● Rechnung & Buchhaltung

Rechnung schreiben: Diese Pflichtangaben brauchst du

Eine Rechnung ist mehr als eine Bitte um Zahlung. Sie ist ein Steuer-Dokument. Nur wenn alle Pflichtangaben stimmen, kann dein Kunde die Vorsteuer ziehen und das Finanzamt bleibt zufrieden. Vorsteuer ist im Grunde genommen die Umsatzsteuer, die dein Kunde beim Einkauf zahlt und sich vom Finanzamt zurückholt. Hier bekommst du in Ruhe alle Pflichtangaben für die Rechnung (§14 UStG), die Sonderregeln für Kleinunternehmer und Kleinbeträge sowie eine praktische Vorlage.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Das Gesetz regelt alles: Das Umsatzsteuergesetz legt fest, welche Angaben auf eine Rechnung gehören (§14 UStG). Sie sind entscheidend dafür, dass dein Kunde die Steuer zurückbekommt.
  • Kleinbeträge sind einfacher: Bis 250 Euro brutto (also inklusive Steuer) genügen weniger Pflichtangaben (§33 UStDV).
  • Kleinunternehmer: weisen keine Umsatzsteuer aus, brauchen aber den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG).
  • E-Rechnung seit 2025: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung als Computer-Datei, die Programme automatisch lesen. Bei Geschäften mit anderen Firmen (B2B) musst du sie empfangen können. Das Ausstellen wird bis 2028 Schritt für Schritt Pflicht.

Warum eine korrekte Rechnung so wichtig ist

Eine Rechnung hält fest, welche Leistung du zu welchem Preis erbracht hast, und fordert das Geld ein. Steuerlich ist sie aber vor allem eines: die Grundlage für den Vorsteuerabzug. Vorsteuerabzug heißt im Grunde genommen, dass dein Geschäftskunde sich die Umsatzsteuer, die auf der Rechnung steht, vom Finanzamt zurückholt. Beispiel: Kauft er bei dir für 119 Euro ein, bekommt er die 19 Euro Steuer zurück. Das darf er aber nur, wenn deine Rechnung alle Pflichtangaben enthält (§15 UStG).

Fehlt eine Angabe, kann das Finanzamt diesen Abzug streichen. Dein Kunde bleibt dann auf der Steuer sitzen und wird sich bei dir melden. Eine saubere Rechnung ist also nicht nur Formsache, sondern ein Stück Kundenservice.

Die Pflichtangaben nach §14 UStG

Das Gesetz zählt genau auf, was auf eine Rechnung gehört (§14 Abs. 4 UStG). Für eine normale Rechnung über mehr als 250 Euro sind das diese Angaben:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, also von dir
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers, also deines Kunden
  • Deine Steuernummer oder USt-IdNr. Die USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist im Grunde genommen deine Steuer-Nummer für Geschäfte innerhalb der EU. Eine der beiden Nummern reicht.
  • Das Ausstellungsdatum der Rechnung, also der Tag, an dem du sie schreibst
  • Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer, die es kein zweites Mal gibt
  • Menge und Art der gelieferten Ware oder Umfang und Art der Leistung
  • Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, also wann du geliefert oder gearbeitet hast (Datum oder Zeitraum)
  • Das Entgelt (netto), also der Preis ohne Steuer, getrennt nach Steuersätzen
  • Der Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis, dass keine Steuer anfällt
  • Eine vorher vereinbarte Minderung des Preises wie Skonto, Boni oder Rabatte, falls es eine gibt
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Die fortlaufende Rechnungsnummer muss nur eindeutig und einmalig sein, nicht lückenlos aufsteigend. Du darfst also mit einem eigenen Nummernkreis pro Jahr oder pro Kundengruppe arbeiten, solange keine Nummer doppelt vergeben wird.

Beim Zeitpunkt der Leistung stolpern viele: Auch wenn Leistungs- und Rechnungsdatum am selben Tag liegen, muss das Leistungsdatum eigenständig genannt werden. Ein Satz wie "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" reicht dafür aus.

Sonderfälle: Kleinbetrag und Kleinunternehmer

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro

Für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro brutto (also inklusive Steuer) gelten leichtere Regeln (§33 UStDV). Hier genügen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
  • Der anzuwendende Steuersatz oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung

Name und Anschrift des Empfängers, eine Rechnungsnummer und die getrennte Ausweisung von Netto und Steuer sind bei Kleinbeträgen also nicht nötig. Das ist praktisch für den typischen Kassenbon oder die kleine Servicerechnung.

Rechnungen von Kleinunternehmern

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) ist im Grunde genommen eine Sonderregel für kleine Firmen: Du schlägst keine Umsatzsteuer auf, bekommst dafür aber auch keine zurück. Wer sie nutzt, weist also keine Umsatzsteuer aus. Statt Steuersatz und Steuerbetrag gehört dann ein klarer Hinweis auf die Rechnung, zum Beispiel: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Eine USt-IdNr. brauchst du dafür nicht.

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Schreibt ein Kleinunternehmer aus Versehen doch Umsatzsteuer auf die Rechnung, muss er sie trotzdem ans Finanzamt zahlen. Das nennt man unberechtigten Steuerausweis: Du hast Steuer ausgewiesen, obwohl du keine durftest, und stehst dafür gerade. Prüfe deine Vorlage deshalb genau, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

Die E-Rechnungspflicht ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei Geschäften zwischen Firmen (B2B) die E-Rechnung. Eine E-Rechnung ist im Grunde genommen eine Rechnung als Computer-Datei, die Programme automatisch lesen. Sie ist also kein normales PDF, sondern ein fester Datensatz nach einer einheitlichen Norm (EN 16931). Meist ist das eine XRechnung (reine Daten) oder ZUGFeRD (ein PDF mit den Daten darin). Der Umstieg läuft in Stufen:

Ab wannWas giltFür wen
01.01.2025E-Rechnungen empfangen und verarbeiten könnenalle Unternehmen im B2B
01.01.2027E-Rechnungen ausstellen (Pflicht)Umsatz über 800.000 € im Vorjahr
01.01.2028E-Rechnungen ausstellen (Pflicht)alle übrigen Unternehmen

Kleinunternehmer sind vom Ausstellen dauerhaft befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Wie das Ganze technisch funktioniert und worin sich die Formate unterscheiden, liest du im Detail unter E-Rechnung 2025.

Vorlage und häufige Fehler

Eine gute Rechnungsvorlage führt dich durch alle Pflichtfelder, sodass du keines vergisst. Achte auf einen sauberen Aufbau: Kopf mit deinen Daten und denen des Kunden, eine eindeutige Rechnungsnummer, die einzelnen Positionen mit Menge und Nettopreis, die Summe mit Steuer sowie Zahlungsziel und Bankverbindung.

Diese Fehler siehst du in der Praxis am häufigsten:

  • Rechnungsnummer nicht fortlaufend oder doppelt vergeben
  • Falsche oder fehlende Steuernummer beziehungsweise USt-IdNr.
  • Fehlender Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung oder eine Steuerbefreiung
  • Leistung zu vage beschrieben ("Beratung" statt konkreter Angabe)
  • Fehlendes oder falsches Leistungsdatum
Ein Angebot, das du sauber aufsetzt, wird später zur halben Rechnung. Wer im Angebot schon alle Positionen und Daten korrekt erfasst, spart sich bei der Rechnung viel Tipparbeit und vermeidet Übertragungsfehler.
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Häufige Fragen

Was passiert, wenn meine Rechnung nicht alle Pflichtangaben enthält?
Fehlt eine der gesetzlichen Pflichtangaben, kann der Vorsteuerabzug für deinen Kunden entfallen und das Finanzamt die Rechnung beanstanden. Das führt schnell zu Rückfragen, Korrekturen und im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen. Eine vollständige Rechnung erspart dir und deinem Kunden diesen Ärger.
Muss ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. auf meine Rechnung schreiben?
Nein. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und brauchst dafür auch keine USt-IdNr. Wichtig ist stattdessen der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, zum Beispiel: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Ab wann ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht?
Empfangen können musst du E-Rechnungen im B2B bereits seit dem 1. Januar 2025. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: bis Ende 2026 sind mit Zustimmung des Empfängers noch Papier- und PDF-Rechnungen erlaubt, danach greift die Ausstellungspflicht gestaffelt bis 2028.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?
Die Steuernummer vergibt dein Finanzamt und identifiziert dich im nationalen Steuerrecht. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kommt vom Bundeszentralamt für Steuern und dient dem grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Auf der Rechnung genügt eine der beiden Nummern.

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