- ZUGFeRD: ein hybrides Format. Eine normale PDF-Datei, in die zusätzlich der strukturierte XML-Datensatz eingebettet ist. Der Mensch sieht die gewohnte Rechnung, die Software liest die Daten. Ab Version 2.0.1 erfüllt es die EN 16931. Für kleine Unternehmen meist die angenehmere Variante.
Auch das französische Factur-X ist zulässig, sofern es die Anforderungen der EN 16931 umsetzt. Alle Formate sind rechtlich gleichwertig, für den Empfang solltest du mit XRechnung und ZUGFeRD umgehen können.
Empfang, Verarbeitung und Archivierung
Für den Empfang genügt technisch ein E-Mail-Postfach. Sicherere Übertragungswege wie das Peppol-Netzwerk oder verschlüsselte Portale werden aber empfohlen. Die Rechnung sollte sich anschließend möglichst medienbruchfrei in dein Buchhaltungssystem übernehmen lassen.
Bei der Archivierung gilt die entscheidende Regel: Aufbewahrt werden muss das Originalformat, also die strukturierte XML-Datei, revisionssicher nach GoBD über zehn Jahre. Eine reine PDF-Ansicht reicht nicht aus. Wie das konkret funktioniert, erklären wir dir im Beitrag GoBD einfach erklärt und bei den Aufbewahrungsfristen.
Für dich als kleines Unternehmen heißt das nicht, dass du sofort ein teures ERP-System brauchst. Wichtig ist, dass dein Weg vom Angebot über die Rechnung bis zum Archiv sauber und nachvollziehbar ist. Genau hier setzt eine ordentliche Vorstufe an: Wer Angebote und Rechnungsdaten schon strukturiert erfasst, tut sich beim Umstieg auf die E-Rechnung deutlich leichter.
Häufige Fehler und Sicherheit
Die typischen Stolperfallen sind schnell aufgezählt:
- Es wird nur die PDF-Visualisierung archiviert statt der Original-XML-Datei.
- Die technische Empfangsbereitschaft fehlt, obwohl sie seit 2025 Pflicht ist.
- Die Übergangsfristen werden verwechselt, gerade die 800.000-Euro-Grenze.
- Es wird das falsche Format gewählt oder ein PDF für eine echte E-Rechnung gehalten.
