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E-Rechnung empfangen und erstellen: Pflichten, Formate und Fristen

Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist im Grunde genommen eine Rechnung als Computer-Datei, die Programme automatisch lesen können. Beispiel: Statt ein PDF anzuschauen, liest die Buchhaltungs-Software die Zahlen direkt ein. Seit 2025 ist sie keine freie Entscheidung mehr, sondern Pflicht. Aber was heißt das genau für dich? Wann musst du empfangen, wann ausstellen, und welche Formate zählen überhaupt? Hier bekommst du die Antworten in Ruhe und ohne Fachchinesisch. So weißt du, was jetzt zu tun ist und was noch Zeit hat.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Empfangen seit 01.01.2025: Jedes inländische Unternehmen im B2B (Geschäft mit anderen Firmen) muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, auch Kleinunternehmer.
  • Ausstellen kommt gestaffelt: Es gibt Übergangsfristen bis Ende 2027. Ab 2028 müssen dann alle im inländischen B2B eine E-Rechnung ausstellen.
  • Nur strukturierte Formate zählen: XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Ein reines PDF ist keine E-Rechnung mehr.
  • Archivierung im Original: Die strukturierte XML-Datei (die reine Daten-Datei) musst du revisionssicher aufbewahren, also so, dass man später nichts heimlich ändern kann. Die PDF-Ansicht allein reicht nicht.

Was ist eine E-Rechnung und warum wird sie Pflicht?

Eine E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung, die per Mail ankommt. Gemeint ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Datenformat, also einer festen Daten-Datei nach den Vorgaben einer einheitlichen europäischen Norm (EN 16931). Diese Rechnung wird als Daten-Datei ausgestellt, verschickt und empfangen, und Programme können sie automatisch weiterverarbeiten. Die Rechnungsdaten liegen also als fester Datensatz vor, den Software automatisch auslesen kann, nicht als Bild oder Fließtext.

Der entscheidende Unterschied: Eine reine PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Die rechtliche Grundlage ist das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024.

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Häufiges Missverständnis: Das PDF, das du per Mail verschickst, ist keine E-Rechnung. Für den Menschen sieht es aus wie eine Rechnung, für den Computer ist es nur ein Bild.

Warum der Aufwand? Der Staat will die Wirtschaft digitaler machen, Abläufe vereinfachen und vor allem Betrug bei der Umsatzsteuer eindämmen. Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist im Grunde genommen die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht. Beispiel: Von 100 Euro Verkauf sind 19 Euro Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weitergibst. Langfristig soll die E-Rechnung die Basis für ein elektronisches Meldesystem an das Finanzamt werden.

Wer ist betroffen, und wer nicht?

Betroffen sind Lieferungen und Leistungen zwischen inländischen Firmen, also der klassische B2B-Bereich. B2B heißt Geschäft mit anderen Firmen, B2C heißt Geschäft mit Privatkunden. Beispiel: Verkauf an eine GmbH ist B2B, an Herrn Müller privat ist B2C. Ob du das haupt- oder nebenberuflich machst, spielt keine Rolle.

Es gibt aber klare Ausnahmen. Keine E-Rechnungspflicht gibt es bei:

  • Umsätzen an private Endverbraucher (B2C),
  • vielen steuerfreien Umsätzen (§ 4 Nr. 8 bis 29 UStG),
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV),
  • Fahrausweisen (§ 34 UStDV),
  • Leistungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV).

Der Punkt, den viele übersehen: Auch wenn du als Kleinunternehmer selbst keine E-Rechnung ausstellen musst, empfangen können musst du sie trotzdem. Sobald dir ein Geschäftskunde eine E-Rechnung schickt, musst du sie annehmen und verarbeiten können.

Zeitplan und Übergangsfristen

Der Übergang läuft in Stufen. Wichtig ist der Unterschied zwischen Empfangen (gilt seit Anfang 2025) und Ausstellen (kommt gestaffelt bis 2028).

Ab wannWas giltFür wen
01.01.2025E-Rechnungen empfangen und verarbeiten könnenalle inländischen Unternehmen im B2B
bis Ende 2026Papier- und PDF-Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) weiter erlaubtalle Unternehmen
bis Ende 2027Papier- und PDF-Rechnungen weiter erlaubtVorjahresumsatz 2026 bis 800.000 €
01.01.2028E-Rechnung ausstellen (Pflicht, keine Ausnahme)alle inländischen Unternehmen im B2B

Wichtig: Die Pflicht zum Empfangen gilt egal, welche Übergangsfrist für dich zählt. Sie besteht schon seit dem 1. Januar 2025. Auch schon länger genutzte EDI-Verfahren (feste elektronische Wege für den Datenaustausch zwischen Firmen) dürfen über 2028 hinaus laufen, solange sich die für die Umsatzsteuer wichtigen Daten in ein passendes Norm-Format (EN 16931) umwandeln lassen.

XRechnung und ZUGFeRD: die Formate

Grundlage aller Formate ist eine einheitliche europäische Norm (EN 16931). Sie legt fest, welche Angaben eine E-Rechnung mindestens enthalten muss. In Deutschland haben sich zwei Formate durchgesetzt. Bei einer E-Rechnung sind XRechnung reine Daten, ZUGFeRD ist ein PDF mit den Daten darin:

  • XRechnung: ein Format aus reinen Daten (XML) ganz ohne sichtbares Layout. Das ist der Standard bei Aufträgen für Behörden (B2G, also Geschäft mit dem Staat).
  • ZUGFeRD: ein gemischtes Format. Eine ganz normale PDF-Datei, in der zusätzlich der reine Datensatz steckt. Der Mensch sieht die gewohnte Rechnung, die Software liest die Daten. Ab Version 2.0.1 erfüllt es die Norm. Für kleine Firmen meist die angenehmere Variante.

Auch das französische Factur-X ist erlaubt, wenn es die Vorgaben der Norm erfüllt. Alle Formate sind rechtlich gleichwertig. Für den Empfang solltest du mit XRechnung und ZUGFeRD umgehen können.

Empfang, Verarbeitung und Archivierung

Für den Empfang reicht technisch ein E-Mail-Postfach. Sicherere Wege wie das Peppol-Netzwerk (ein sicheres europäisches Netz zum Rechnungsaustausch) oder verschlüsselte Portale werden aber empfohlen. Die Rechnung sollte sich danach am besten ohne Umwege direkt in dein Buchhaltungsprogramm übernehmen lassen.

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Zum Anschauen einer XRechnung brauchst du keine teure Software. ELSTER (das kostenlose Online-Portal des Finanzamts) bietet einen gratis Betrachter, mit dem du solche Daten-Rechnungen lesbar machen kannst.

Bei der Aufbewahrung gilt die entscheidende Regel: Aufheben musst du das Originalformat, also die reine Daten-Datei (XML), und zwar zehn Jahre lang und revisionssicher nach GoBD. GoBD sind im Grunde genommen die amtlichen Regeln, wie man Belege am Computer richtig und unveränderbar speichert. "Revisionssicher" heißt: so gespeichert, dass man später nichts heimlich ändern kann. Eine reine PDF-Ansicht reicht nicht aus. Wie das genau geht, erklären wir dir im Beitrag GoBD einfach erklärt und bei den Aufbewahrungsfristen.

Für dich als kleine Firma heißt das nicht, dass du sofort ein teures ERP-System (ein großes Programm, das alle Firmenabläufe verwaltet) brauchst. Wichtig ist, dass dein Weg vom Angebot über die Rechnung bis ins Archiv sauber und nachvollziehbar ist. Genau hier hilft eine ordentliche Vorstufe: Wer Angebote und Rechnungsdaten schon von Anfang an geordnet erfasst, tut sich beim Umstieg auf die E-Rechnung deutlich leichter.

Häufige Fehler und Sicherheit

Die typischen Stolperfallen sind schnell aufgezählt:

  • Es wird nur die PDF-Ansicht aufgehoben statt der originalen Daten-Datei (XML).
  • Die technische Möglichkeit zum Empfangen fehlt, obwohl sie seit 2025 Pflicht ist.
  • Die Übergangsfristen werden verwechselt, gerade die 800.000-Euro-Grenze.
  • Es wird das falsche Format gewählt oder ein PDF für eine echte E-Rechnung gehalten.
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Vorsicht vor Betrug: Mit der E-Rechnung nehmen auch gefälschte Rechnungen zu, zum Beispiel mit falschen Bankverbindungen. Prüfe die Bankdaten bei neuen Kontakten von Hand, nutze am besten eine eigene, sichere E-Mail-Adresse nur für Rechnungen und sichere Übertragungswege.
Wenn du empfangen kannst, deine Formate kennst und die originale Daten-Datei (XML) sauber aufbewahrst, bist du auf der sicheren Seite. Die Pflicht zum Ausstellen kommt Schritt für Schritt. Du hast also Zeit, dich in Ruhe vorzubereiten.
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Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?
Alle inländischen Firmen im B2B (Geschäft mit anderen Firmen) müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
Muss ich als Kleinunternehmer auch E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Als Kleinunternehmer musst du selbst keine E-Rechnung ausstellen. Empfangen können musst du sie aber seit dem 1. Januar 2025, denn ein Geschäftskunde darf dir eine schicken.
Welche Formate gelten als E-Rechnung?
Als E-Rechnung gelten Daten-Formate nach der einheitlichen europäischen Norm (EN 16931), vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine reine PDF-Datei ist keine E-Rechnung mehr, sondern eine sonstige Rechnung.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung empfangen kann?
Kannst du technisch keine E-Rechnung empfangen, hast du kein Recht darauf, stattdessen eine andere Rechnung zu bekommen. Im schlimmsten Fall gefährdet das deinen Vorsteuerabzug. Die Vorsteuer ist im Grunde genommen die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkaufen zahlst und dir vom Finanzamt zurückholen kannst. Beispiel: Beim Laptop für 1.190 Euro bekommst du die 190 Euro Steuer zurück.

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Quellen und Rechtsgrundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) · Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · GoBD (BMF-Schreiben)

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