Was ist ein Gewerbe und wer muss es anmelden?
Ein Gewerbe meldest du an, sobald du eine Tätigkeit dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Es kommt nicht darauf an, wie hoch deine Einnahmen am Anfang sind. Entscheidend ist die Absicht, damit dauerhaft Geld zu verdienen.
Mit dem Gewerbe verbunden ist grundsätzlich die Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt dabei ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn im Jahr. Erst darüber wird Gewerbesteuer fällig.
Ausnahmen: Freiberufler und Urproduktion
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Zwei Gruppen sind ausdrücklich befreit:
- Freiberufler: die sogenannten Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Künstler oder Steuerberater. Sie melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt.
- Urproduktion: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wie Landwirte fallen ebenfalls nicht unter die Gewerbeanmeldung.
Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, ist nicht immer eindeutig. Der Unterschied hat spürbare Folgen für Steuern und Bürokratie. Wir erklären ihn ausführlich unter Freiberufler oder Gewerbe.
Erlaubnis- und genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Manche Tätigkeiten darfst du nicht einfach so aufnehmen. Die Gewerbeordnung unterscheidet:
- Erlaubnispflichtige Gewerbe: Hier brauchst du zusätzlich eine Erlaubnis, etwa im Reisegewerbe oder als Versicherungsberater.
- Genehmigungspflichtige Gewerbe: Für Bereiche wie die Arzneimittelherstellung, Fahrschulen oder Gaststätten ist eine gesonderte Genehmigung nötig.
Voraussetzungen für die Anmeldung
Für die Gewerbeanmeldung selbst brauchst du in der Regel nicht viel. Vorausgesetzt werden Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Je nach Branche kommt ein Befähigungsnachweis dazu, etwa die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Konzession. Nicht-EU-Bürger benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die auch die selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Der Ablauf: Schritt für Schritt
Schritt 1: Dokumente vorbereiten
Lege Personalausweis oder Reisepass bereit, dazu eventuell nötige Nachweise wie Handwerkskarte, Erlaubnisse oder ein Führungszeugnis. Wer die Anmeldung online erledigt, sollte die Dokumente eingescannt haben.
Schritt 2: Antrag stellen (persönlich, schriftlich, online)
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Gemeinde. Du kannst sie persönlich vor Ort, schriftlich oder in vielen Kommunen bequem online einreichen. Bundesweit lässt sich dafür auch die Gründerplattform-App nutzen, die Anmeldung und steuerliche Erfassung in einem Schritt zusammenfasst.
Schritt 3: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt, oder du wirst selbst aktiv. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reichst du innerhalb eines Monats nach Gründung über ELSTER ein. Darüber bekommst du deine Steuernummer und bei Bedarf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wie das genau abläuft, liest du unter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Schritt 4: Erfassungsbogen IHK oder HWK ausfüllen
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du in der Regel automatisch Mitglied bei der IHK oder, im Handwerk, bei der Handwerkskammer. Beide schicken dir einen Erfassungsbogen zu.
Schritt 5: Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen
Innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung solltest du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie ist deine gesetzliche Unfallversicherung.
Schritt 6: Optionale Amtswege
Wenn du Mitarbeiter beschäftigen willst, brauchst du eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit. Im zulassungspflichtigen Handwerk kommt die Eintragung in die Handwerksrolle dazu.
Kosten der Gewerbeanmeldung
Die Gebühr für die Anmeldung selbst ist überschaubar und hängt von Bundesland und Gemeinde ab.
| Posten | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 20 bis 60 Euro |
| Polizeiliches Führungszeugnis (falls nötig) | ca. 13 Euro |
| Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls nötig) | ca. 13 Euro |
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu vier Wochen. Loslegen darfst du je nach Gemeinde oft schon mit der Anmeldung.
Gewerbe um- oder abmelden
Ändert sich etwas Wesentliches, etwa die Adresse oder die Art der Tätigkeit, meldest du das dem Gewerbeamt (Ummeldung). Gibst du die Tätigkeit ganz auf, folgt die Abmeldung. Auch dafür fallen meist kleinere Gebühren an. Wichtig ist, dass du diese Meldungen nicht vergisst, damit keine Beiträge oder Steuern ins Leere laufen.
Was passiert ohne Gewerbeschein?
Ein Gewerbe ohne Anmeldung zu betreiben ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, die schnell in den vierstelligen Bereich gehen können, dazu mögliche Steuernachzahlungen.
