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Firmennamen finden und absichern: der Guide 2025/26

Der Name deines Unternehmens ist mehr als ein Etikett. Er trägt deine Identität nach außen und kann, wenn du nicht aufpasst, zur teuren Stolperfalle werden. Hier erfährst du in Ruhe, wie du einen passenden Namen findest, ihn auf Kollisionen prüfst und rechtlich absicherst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Drei Begriffe: Firma (im Handelsregister), Unternehmensbezeichnung (ohne HR) und Marke (Schutz für Waren und Dienstleistungen) sind nicht dasselbe.
  • Vor der Wahl recherchieren: Handelsregister, DPMA und EUIPO abklopfen, um Kollisionen zu vermeiden.
  • Stärkster Schutz: die Eintragung als Marke beim DPMA, gültig 10 Jahre und beliebig verlängerbar.
  • Nicht vergessen: Domain und Social-Media-Profile frühzeitig sichern.

Firma, Bezeichnung, Marke: die Unterschiede

Im Alltag sagen wir schnell "Firma" und meinen den Firmennamen. Juristisch stecken dahinter aber drei verschiedene Dinge, die du auseinanderhalten solltest.

  • Firma: der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und der ins Handelsregister eingetragen wird (§ 17 HGB).
  • Unternehmensbezeichnung: der offizielle Name für Unternehmen, die nicht im Handelsregister stehen, etwa Kleingewerbe und Freiberufler.
  • Geschäftsbezeichnung: ein informeller Name für die Außenkommunikation, der keinen direkten Bezug zum Firmennamen haben muss.

Welcher Begriff für dich gilt, hängt eng mit deiner Rechtsform zusammen. Eine GmbH führt eine Firma im Handelsregister, ein Freiberufler kommt mit einer Unternehmensbezeichnung aus.

Einen passenden Namen finden

Kreativität ist der eine Teil, die Regeln sind der andere. Ein guter Name ist einprägsam, aussprechbar und lässt Raum für Wachstum. Gleichzeitig setzt das Gesetz klare Leitplanken, vor allem für Firmen im Handelsregister.

Rechtliche Vorgaben nach HGB und MarkenG

  • Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft: Die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet sein und sich von anderen abheben (§ 18 Abs. 1 HGB). Ein rein beschreibender Name wie "Bäckerei" allein reicht nicht.
  • Irreführungsverbot: Der Name darf keine irreführenden Angaben enthalten (§ 18 Abs. 2 HGB), etwa eine Größe oder Tätigkeit vortäuschen, die es nicht gibt.
  • Rechtsformzusatz: Für Firmen im Handelsregister ist der Zusatz zwingend, damit die Haftungsverhältnisse erkennbar sind, zum Beispiel "GmbH" oder "UG (haftungsbeschränkt)".
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Ein rein beschreibender Name ohne Unterscheidungskraft lässt sich später kaum als Marke schützen. Wer von Anfang an einen eigenständigen Namen wählt, spart sich viel Ärger.

Firmennamen richtig prüfen

Bevor du dich festlegst, solltest du gründlich recherchieren. Sonst drohen Abmahnungen und teure Umbenennungen, wenn jemand ältere Rechte hat.

Erste Schritte: Google und Domain

Der schnelle Anfang: Gib den Namen bei einer Suchmaschine ein und prüfe, ob die passende Domain sowie die wichtigsten Social-Media-Profile noch frei sind. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung, filtert aber offensichtliche Kollisionen früh heraus.

Offizielle Register und Datenbanken

QuelleWofür
HandelsregisterPrüfung auf bundesweite Unterscheidbarkeit eingetragener Firmen
DPMAregisterRecherche nach deutschen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt
EUIPO eSearchRecherche nach europäischen Unionsmarken
Madrid Monitor (WIPO)Recherche nach internationalen Marken

Wichtig ist nicht nur die Suche nach identischen Namen, sondern auch nach ähnlichen. Verwechslungsgefahr entsteht oft schon durch klanglich oder schriftbildlich nahe Bezeichnungen.

Firmennamen absichern

Für den Schutz deines Namens gibt es mehrere Wege, die sich in Stärke und Kosten unterscheiden.

Handelsregister und Markenanmeldung

Die Eintragung ins Handelsregister schützt deine Firma vor allem regional und im Rahmen der Unterscheidbarkeit. Den mit Abstand stärksten Schutz bietet aber die Markenanmeldung. Sie gibt dir ein ausschließliches Recht an deinem Namen für die geschützten Waren und Dienstleistungen.

WegKosten (Richtwert)Reichweite
Marke DPMAab 290 € (bis 3 Klassen)Deutschland, 10 Jahre
Unionsmarke EUIPOab 850 €alle EU-Staaten

Neben diesen aktiven Schritten gibt es auch Schutz durch bloße Benutzung (§ 5 MarkenG) sowie über das Namensrecht (§ 12 BGB) und das Wettbewerbsrecht (UWG). Diese Rechte sind aber schwerer durchzusetzen als eine eingetragene Marke.

Eine Marke schützt 10 Jahre und lässt sich beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängern. Wer diese Verlängerungsfristen im Blick behält, verliert seinen Schutz nicht aus Versehen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine gründliche Markenrecherche: Wer vor der Anmeldung nicht sauber recherchiert, riskiert Kollisionen mit älteren Rechten.
  • Falsche Annahme: Ein Handelsregistereintrag allein bietet keinen umfassenden Markenschutz.
  • Rein beschreibender Name: Ihm fehlt die Unterscheidungskraft, und er ist kaum schützbar.
  • Domain und Social Media vergessen: Ist der gute Name gefunden, aber die Domain schon weg, war die Mühe halb umsonst.
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Checkliste: Firmennamen finden, prüfen und schützen

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Häufige Fragen

Muss mein Firmenname im Handelsregister eingetragen werden?
Nur Kaufleute und bestimmte Rechtsformen wie GmbH oder UG müssen ihren Firmennamen im Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbetreibende und Freiberufler nutzen eine Unternehmensbezeichnung.
Wie lange hält der Schutz einer Marke?
Eine Marke ist nach Eintragung beim DPMA für 10 Jahre geschützt und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Kann ich denselben Firmennamen wie ein anderes Unternehmen haben?
Unter Umständen ja. Die Unterscheidbarkeit wird regional geprüft. Ein identischer Name kann in einer anderen Stadt oder einem anderen Tätigkeitsbereich zulässig sein, birgt aber Verwechslungsgefahr.
Was kostet es, einen Firmennamen schützen zu lassen?
Die Kosten variieren. Eine Handelsregistereintragung kostet etwa 150 bis 300 Euro. Eine Markenanmeldung beim DPMA beginnt bei 290 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für anwaltliche Beratung und Recherche.

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