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Gründungszuschuss beantragen: So gelingt die Förderung

Du bist arbeitslos und willst dich selbstständig machen? Dann musst du den Start nicht allein aus eigener Tasche zahlen. Der Gründungszuschuss ist im Grunde genommen eine Geldhilfe der Agentur für Arbeit für die ersten Monate deiner Selbstständigkeit. Beispiel: Du bekommst weiter dein Arbeitslosengeld plus 300 Euro extra, damit du in Ruhe starten kannst. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, wie viel es gibt und wie du den Antrag richtig stellst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Starthilfe für Arbeitslose: Der Gründungszuschuss hilft dir, wenn du aus dem Arbeitslosengeld I (kurz ALG I, das ist das normale Arbeitslosengeld für Menschen, die vorher gearbeitet und eingezahlt haben) heraus voll selbstständig wirst.
  • Voraussetzung: Du hast noch mindestens 150 Tage ALG I übrig und machst dich hauptberuflich selbstständig, also in Vollzeit als deinen Hauptjob.
  • Zwei Phasen: 6 Monate lang dein ALG I plus 300 Euro, danach noch 9 Monate lang 300 Euro für deine Sozialversicherung (Kranken- und Rentenkasse).
  • Fachkundige Stelle: Eine geprüfte Stelle wie IHK, Handwerkskammer oder ein Gründerzentrum muss bestätigen, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist, also dass sie sich rechnen kann.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Geldhilfe der Bundesagentur für Arbeit. Er ist für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus voll selbstständig werden. Hauptberufliche Selbstständigkeit heißt im Grunde genommen, dass die Selbstständigkeit dein Hauptjob wird und nicht nur ein kleiner Nebenverdienst. Beispiel: Du arbeitest die meiste Zeit der Woche in deiner eigenen Firma und willst davon leben. Der Zuschuss soll dein Leben und deine Sozialversicherung bezahlen, gerade am Anfang, wenn die ersten Einnahmen noch klein sind.

Ein schöner Vorteil: Auf den Gründungszuschuss zahlst du keine Einkommensteuer. Das ausgezahlte Geld bleibt dir also komplett. Wichtig ist aber auch: Es ist eine Ermessensleistung. Das heißt im Grunde genommen, die Agentur für Arbeit entscheidet in jedem Einzelfall selbst, ob sie zahlt. Beispiel: Auch wenn du alle Bedingungen erfüllst, hast du kein festes Recht darauf, du musst sie überzeugen.

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Ermessensleistung heißt: Selbst wenn du alle Bedingungen erfüllst, prüft die Agentur für Arbeit, ob sie zahlt. Ein guter Businessplan (das ist ein Plan, der zeigt, wie deine Firma Geld verdienen soll) und eine gute Vorbereitung machen deine Chancen deutlich besser.

Voraussetzungen 2025/2026

Damit dein Antrag eine Chance hat, müssen drei wichtige Bedingungen erfüllt sein.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Wenn du mit der Selbstständigkeit startest, musst du noch mindestens 150 Tage ALG I übrig haben (§ 93 SGB III). Restanspruch heißt einfach: die Tage Arbeitslosengeld, die dir noch zustehen. Beispiel: Wenn dir nur noch 100 Tage bleiben, bevor du gründest, bekommst du den Zuschuss nicht mehr. Für Menschen mit Behinderungen gibt es eine Ausnahme (§ 19 SGB III).

Hauptberufliche Selbstständigkeit

Die Selbstständigkeit muss den größten Teil deiner Arbeitszeit ausmachen und dein Geld zum Leben bringen. Ein kleiner Nebenverdienst reicht nicht. Es geht um den echten Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit.

Fachkundige Stellungnahme

Eine sogenannte fachkundige Stelle muss bestätigen, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist (§ 93 Abs. 2 SGB III). Eine fachkundige Stelle ist im Grunde genommen eine anerkannte Stelle, die prüft, ob deine Idee sich rechnen kann. Beispiel: die IHK, die Handwerkskammer oder ein Gründerzentrum. Diese Bestätigung gehört zwingend zum Antrag. Ohne sie ist er unvollständig.

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Ein häufiger Grund für eine Ablehnung ist ein unvollständiger oder wenig überzeugender Businessplan. Er ist die Grundlage für die Bestätigung der fachkundigen Stelle und sollte deshalb sorgfältig ausgearbeitet sein.

Höhe und Dauer der Förderung

Die Förderung läuft in zwei Phasen (§ 94 SGB III).

PhaseDauerBetrag pro Monat
Phase 1: Anschubfinanzierung6 MonateHöhe deines letzten ALG I plus 300 Euro
Phase 2: Übergangsphase9 Monate300 Euro zur sozialen Absicherung

In der ersten Phase bekommst du also weiter dein letztes Arbeitslosengeld, plus feste 300 Euro obendrauf. Die 300 Euro sollen deine Beiträge zur Sozialversicherung mit auffangen. In der zweiten Phase fällt der ALG-I-Teil weg, die 300 Euro laufen aber weiter. Dafür musst du nachweisen, dass du weiter voll selbstständig arbeitest.

Schritt für Schritt zum Antrag

Der Weg zum Gründungszuschuss ist gut planbar, wenn du die Reihenfolge einhältst.

  1. Beratungsgespräch vereinbaren: Sprich früh mit deiner Agentur für Arbeit. Einen Termin bekommst du am Telefon (0800 4 555500) oder online.
  2. Dokumente vorbereiten: Dazu gehören die Bestätigung der fachkundigen Stelle, dein Businessplan, dein Lebenslauf und Nachweise über deine Ausbildung oder Erfahrung.
  3. Antrag einreichen: Den Antrag stellst du über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
  4. Bewilligung und Auszahlung: Wenn die Prüfung gut ausfällt, wird der Zuschuss genehmigt und ausgezahlt.

Denk daran: Für die zweite Phase musst du noch einmal selbst aktiv werden und nachweisen, dass du weiter voll selbstständig bist. Diese Frist geht im Trubel der Gründung leicht unter.

Weitere Förderungen für Gründer

Der Gründungszuschuss ist nicht die einzige Hilfe. Je nach Vorhaben lohnt sich der Blick auf weitere Programme.

Regionale und bundesweite Programme

Über die KfW (das ist eine staatliche Förderbank) gibt es günstige Kredite wie den ERP-Gründerkredit. Beispiel: ein Kredit mit niedrigen Zinsen für den Start. Für neue Ideen aus Forschung und Wissenschaft ist das EXIST-Gründerstipendium interessant, das ist eine Geldhilfe für Gründungen aus der Hochschule. Viele Bundesländer haben zusätzlich eigene Programme.

Beratungsförderung

Beratung kostet Geld, und auch dafür gibt es Zuschüsse. Über das BAFA-Programm Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA ist eine Bundesbehörde für Wirtschaft) bekommst du einen Teil der Kosten für eine professionelle Unternehmensberatung zurück.

Viele Gründer starten nach dem Zuschuss als Kleinunternehmer. Die Kleinunternehmerregelung ist im Grunde genommen eine Sonderregel für kleine Firmen: Du schlägst keine Umsatzsteuer auf, bekommst dafür aber auch keine zurück. Das hält den Papierkram am Anfang klein und passt gut zu einer Selbstständigkeit, die vorsichtig wächst.
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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Anspruch haben Menschen, die Arbeitslosengeld I bekommen und sich voll selbstständig machen wollen. Wichtig ist: Beim Antrag müssen dir noch mindestens 150 Tage ALG I übrig sein, also 150 Tage, die dir noch zustehen.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?
In Phase 1 bekommst du 6 Monate lang dein letztes ALG I plus 300 Euro. In Phase 2 bekommst du noch 9 Monate lang jeden Monat 300 Euro für deine Sozialversicherung.
Was ist eine fachkundige Stelle und wofür brauche ich sie?
Eine fachkundige Stelle ist eine anerkannte Stelle wie die IHK oder die Handwerkskammer. Sie prüft deine Geschäftsidee und bestätigt, dass sie tragfähig ist, also dass sie sich rechnen kann. Diese Bestätigung brauchst du zwingend für den Antrag.
Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?
Nein. Auf den Gründungszuschuss zahlst du keine Einkommensteuer, das Geld bleibt dir also komplett.

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