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ELSTER: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Nach der Gründung kommt jeder an ihm vorbei: dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das ist im Grunde genommen dein Anmeldeformular beim Finanzamt. Über ihn meldest du dein Unternehmen an und bekommst deine Steuernummer. Er entscheidet auch über die Kleinunternehmerregelung und deine Vorauszahlungen (die Steuer, die du im Voraus in Raten zahlst). Wir gehen die wichtigsten Abschnitte in Ruhe mit dir durch.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Pflicht für alle Gründer: Den Fragebogen musst du ausfüllen, wenn du ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit startest.
  • Nur über ELSTER: Du schickst ihn über das Online-Portal ELSTER ans Finanzamt. Papier geht nur in seltenen Ausnahmen.
  • Zwei wichtige Weichen: Bei der Kleinunternehmerregelung und bei der Soll- oder Ist-Versteuerung solltest du dich bewusst entscheiden.
  • Früh registrieren: Dein ELSTER-Konto freizuschalten kann bis zu zwei Wochen dauern. Plane das früh ein.

Was ist der Fragebogen?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldet dein Unternehmen beim Finanzamt an. Auf seiner Grundlage bekommst du deine Steuernummer. Die Steuernummer ist im Grunde genommen die Kennnummer deines Unternehmens beim Finanzamt, die du auf jede Rechnung schreibst. Beispiel: Ein Kunde erkennt daran, dass deine Rechnung echt beim Finanzamt gemeldet ist. Das Gesetz schreibt dir vor, dem Finanzamt zu melden, wenn du ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit startest (§138 der Abgabenordnung, AO).

Der Fragebogen ist kein Formular, das du nebenbei ausfüllst. Deine Angaben zu Umsatz, Gewinn und Umsatzsteuer wirken sich direkt auf deine ersten Jahre aus. Nimm dir dafür bewusst Zeit.

Der Weg über ELSTER

Den Fragebogen schickst du elektronisch über ELSTER an dein Finanzamt. ELSTER ist im Grunde genommen das offizielle Online-Portal des Finanzamts, über das du Steuersachen am Computer erledigst. Beispiel: Du füllst den Fragebogen im Browser aus und drückst am Ende auf „Senden". Auf Papier geht das nur in ganz seltenen Ausnahmen. Drei Schritte stehen vor dem eigentlichen Ausfüllen:

  1. Registrierung bei ELSTER: Ein ELSTER-Konto brauchst du auf jeden Fall. Je nach gewählter Variante, etwa mit Zertifikatsdatei (eine kleine Schlüssel-Datei zum Anmelden), kann die Freischaltung bis zu zwei Wochen dauern.
  2. Login und Formular-Center: Nach dem Anmelden findest du den Fragebogen im Bereich „Formulare & Leistungen".
  3. Den passenden Fragebogen wählen: Welches Formular richtig ist, hängt von deiner Rechtsform ab, also zum Beispiel Einzelunternehmen, Personengesellschaft (mehrere Partner) oder Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG).
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Registriere dich bei ELSTER, sobald deine Gründung feststeht. Ein Teil der Zugangsdaten kommt per Post. Deshalb ist das Konto oft nicht sofort einsatzbereit. Wer zu spät startet, wartet unnötig.

Die wichtigsten Abschnitte

Persönliche Angaben und Steuernummer

Hier trägst du Name, Geburtsdatum, Beruf, Familienstand, Adresse und deine steuerliche Identifikationsnummer ein. Die steuerliche Identifikationsnummer ist im Grunde genommen deine persönliche 11-stellige Steuer-Nummer, die du fürs Leben hast. Beispiel: Du findest sie auf deinem letzten Steuerbescheid oder auf dem Brief, den du als Baby vom Finanzamt bekommen hast. Die meisten Gründer beantragen an dieser Stelle eine neue Steuernummer für ihr Unternehmen.

Bankverbindung

Für Steuerzahlungen und Rückzahlungen hinterlegst du eine Bankverbindung. Nutze dafür am besten ein Geschäftskonto. Ein Privatkonto ist bei vielen Banken für geschäftliche Zwecke nicht erlaubt und macht deine Buchhaltung unübersichtlich. Mehr dazu im Beitrag Geschäftskonto eröffnen.

Beratung und Empfangsbevollmächtigung

Du gibst an, ob dich ein Steuerberater unterstützt und wer Post vom Finanzamt entgegennehmen darf.

Unternehmen und Gewinnermittlung

Es folgen Angaben zu deiner Geschäftstätigkeit, Rechtsform und dem Gründungsdatum. Wichtig ist deine Schätzung von Umsatz und Gewinn für das erste und zweite Geschäftsjahr. Denn darauf beruhen deine Vorauszahlungen alle drei Monate. Vorauszahlung heißt im Grunde genommen, dass du deine Steuer nicht erst am Jahresende zahlst, sondern schon vorher in Raten. Beispiel: Das Finanzamt schätzt anhand deiner Angaben, wie viel du verdienst, und lässt dich vierteljährlich einen Teil davon zahlen.

Umsatzsteuer: die Weichenstellungen

Dieser Teil hat langfristige Folgen. Zwei Entscheidungen stehen an.

Kleinunternehmerregelung

Du kannst die Kleinunternehmerregelung wählen (§19 UStG). Die Kleinunternehmerregelung ist im Grunde genommen eine Sonderregel für kleine Firmen: Du schlägst keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen, bekommst dafür aber auch keine zurück. Sie geht, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt. Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist im Grunde genommen die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht. Beispiel: Von 100 Euro Verkauf sind 19 Euro Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weitergibst. Die Vorsteuer ist im Grunde genommen die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkaufen zahlst und dir vom Finanzamt zurückholen kannst. Beispiel: Beim Laptop für 1.190 Euro bekommst du die 190 Euro Steuer zurück. Verzichtest du bewusst auf die Kleinunternehmerregelung, bist du fünf Jahre daran gebunden.

Soll- oder Ist-Versteuerung

  • Soll-Versteuerung: Soll-Versteuerung heißt im Grunde genommen, dass du die Umsatzsteuer schon abführst, sobald du die Rechnung geschrieben hast, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Das ist der Normalfall.
  • Ist-Versteuerung: Ist-Versteuerung heißt im Grunde genommen, dass du die Umsatzsteuer erst abführst, wenn das Geld auf deinem Konto ist. Beispiel: Der Kunde zahlt erst nach acht Wochen, dann zahlst auch du die Steuer erst dann. Für Gründer mit wenig Umsatz und für Freiberufler ist das oft schonender fürs Konto (§20 UStG).
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Für die meisten Gründer ist die Ist-Versteuerung angenehmer, weil du die Umsatzsteuer erst abführst, wenn der Kunde wirklich gezahlt hat. So bist du seltener knapp bei Kasse.

Häufige Fehler vermeiden

  1. Zu ungenaue Gewinnschätzung: Schätzt du zu hoch, drohen hohe Vorauszahlungen. Schätzt du zu niedrig, kommen später Nachzahlungen. Du kannst die Schätzung aber später anpassen lassen.
  2. Kleinunternehmerregelung unüberlegt wählen: Überlege, ob sie zu deinen Kunden und deinen geplanten Anschaffungen passt.
  3. Soll statt Ist: Prüfe, ob die Ist-Versteuerung für dich günstiger ist.
  4. Privatkonto nutzen: Trenne privat und geschäftlich von Anfang an. Das erspart dir Ärger mit dem Finanzamt und der Buchhaltung.

Fristen und weitere Behörden

Den Fragebogen solltest du direkt nach der Gewerbeanmeldung ausfüllen, als Freiberufler sobald deine Gründung feststeht. Wie du dein Gewerbe zuvor anmeldest, liest du im Beitrag Gewerbe anmelden.

Je nach Rechtsform und Tätigkeit können weitere Anmeldungen dazukommen, zum Beispiel bei der IHK oder Handwerkskammer, der Berufsgenossenschaft (der Unfallversicherung für deinen Betrieb), der Bundesagentur für Arbeit oder dem Transparenzregister (einem amtlichen Verzeichnis, das zeigt, wem eine Firma wirklich gehört).

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Checkliste: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfolgreich ausfüllen

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Häufige Fragen

Muss ich den Fragebogen immer über ELSTER ausfüllen?
Ja. Seit 2021 musst du den Fragebogen elektronisch über ELSTER schicken. Auf Papier geht das nur in sehr seltenen Ausnahmen.
Wie lange dauert die Registrierung bei ELSTER?
Je nach Anmelde-Variante, zum Beispiel per Zertifikatsdatei, kann das bis zu zwei Wochen dauern, weil ein Teil der Zugangsdaten per Post kommt. Registriere dich deshalb früh.
Wann erhalte ich meine Steuernummer?
Sobald du den Fragebogen abgeschickt hast und das Finanzamt ihn bearbeitet hat, bekommst du deine Steuernummer. Das dauert meist einige Tage bis mehrere Wochen.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmerregelung wähle und meine Umsätze steigen?
Überschreitest du die Grenzen der Kleinunternehmerregelung, musst du normal Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen und ans Finanzamt weitergeben. Verzichtest du dagegen freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung, bist du fünf Jahre daran gebunden.

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Quellen und Rechtsgrundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) · Abgabenordnung (AO) · Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Redaktionell verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Jan Pulfer, Pik Production GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover.