● Rechnung & Buchhaltung

Vom Angebot zur Rechnung: der Prozess Schritt für Schritt

Zwischen dem ersten Angebot und dem Geld auf deinem Konto liegen mehrere Stationen: Annahme, oft eine Auftragsbestätigung, die Rechnung und im Zweifel eine Mahnung. Wer diesen Ablauf kennt und die Fristen im Blick hat, arbeitet ruhiger und wird zuverlässiger bezahlt. Hier bekommst du den ganzen Weg in einer klaren Reihenfolge.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Vertrag durch Annahme: Angebot plus Zusage ergeben den Vertrag, auch ohne Unterschrift (§§145, 147 BGB).
  • Rechnung binnen 6 Monaten: Im B2B (Geschäft mit anderen Firmen) musst du spätestens sechs Monate nach der Leistung abrechnen (§14 Abs. 2 UStG).
  • E-Rechnung ab 2025: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung als Computer-Datei, die Programme automatisch lesen. Empfangen können ist Pflicht, das Ausstellen kommt bis 2028 in Stufen dazu.
  • Verzug nach 30 Tagen: Der Kunde ist "in Verzug", wenn er zu spät zahlt, das passiert auch ohne Mahnung (§286 BGB).

Das Angebot als Grundlage

Am Anfang steht das Angebot, rechtlich ein Antrag. Das heißt im Grunde genommen: ein Vorschlag an den Kunden, ein Geschäft zu machen. Es sollte alle wichtigen Punkte enthalten: wer beteiligt ist, welche Leistung du erbringst und was sie kostet. Grundsätzlich ist ein Angebot bindend. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du es klar als "freibleibend" oder "ohne Gewähr" kennzeichnest (§145 BGB). Ein freibleibendes Angebot bindet dich nicht. Es ist eher eine Einladung an den Kunden, dir seinerseits ein Angebot zu machen.

Wie du ein Angebot sauber aufbaust und welche Angaben hineingehören, liest du ausführlich unter Angebot schreiben. Wichtig hier: Leg im Angebotstext eine Gültigkeitsdauer fest, sonst bleibst du unbegrenzt gebunden.

Annahme und Auftragsbestätigung

Ein Vertrag entsteht, wenn beide Seiten dasselbe wollen: dein Angebot und die Zusage des Kunden (§§145, 147 BGB). Die Zusage ist das klare Ja zu deinem Angebot, ohne Wenn und Aber. Steht ihr euch gegenüber (etwa im Gespräch), muss sie sofort kommen. Bei schriftlichen Angeboten hat der Kunde eine angemessene Frist.

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Eine Auftragsbestätigung ist in Deutschland nicht Pflicht, im Geschäftsalltag aber sehr sinnvoll. Sie hält die vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen schriftlich fest und beugt Missverständnissen vor. Rechtlich kann sie das Ja zu einer Bestellung des Kunden sein oder einen mündlich geschlossenen Vertrag bestätigen.

Die Rechnung: Fristen und Pflichten

Ist die Leistung erbracht, folgt die Rechnung. Für Leistungen an andere Firmen (B2B, also Geschäft mit anderen Firmen) musst du eine Rechnung schreiben. Die gesetzliche Frist beträgt sechs Monate nach der Leistung (§14 Abs. 2 UStG).

An Privatpersonen (B2C, also Geschäft mit Privatkunden) musst du grundsätzlich keine Rechnung stellen. Eine Ausnahme sind Leistungen rund um ein Grundstück, zum Beispiel Handwerkerarbeiten. Hier gilt ebenfalls die Sechs-Monats-Frist.

Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, ist gesetzlich festgelegt (§14 Abs. 4 UStG). Dazu gehören unter anderem: Name und Anschrift beider Seiten, deine Steuernummer oder USt-IdNr. (die Umsatzsteuer-Nummer für Geschäfte in der EU), das Datum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, der Zeitpunkt der Leistung sowie der Betrag mit Steuersatz und Steuerbetrag. Die vollständige Liste findest du unter Rechnung schreiben: Pflichtangaben.

  • Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro brutto: Hier reichen weniger Angaben (§33 UStDV).
  • Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

E-Rechnung ab 2025: der Zeitplan

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Firmen im B2B E-Rechnungen empfangen können. Eine E-Rechnung ist im Grunde genommen eine Rechnung als Computer-Datei, die Programme automatisch lesen. Meist ist das eine XRechnung (reine Daten ohne sichtbares Layout) oder ZUGFeRD (ein PDF mit den Daten darin). Beide sind rechtlich gleichwertig. Beim Ausstellen kommt die Pflicht in Stufen:

Ab wannWas gilt
01.01.2025Alle B2B-Firmen müssen E-Rechnungen empfangen können
bis Ende 2026Papier und PDF noch erlaubt (wenn der Empfänger zustimmt)
ab 01.01.2027nur noch E-Rechnung oder Papier, PDF nicht mehr erlaubt
ab 01.01.2028E-Rechnung Pflicht für alle B2B-Umsätze, ohne Ausnahme

Vom Ausstellen ausgenommen sind Kleinunternehmer (§19 UStG), Rechnungen bis 250 Euro und Fahrscheine. Die technischen Details erklärt der Ratgeber E-Rechnung 2025.

Zahlungseingang und Mahnwesen

Ist die Rechnung raus, geht es um die Zahlung. Wurde keine Frist vereinbart, ist die Rechnung sofort fällig (§271 BGB). Im B2B gilt eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung fällig ist und beunter Kunden ankommt. Eine längere Frist von höchstens 60 Tagen ist nur erlaubt, wenn beide Seiten das ausdrücklich vereinbaren (§271a BGB).

Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang ist der Kunde automatisch in Verzug. Verzug heißt im Grunde genommen: Der Kunde zahlt zu spät. Das passiert auch ohne Mahnung (§286 Abs. 3 BGB). Bei Privatkunden gilt das nur, wenn du in der Rechnung darauf hingewiesen hast. Ab Verzug darfst du Verzugszinsen (also Extra-Zinsen als Ausgleich) und Mahnkosten verlangen.

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Bei Geschäften zwischen Firmen liegt der gesetzliche Verzugszinssatz bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB), bei Privatkunden bei 5 Prozentpunkten (§288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz ist ein amtlicher Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank festlegt und regelmäßig anpasst.

Zahlt der Kunde trotzdem nicht, folgt die Mahnung: eine klare Aufforderung, den offenen Betrag zu zahlen. Sie sollte "Mahnung" heißen und Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offenen Betrag, eine neue Frist und einen Hinweis auf mögliche Folgen enthalten. Wie du dabei freundlich und trotzdem bestimmt bleibst, zeigt der Ratgeber Mahnung schreiben.

Je sauberer Angebot und Rechnung, desto seltener brauchst du die Mahnung. Klare Zahlungsziele und eine zügige Rechnungsstellung sind der beste Schutz vor Zahlungsausfällen.
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Checkliste: Vom Angebot zur E-Rechnung 2025 (rechtssicher)

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Häufige Fragen

Ist ein Angebot immer bindend?
Ein Angebot ist grundsätzlich bindend, sobald der Kunde ja sagt (§145 BGB). Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du es klar als freibleibend oder unverbindlich kennzeichnest. Dann gilt es nur als Einladung, dir ein Angebot zu machen, und bindet dich nicht.
Welche Frist gilt für die Rechnungsstellung?
Im B2B musst du eine Rechnung spätestens sechs Monate nach Ausführung der Leistung ausstellen (§14 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Für den eigenen Überblick und einen zügigen Zahlungseingang solltest du aber deutlich früher abrechnen, idealerweise direkt nach Leistungserbringung.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?
Nein. Kleinunternehmer (§19 UStG) müssen dauerhaft keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen können musst du sie im B2B aber trotzdem, denn ein Geschäftskunde darf dir seit 2025 eine E-Rechnung schicken.
Wann gerät ein Kunde in Zahlungsverzug?
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät ein Kunde automatisch in Verzug, auch ohne Mahnung (§286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn du in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hast.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Die XRechnung besteht aus reinen Daten ohne sichtbares Layout und ist der Standard im Verkehr mit Behörden. ZUGFeRD ist eine Mischung: ein ganz normales PDF, in dem die Daten zusätzlich eingebettet sind. Beide sind rechtlich gleichwertig.

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