Warum Versicherungen für Gründer wichtig sind
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit fällt das soziale Netz des Angestelltenverhältnisses weg. Du trägst die volle Verantwortung für deine Absicherung. Die staatlichen Pflichtversicherungen decken dabei die gravierendsten Risiken ab, für alles andere musst du selbst vorsorgen.
Pflichtversicherungen für Selbstständige
Kranken- und Pflegeversicherung
Das ist der eine Punkt, an dem niemand vorbeikommt: Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für alle Selbstständigen in Deutschland Pflicht. Du hast die Wahl zwischen zwei Wegen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist im Grunde genommen die staatliche Kasse, bei der sich alle versichern können und der Beitrag sich nach deinem Einkommen richtet. Beispiel: die AOK oder eine Techniker Krankenkasse. Als Selbstständiger versicherst du dich dort freiwillig. Die private Krankenversicherung (PKV) ist im Grunde genommen eine Versicherung bei einer privaten Firma, bei der der Beitrag von Alter und Gesundheit abhängt. Bei Fragen hilft das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit weiter (Krankenversicherung: 030 340 60 66 01, Pflegeversicherung: 030 340 60 66 02).
Rentenversicherung
Hier lohnt genaues Hinsehen. Eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen ab 2025 wurde nicht umgesetzt. Pflichtversichert sind nur bestimmte Berufsgruppen, etwa Handwerker, Künstler und Publizisten, Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen sowie Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer.
Wer pflichtversichert ist, muss sich innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Aber auch ohne Pflicht kannst du dich freiwillig absichern.
Wie hoch dein Beitrag ist, hängt von der sogenannten Bezugsgröße ab. Die Bezugsgröße ist im Grunde genommen ein amtlicher Durchschnittswert, mit dem der Staat viele Sozialbeiträge berechnet. Beispiel: Der Regelbeitrag sind 18,6 Prozent von diesem Wert.
| Beitrag 2026 | Höhe pro Monat |
|---|---|
| Regelbeitrag | 735,63 € (18,6 % der Bezugsgröße von 3.955 €) |
| Halber Regelbeitrag (Existenzgründer, erste 3 Jahre) | 367,82 € |
| Freiwillige Versicherung: Mindestbeitrag | 112,16 € |
| Freiwillige Versicherung: Höchstbeitrag | 1.571,70 € |
Unfallversicherung
Eine gesetzliche Unfallversicherung ist nur für einige Gruppen Pflicht, etwa Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und -fischer, landwirtschaftliche Unternehmer sowie bestimmte im Gesundheitswesen tätige Selbstständige. Zuständig sind die Berufsgenossenschaften. Eine Berufsgenossenschaft ist im Grunde genommen die gesetzliche Unfallversicherung für eine bestimmte Branche. Beispiel: Es gibt eine für den Bau und eine für den Handel.
Sinnvolle betriebliche Versicherungen
Berufshaftpflichtversicherung
Für beratende und planende Berufe ist die Berufshaftpflicht oft Pflicht, zum Beispiel für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater. Eine Berufshaftpflicht ist im Grunde genommen eine Versicherung, die einspringt, wenn du bei deiner Arbeit einen Fehler machst und dadurch ein Schaden entsteht. Beispiel: Ein Berater gibt einen falschen Rat, der den Kunden Geld kostet. Sie deckt Schäden an Personen, an Sachen und am Geld anderer ab.
Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung
Die Betriebshaftpflicht schützt dich vor Schäden, die dein Betrieb Dritten zufügt. Eine Inhalts- und Ertragsausfallversicherung sichert deine Ausstattung und fängt Umsatzausfälle ab, etwa nach einem Brand oder Wasserschaden.
Sinnvolle private Absicherungen
Neben Pflicht und Betrieb bleibt deine persönliche Absicherung. Zwei Themen sind für Gründer besonders wichtig.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie springt ein, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, und sichert damit dein Einkommen. Beispiel: Ein Handwerker kann nach einem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben und bekommt dann eine monatliche Rente. Für Selbstständige gehört sie zu den wichtigsten privaten Versicherungen.
- Private Altersvorsorge: Wer in der Rentenversicherung keine Pflicht hat, sollte selbst fürs Alter sparen, zum Beispiel über die Rürup-Rente oder die Riester-Rente. Das sind im Grunde genommen zwei vom Staat geförderte Sparformen fürs Alter.
Wer sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen tun. Ein Beispiel: wenn du in den letzten 30 Monaten vor der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate angestellt und versichert warst.
Häufige Fehler bei der Versicherungsplanung
- Private Vorsorge unterschätzen: Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit werden gern aufgeschoben und dann teuer.
- Meldepflichten übersehen: Wer pflichtversichert ist, muss sich rechtzeitig bei der Rentenversicherung melden.
- Auf betriebliche Haftpflicht verzichten: Ein einziger Schadenfall kann sonst die Existenz kosten.