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E-Rechnung empfangen und erstellen: Pflichten, Formate und Fristen

Die E-Rechnung ist seit 2025 keine Kür mehr, sondern Pflicht. Aber was heißt das genau für dich? Wann musst du empfangen, wann ausstellen, und welche Formate zählen überhaupt? Hier bekommst du die Antworten in Ruhe und ohne Fachchinesisch, damit du weißt, was jetzt zu tun ist und was noch Zeit hat.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Empfangen seit 01.01.2025: Jedes inländische Unternehmen im B2B muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, auch Kleinunternehmer.
  • Ausstellen kommt gestaffelt: Übergangsfristen laufen bis Ende 2027, ab 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle im inländischen B2B.
  • Nur strukturierte Formate zählen: XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Ein reines PDF ist keine E-Rechnung mehr.
  • Archivierung im Original: Die strukturierte XML-Datei musst du revisionssicher nach GoBD aufbewahren, nicht nur die PDF-Ansicht.

Was ist eine E-Rechnung und warum wird sie Pflicht?

Eine E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung, die per Mail ankommt. Gemeint ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Datenformat im Sinne der europäischen Norm EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und sich elektronisch weiterverarbeiten lässt. Die Rechnungsdaten liegen also als fester Datensatz vor, den Software automatisch auslesen kann, nicht als Bild oder Fließtext.

Die entscheidende Abgrenzung: Eine reine PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Rechtliche Grundlage ist das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024.

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Häufiges Missverständnis: Das PDF, das du per Mail verschickst, ist keine E-Rechnung. Für den Menschen sieht es aus wie eine Rechnung, für den Computer ist es nur ein Bild.

Warum der Aufwand? Der Gesetzgeber will die Wirtschaft digitalisieren, Prozesse vereinfachen und vor allem den Umsatzsteuerbetrug eindämmen. Langfristig soll die E-Rechnung die Basis für ein elektronisches Meldesystem an die Finanzverwaltung werden.

Wer ist betroffen, und wer nicht?

Betroffen sind steuerbare Lieferungen und Leistungen zwischen inländischen Unternehmern, also der klassische B2B-Bereich. Ob du das haupt- oder nebenberuflich machst, spielt keine Rolle.

Es gibt aber klare Ausnahmen. Keine E-Rechnungspflicht besteht bei:

  • Umsätzen an private Endverbraucher (B2C),
  • vielen steuerfreien Umsätzen (§ 4 Nr. 8 bis 29 UStG),
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV),
  • Fahrausweisen (§ 34 UStDV),
  • Leistungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV).

Der Punkt, den viele übersehen: Auch wenn du als Kleinunternehmer selbst keine E-Rechnung ausstellen musst, empfangen können musst du sie. Sobald dir ein Geschäftskunde eine E-Rechnung schickt, musst du sie annehmen und verarbeiten können.

Zeitplan und Übergangsfristen

Der Übergang läuft in Stufen. Wichtig ist die Trennung zwischen Empfangen (gilt seit Anfang 2025) und Ausstellen (gestaffelt bis 2028).

Ab wannWas giltFür wen
01.01.2025E-Rechnungen empfangen und verarbeiten könnenalle inländischen Unternehmen im B2B
bis Ende 2026Papier- und PDF-Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) weiter erlaubtalle Unternehmen
bis Ende 2027Papier- und PDF-Rechnungen weiter erlaubtVorjahresumsatz 2026 bis 800.000 €
01.01.2028E-Rechnung ausstellen (Pflicht, keine Ausnahme)alle inländischen Unternehmen im B2B

Wichtig: Die Empfangspflicht gilt unabhängig von diesen Übergangsfristen bereits seit dem 1. Januar 2025. Auch etablierte EDI-Verfahren dürfen über 2028 hinaus genutzt werden, solange sich die umsatzsteuerlich relevanten Daten in ein EN-16931-konformes Format überführen lassen.

XRechnung und ZUGFeRD: die Formate

Grundlage aller Formate ist die europäische Norm EN 16931. Sie legt fest, welche Kernelemente eine E-Rechnung enthalten muss. In Deutschland haben sich zwei Formate durchgesetzt:

  • XRechnung: ein rein strukturiertes XML-Format ohne sichtbares Layout. Standard im öffentlichen Auftragswesen (B2G).
  • ZUGFeRD: ein hybrides Format. Eine normale PDF-Datei, in die zusätzlich der strukturierte XML-Datensatz eingebettet ist. Der Mensch sieht die gewohnte Rechnung, die Software liest die Daten. Ab Version 2.0.1 erfüllt es die EN 16931. Für kleine Unternehmen meist die angenehmere Variante.

Auch das französische Factur-X ist zulässig, sofern es die Anforderungen der EN 16931 umsetzt. Alle Formate sind rechtlich gleichwertig, für den Empfang solltest du mit XRechnung und ZUGFeRD umgehen können.

Empfang, Verarbeitung und Archivierung

Für den Empfang genügt technisch ein E-Mail-Postfach. Sicherere Übertragungswege wie das Peppol-Netzwerk oder verschlüsselte Portale werden aber empfohlen. Die Rechnung sollte sich anschließend möglichst medienbruchfrei in dein Buchhaltungssystem übernehmen lassen.

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Zum Anschauen einer XRechnung brauchst du keine teure Software. ELSTER bietet einen kostenlosen Viewer, mit dem du strukturierte E-Rechnungen lesbar machen kannst.

Bei der Archivierung gilt die entscheidende Regel: Aufbewahrt werden muss das Originalformat, also die strukturierte XML-Datei, revisionssicher nach GoBD über zehn Jahre. Eine reine PDF-Ansicht reicht nicht aus. Wie das konkret funktioniert, erklären wir dir im Beitrag GoBD einfach erklärt und bei den Aufbewahrungsfristen.

Für dich als kleines Unternehmen heißt das nicht, dass du sofort ein teures ERP-System brauchst. Wichtig ist, dass dein Weg vom Angebot über die Rechnung bis zum Archiv sauber und nachvollziehbar ist. Genau hier setzt eine ordentliche Vorstufe an: Wer Angebote und Rechnungsdaten schon strukturiert erfasst, tut sich beim Umstieg auf die E-Rechnung deutlich leichter.

Häufige Fehler und Sicherheit

Die typischen Stolperfallen sind schnell aufgezählt:

  • Es wird nur die PDF-Visualisierung archiviert statt der Original-XML-Datei.
  • Die technische Empfangsbereitschaft fehlt, obwohl sie seit 2025 Pflicht ist.
  • Die Übergangsfristen werden verwechselt, gerade die 800.000-Euro-Grenze.
  • Es wird das falsche Format gewählt oder ein PDF für eine echte E-Rechnung gehalten.
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Vorsicht vor Betrug: Mit der E-Rechnung nehmen auch manipulierte Rechnungen zu, etwa mit gefälschten Bankverbindungen. Prüfe Bankdaten bei Erstkontakten manuell, nutze möglichst eine separate, sichere Empfangsadresse und sichere Übertragungswege.
Wenn du empfangen kannst, deine Formate kennst und die Original-XML sauber archivierst, bist du auf der sicheren Seite. Die Ausstellungspflicht kommt gestaffelt, du hast also Zeit, dich in Ruhe vorzubereiten.
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Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?
Alle inländischen Unternehmen im B2B müssen seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
Muss ich als Kleinunternehmer auch E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen befreit. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber seit dem 1. Januar 2025, weil ein Geschäftskunde dir eine schicken darf.
Welche Formate gelten als E-Rechnung?
Als E-Rechnung gelten strukturierte Formate nach der Norm EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine reine PDF-Datei ist keine E-Rechnung mehr, sondern eine sonstige Rechnung.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung empfangen kann?
Bist du technisch nicht in der Lage, eine E-Rechnung zu empfangen, hast du keinen Anspruch auf eine alternative sonstige Rechnung. Im schlimmsten Fall kann das den Vorsteuerabzug gefährden.

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