● Rechnung & Buchhaltung

Angebot schreiben: Aufbau, Vorlage und Pflichtangaben

Ein gutes Angebot ist der erste Eindruck, den ein Kunde von deiner Arbeit bekommt. Und rechtlich ist es der Startpunkt für den Vertrag. Hier erfährst du, was ein Angebot verbindlich macht, welche Angaben hineingehören und wie du es Schritt für Schritt so aufbaust, dass es überzeugt und dich absichert.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Bindend bei Annahme: Ein Angebot ist rechtlich verbindlich, sobald der Kunde ja sagt, auch ohne Unterschrift (§145 BGB).
  • Immer eine Frist setzen: Ohne Gültigkeitsdauer bleibst du unbegrenzt gebunden. Üblich sind 14 oder 30 Tage.
  • Pflichtangaben: Daten von dir und vom Kunden, klare Leistungsbeschreibung, Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen.
  • Kleinunternehmer: Du schlägst keine Umsatzsteuer auf (die Steuer, die sonst auf fast jeden Verkauf draufkommt), dafür kommt ein kurzer Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ins Angebot.

Was ein Angebot rechtlich bedeutet

Rechtlich ist ein Angebot ein Antrag. Das heißt im Grunde genommen: ein Vorschlag an den Kunden, ein Geschäft zu machen. Sagt der Kunde ja, kommt der Vertrag zustande, und zwar auch ohne Unterschrift, per E-Mail oder mündlich (§145 BGB). Sobald das Angebot angenommen ist, bist du an den genannten Preis und den genannten Umfang gebunden.

Angebot oder Kostenvoranschlag?

Die beiden werden oft verwechselt, sind aber sehr unterschiedlich. Ein Kostenvoranschlag ist im Grunde genommen nur eine geschätzte Preisangabe, kein festes Versprechen. Beispiel: Ein Handwerker schätzt vorab die Kosten, die Endrechnung darf dann etwas höher ausfallen.

AngebotKostenvoranschlag
Verbindlichkeitfester Preis, sobald der Kunde ja sagtnicht bindend, nur eine grobe Schätzung
Abweichungnur mit einer neuen Absprachebis etwa 15 Prozent möglich (§650c BGB)
Einsatzwenn du den Preis fest zusagen kannstwenn der Umfang noch unklar ist

Gültigkeitsdauer und Angebotsbindung

Hier gehen viele Selbstständige ein Risiko ein, ohne es zu wissen. Gibst du keine Frist an, ist dein Angebot grundsätzlich unbegrenzt bindend (§147 BGB). Sagt der Kunde also erst Monate später ja, gilt immer noch dein damaliger Preis.

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Setze immer eine konkrete Gültigkeitsfrist, zum Beispiel "Angebot gültig bis 31.03.2026". Danach verfällt es automatisch, und du kannst neu kalkulieren, ohne an alte Preise gebunden zu sein.

Was in ein Angebot gehört

Anders als bei der Rechnung gibt es für Angebote keine so strenge Liste von Pflichtangaben (§14 UStG regelt das nur für Rechnungen). Damit dein Angebot professionell und sicher ist, sollten diese Angaben aber nicht fehlen:

  • Anbieter: dein Name oder deine Firma, Adresse, E-Mail, gern Telefonnummer, Steuernummer oder USt-IdNr. (die Umsatzsteuer-Nummer für Geschäfte innerhalb der EU)
  • Kunde: Name, Firma und vollständige Adresse
  • Angebotsdaten: Angebotsnummer, Datum und Gültigkeitszeitraum
  • Leistung: genaue Beschreibung, Menge und Einheit pro Zeile
  • Preise: Einzelpreis netto (ohne Steuer), Gesamtsumme netto, Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer-Hinweis, Endsumme brutto (mit Steuer)
  • Bedingungen: bis wann gezahlt wird, Lieferfrist oder Projektstart und, falls vorhanden, ein Hinweis auf deine AGB (deine allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Besonderheiten für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus (§19 UStG). Stattdessen kommt der Hinweis "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." ins Angebot. Mehr dazu findest du im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.

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Machst du das Angebot an Privatkunden aus der Ferne, also zum Beispiel per E-Mail oder im Online-Shop, musst du über das Widerrufsrecht informieren (das Recht des Kunden, den Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Grund rückgängig zu machen). Deine AGB müssen außerdem leicht auffindbar und verständlich sein (§305 BGB).

Schritt für Schritt zum Angebot

  1. Verstehen, was der Kunde braucht: Frage gezielt nach Ziel, Termin, Budget und besonderen Wünschen.
  2. Leistung genau festlegen: Schreib klar auf, was enthalten ist und was nicht. Das beugt Missverständnissen vor.
  3. Preis berechnen: Schätze den Zeitaufwand, lege deinen Stundensatz fest (deine Kosten plus dein Gewinn) und plane Zusatzkosten ein.
  4. Layout wählen: Ein sauberes, modernes Design mit Logo und Firmenfarben wirkt seriös.
  5. Schnell verschicken: Am besten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Gespräch, solange das Interesse noch frisch ist.
  6. Nachfassen: Frag nach 3 bis 5 Tagen freundlich nach, ob das Angebot angekommen ist und ob noch Fragen offen sind.

7 Tipps für überzeugende Angebote

  • Nutzen betonen: Beschreibe das Ergebnis für den Kunden, nicht nur die Tätigkeit.
  • Pakete anbieten: Eine kleine, mittlere und große Option erleichtert die Entscheidung.
  • Referenzen zeigen: Ähnliche Projekte oder Branchenerfahrung schaffen Vertrauen.
  • Persönlich ansprechen: Eine freundliche Einleitung und ein Dank für die Anfrage wirken.
  • Klare Handlungsaufforderung: Sag dem Kunden, was der nächste Schritt ist.
  • Fehler vermeiden: Keine vagen Formulierungen, keine fehlende Gültigkeitsfrist.
  • Rechtlich absichern: Alle Pflichtangaben vollständig und korrekt.
Ein gut strukturiertes Angebot ist die halbe Rechnung. Wenn der Kunde zusagt, brauchst du die Positionen nur noch zu übernehmen. Wie dieser Übergang sauber läuft, liest du unter Vom Angebot zur Rechnung.

Häufige Fehler vermeiden

Drei Fehler tauchen immer wieder auf. Erstens: keine Gültigkeitsfrist, dann bleibt das Angebot unbegrenzt bindend. Zweitens: eine zu ungenaue Leistungsbeschreibung, die später Streit über den Umfang bringt. Drittens: fehlende oder falsche Pflichtangaben, vor allem beim Umsatzsteuer-Hinweis für Kleinunternehmer. Wer diese drei Punkte im Griff hat, ist auf der sicheren Seite.

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Häufige Fragen

Ist ein mündliches Angebot bindend?
Ja. Auch ein mündliches Angebot ist rechtlich bindend, sobald es angenommen wird. Aus Beweisgründen ist ein schriftliches Angebot aber immer die bessere Wahl, weil du im Streitfall belegen kannst, was genau vereinbart wurde.
Wie lange bin ich an mein Angebot gebunden?
Ohne ausdrückliche Frist ist ein Angebot nach BGB unbegrenzt bindend. Deshalb solltest du immer eine Gültigkeitsdauer angeben, zum Beispiel 14 oder 30 Tage. Danach verfällt das Angebot automatisch und du bist nicht mehr an den genannten Preis gebunden.
Muss ich als Kleinunternehmer im Angebot Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ins Angebot, zum Beispiel: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Was passiert, wenn der Kunde mein Angebot mit Änderungen annimmt?
Sagt der Kunde mit Änderungen ja, gilt das rechtlich als sein eigenes, neues Angebot. Dein erster Vorschlag ist damit vom Tisch, und du kannst das geänderte Angebot deinerseits annehmen oder ablehnen. Erst wenn du zustimmst, kommt der Vertrag zustande.

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