Angebot schreiben: Aufbau, Vorlage und Pflichtangaben
Aktualisiert: Juli 2026Lesezeit: 9 Min.
Ein gutes Angebot ist der erste Eindruck, den ein Kunde von deiner Arbeit bekommt, und rechtlich der Startpunkt für den Vertrag. Hier erfährst du, was ein Angebot verbindlich macht, welche Angaben hineingehören und wie du es Schritt für Schritt so aufbaust, dass es überzeugt und dich absichert.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Bindend bei Annahme: Ein Angebot ist rechtlich verbindlich, sobald der Kunde es annimmt (§145 BGB), auch ohne Unterschrift.
Immer eine Frist setzen: Ohne Gültigkeitsdauer bleibst du unbegrenzt gebunden. 14 oder 30 Tage sind üblich.
Pflichtangaben: Anbieter- und Kundendaten, klare Leistungsbeschreibung, Preise, Zahlungs- und Lieferkonditionen.
Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer, dafür Hinweis auf §19 UStG.
Was ein Angebot rechtlich bedeutet
Rechtlich ist ein Angebot ein Antrag im Sinne des BGB. Nimmt der Kunde ihn an, kommt der Vertrag zustande, und zwar auch ohne Unterschrift, per E-Mail oder mündlich (§145 BGB). Sobald das Angebot angenommen ist, bist du an den genannten Preis und Leistungsumfang gebunden.
Angebot oder Kostenvoranschlag?
Die beiden werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber deutlich:
Angebot
Kostenvoranschlag
Verbindlichkeit
fester Preis bei Annahme
nicht bindend, unverbindliche Schätzung
Abweichung
nur mit neuer Vereinbarung
bis ca. 15 % möglich (§650c BGB)
Einsatz
wenn du den Preis garantieren kannst
wenn der Umfang noch unklar ist
Gültigkeitsdauer und Angebotsbindung
Das ist der Punkt, an dem viele Selbstständige ohne es zu wissen ein Risiko eingehen: Gibst du keine Frist an, ist dein Angebot nach §147 BGB grundsätzlich unbegrenzt bindend. Nimmt der Kunde also erst Monate später an, gilt weiterhin dein damaliger Preis.
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Setze immer eine konkrete Gültigkeitsfrist, zum Beispiel "Angebot gültig bis 31.03.2026". Danach verfällt es automatisch, und du kannst neu kalkulieren, ohne an alte Preise gebunden zu sein.
Was in ein Angebot gehört
Anders als bei der Rechnung gibt es für Angebote keinen so strengen Katalog wie §14 UStG. Damit dein Angebot professionell und rechtssicher ist, sollten diese Angaben aber nicht fehlen:
Anbieter: Name oder Firma, Adresse, E-Mail, gern Telefonnummer, Steuernummer oder USt-IdNr.
Kunde: Name, Firma und vollständige Adresse
Angebotsdaten: Angebotsnummer, Angebotsdatum und Gültigkeitszeitraum
Leistung: genaue Beschreibung, Menge und Einheit je Position
Preise: Einzelpreis netto, Gesamtnetto, Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer-Hinweis, Bruttosumme
Konditionen: Zahlungsziel, Lieferfrist oder Projektstart, Hinweis auf AGB, falls vorhanden
Besonderheiten für Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen gehört der Hinweis "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." ins Angebot. Mehr dazu findest du im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
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Richtest du dich mit deinem Angebot an Verbraucher im Fernabsatz, informiere über das gesetzliche Widerrufsrecht. AGB müssen zudem leicht zugänglich und transparent sein (§305 BGB).
Schritt für Schritt zum Angebot
Kundenbedürfnis verstehen: Frage gezielt nach Ziel, Termin, Budget und besonderen Anforderungen.
Leistungsumfang definieren: Formuliere präzise, was enthalten ist und was nicht. Das beugt Missverständnissen vor.
Preis kalkulieren: Schätze den Zeitaufwand, lege deinen Stundensatz fest (Kosten plus Marge) und plane Zusatzkosten ein.
Layout wählen: Sauberes, modernes Design mit Logo und Firmenfarben wirkt seriös.
Zeitnah versenden: Am besten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Gespräch, solange das Interesse frisch ist.
Nachfassen: Frage nach 3 bis 5 Tagen freundlich nach, ob das Angebot angekommen ist und Fragen offen sind.
7 Tipps für überzeugende Angebote
Nutzen betonen: Beschreibe das Ergebnis für den Kunden, nicht nur die Tätigkeit.
Pakete anbieten: Eine kleine, mittlere und große Option erleichtert die Entscheidung.
Referenzen zeigen: Ähnliche Projekte oder Branchenerfahrung schaffen Vertrauen.
Persönlich ansprechen: Eine freundliche Einleitung und ein Dank für die Anfrage wirken.
Klare Handlungsaufforderung: Sag dem Kunden, was der nächste Schritt ist.
Fehler vermeiden: Keine vagen Formulierungen, keine fehlende Gültigkeitsfrist.
Rechtlich absichern: Alle Pflichtangaben vollständig und korrekt.
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Ein gut strukturiertes Angebot ist die halbe Rechnung. Wenn der Kunde zusagt, brauchst du die Positionen nur noch zu übernehmen. Wie dieser Übergang sauber läuft, liest du unter Vom Angebot zur Rechnung.
Häufige Fehler vermeiden
Drei Stolperfallen tauchen immer wieder auf: keine Gültigkeitsfrist (das Angebot bleibt unbegrenzt bindend), zu vage Leistungsbeschreibungen (die zu Streit über den Umfang führen) und fehlende oder falsche Pflichtangaben, besonders beim Umsatzsteuer-Hinweis für Kleinunternehmer. Wer diese drei Punkte im Griff hat, ist auf der sicheren Seite.
Mit dem Angebote-Modul von unternio erstellst du professionelle, rechtssichere Angebote in wenigen Minuten. Kundendaten, Leistungen und Preise sind sauber erfasst, die Gültigkeitsfrist ist gesetzt, und angenommene Angebote wandelst du direkt in Rechnungen um. So sparst du Zeit und vermeidest Fehler bei den Pflichtangaben.
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Ja. Auch ein mündliches Angebot ist rechtlich bindend, sobald es angenommen wird. Aus Beweisgründen ist ein schriftliches Angebot aber immer die bessere Wahl, weil du im Streitfall belegen kannst, was genau vereinbart wurde.
Wie lange bin ich an mein Angebot gebunden?
Ohne ausdrückliche Frist ist ein Angebot nach BGB unbegrenzt bindend. Deshalb solltest du immer eine Gültigkeitsdauer angeben, zum Beispiel 14 oder 30 Tage. Danach verfällt das Angebot automatisch und du bist nicht mehr an den genannten Preis gebunden.
Muss ich als Kleinunternehmer im Angebot Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ins Angebot, zum Beispiel: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Was passiert, wenn der Kunde mein Angebot mit Änderungen annimmt?
Eine Annahme mit Änderungen gilt rechtlich als neues Angebot des Kunden. Dein ursprünglicher Antrag erlischt damit, und du kannst das geänderte Angebot deinerseits annehmen oder ablehnen. Erst mit deiner Zustimmung kommt der Vertrag zustande.
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