● Rechnung & Buchhaltung

Vom Angebot zur Rechnung: der Prozess Schritt für Schritt

Zwischen dem ersten Angebot und dem Geld auf deinem Konto liegen mehrere Stationen: Annahme, oft eine Auftragsbestätigung, die Rechnung und im Zweifel eine Mahnung. Wer diesen Ablauf kennt und die Fristen im Blick hat, arbeitet ruhiger und wird zuverlässiger bezahlt. Hier bekommst du den ganzen Weg in einer klaren Reihenfolge.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Vertrag durch Annahme: Angebot plus Annahme ergeben den Vertrag (§§145, 147 BGB), auch ohne Unterschrift.
  • Rechnung binnen 6 Monaten: Im B2B musst du spätestens sechs Monate nach der Leistung abrechnen (§14 Abs. 2 UStG).
  • E-Rechnung ab 2025: empfangen können ist Pflicht, das Ausstellen wird bis 2028 gestaffelt.
  • Verzug nach 30 Tagen: Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug (§286 BGB).

Das Angebot als Grundlage

Am Anfang steht das Angebot, rechtlich ein Antrag. Es sollte alle vertragswesentlichen Punkte enthalten: Parteien, Leistung und Preis. Grundsätzlich ist ein Angebot bindend, es sei denn, du kennzeichnest es ausdrücklich als "freibleibend" oder "ohne Gewähr" (§145 BGB). Ein freibleibendes Angebot bindet dich nicht, sondern ist eher eine Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.

Wie du ein Angebot sauber aufbaust und welche Angaben hineingehören, liest du ausführlich unter Angebot schreiben. Wichtig hier: Lege im Angebotstext eine Gültigkeitsdauer fest, sonst bleibst du unbegrenzt gebunden.

Annahme und Auftragsbestätigung

Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: dein Angebot und die Annahme des Kunden (§§145, 147 BGB). Die Annahme ist das vorbehaltlose Einverständnis mit deinem Angebot. Unter Anwesenden muss sie sofort erfolgen, bei schriftlichen Angeboten innerhalb einer angemessenen Frist.

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Eine Auftragsbestätigung ist in Deutschland rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, im Geschäftsalltag aber sehr sinnvoll. Sie hält die vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen schriftlich fest und beugt Missverständnissen vor. Rechtlich kann sie die Annahme einer Bestellung des Kunden sein oder einen mündlich geschlossenen Vertrag bestätigen.

Die Rechnung: Fristen und Pflichten

Ist die Leistung erbracht, folgt die Rechnung. Für Leistungen an andere Unternehmen (B2B) oder juristische Personen bist du zur Rechnungsstellung verpflichtet. Die gesetzliche Frist beträgt sechs Monate nach Ausführung der Leistung (§14 Abs. 2 UStG).

An Privatpersonen (B2C) musst du grundsätzlich keine Rechnung stellen. Eine Ausnahme sind Leistungen rund um ein Grundstück, etwa Handwerkerleistungen, hier gilt ebenfalls die Sechs-Monats-Frist.

Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, regelt §14 Abs. 4 UStG. Dazu zählen unter anderem Name und Anschrift beider Seiten, deine Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, der Leistungszeitpunkt sowie das Entgelt mit Steuersatz und Steuerbetrag. Den vollständigen Katalog findest du unter Rechnung schreiben: Pflichtangaben.

  • Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro brutto: erleichterte Angaben nach §33 UStDV.
  • Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

E-Rechnung ab 2025: der Zeitplan

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B E-Rechnungen empfangen können. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, elektronisch verarbeitbarer Datensatz, meist als XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD (XML eingebettet in eine PDF). Beide Formate sind rechtlich gleichwertig. Der Umstieg beim Ausstellen läuft in Stufen:

Ab wannWas gilt
01.01.2025Empfang von E-Rechnungen für alle B2B-Unternehmen verpflichtend
bis Ende 2026Papier und PDF (mit Zustimmung des Empfängers) noch erlaubt
ab 01.01.2027nur noch E-Rechnung oder Papier, PDF nicht mehr zulässig
ab 01.01.2028E-Rechnungspflicht uneingeschränkt für alle B2B-Umsätze

Ausgenommen vom Ausstellen sind Kleinunternehmer nach §19 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Die technischen Details erklärt der Ratgeber E-Rechnung 2025.

Zahlungseingang und Mahnwesen

Ist die Rechnung raus, geht es um die Zahlung. Wurde keine Frist vereinbart, ist die Rechnung sofort fällig (§271 BGB). Im B2B beträgt die gesetzliche Zahlungsfrist 30 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, eine Verlängerung auf maximal 60 Tage ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig (§271a BGB).

Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang gerät der Schuldner automatisch in Verzug, auch ohne Mahnung (§286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn du in der Rechnung darauf hingewiesen hast. Ab Verzug kannst du Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen.

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Der gesetzliche Verzugszinssatz liegt bei Geschäften ohne Verbraucher bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB), bei Verbrauchern bei 5 Prozentpunkten (§288 Abs. 1 BGB).

Zahlt der Kunde trotzdem nicht, folgt die Mahnung: eine klare Aufforderung, den offenen Betrag zu begleichen. Sie sollte als Mahnung bezeichnet sein und Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offenen Betrag, eine neue Frist und einen Hinweis auf mögliche Verzugsfolgen enthalten. Wie du dabei freundlich und trotzdem bestimmt bleibst, zeigt der Ratgeber Mahnung schreiben.

Je sauberer Angebot und Rechnung, desto seltener brauchst du die Mahnung. Klare Zahlungsziele und eine zügige Rechnungsstellung sind der beste Schutz vor Zahlungsausfällen.
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Checkliste: Vom Angebot zur E-Rechnung 2025 (rechtssicher)

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Häufige Fragen

Ist ein Angebot immer bindend?
Ein Angebot ist grundsätzlich bindend, sobald der Kunde es annimmt (§145 BGB). Ausnahme: Du kennzeichnest es ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich. Dann gilt es nur als Einladung, ein Angebot abzugeben, und bindet dich nicht.
Welche Frist gilt für die Rechnungsstellung?
Im B2B musst du eine Rechnung spätestens sechs Monate nach Ausführung der Leistung ausstellen (§14 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Für den eigenen Überblick und einen zügigen Zahlungseingang solltest du aber deutlich früher abrechnen, idealerweise direkt nach Leistungserbringung.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?
Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen befreit. Empfangen können musst du E-Rechnungen im B2B aber trotzdem, denn ein Geschäftskunde darf dir seit 2025 eine schicken.
Wann gerät ein Kunde in Zahlungsverzug?
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät ein Kunde automatisch in Verzug, auch ohne Mahnung (§286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn du in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hast.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format, also ein purer Datensatz ohne sichtbares Layout, und im Behördenverkehr Standard. ZUGFeRD ist ein Hybrid: eine ganz normale PDF, in die der XML-Datensatz eingebettet ist. Beide sind rechtlich gleichwertig.

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