Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Geldhilfe der Bundesagentur für Arbeit. Er ist für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus voll selbstständig werden. Hauptberufliche Selbstständigkeit heißt im Grunde genommen, dass die Selbstständigkeit dein Hauptjob wird und nicht nur ein kleiner Nebenverdienst. Beispiel: Du arbeitest die meiste Zeit der Woche in deiner eigenen Firma und willst davon leben. Der Zuschuss soll dein Leben und deine Sozialversicherung bezahlen, gerade am Anfang, wenn die ersten Einnahmen noch klein sind.
Ein schöner Vorteil: Auf den Gründungszuschuss zahlst du keine Einkommensteuer. Das ausgezahlte Geld bleibt dir also komplett. Wichtig ist aber auch: Es ist eine Ermessensleistung. Das heißt im Grunde genommen, die Agentur für Arbeit entscheidet in jedem Einzelfall selbst, ob sie zahlt. Beispiel: Auch wenn du alle Bedingungen erfüllst, hast du kein festes Recht darauf, du musst sie überzeugen.
Voraussetzungen 2025/2026
Damit dein Antrag eine Chance hat, müssen drei wichtige Bedingungen erfüllt sein.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Wenn du mit der Selbstständigkeit startest, musst du noch mindestens 150 Tage ALG I übrig haben (§ 93 SGB III). Restanspruch heißt einfach: die Tage Arbeitslosengeld, die dir noch zustehen. Beispiel: Wenn dir nur noch 100 Tage bleiben, bevor du gründest, bekommst du den Zuschuss nicht mehr. Für Menschen mit Behinderungen gibt es eine Ausnahme (§ 19 SGB III).
Hauptberufliche Selbstständigkeit
Die Selbstständigkeit muss den größten Teil deiner Arbeitszeit ausmachen und dein Geld zum Leben bringen. Ein kleiner Nebenverdienst reicht nicht. Es geht um den echten Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit.
Fachkundige Stellungnahme
Eine sogenannte fachkundige Stelle muss bestätigen, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist (§ 93 Abs. 2 SGB III). Eine fachkundige Stelle ist im Grunde genommen eine anerkannte Stelle, die prüft, ob deine Idee sich rechnen kann. Beispiel: die IHK, die Handwerkskammer oder ein Gründerzentrum. Diese Bestätigung gehört zwingend zum Antrag. Ohne sie ist er unvollständig.
Höhe und Dauer der Förderung
Die Förderung läuft in zwei Phasen (§ 94 SGB III).
| Phase | Dauer | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Phase 1: Anschubfinanzierung | 6 Monate | Höhe deines letzten ALG I plus 300 Euro |
| Phase 2: Übergangsphase | 9 Monate | 300 Euro zur sozialen Absicherung |
In der ersten Phase bekommst du also weiter dein letztes Arbeitslosengeld, plus feste 300 Euro obendrauf. Die 300 Euro sollen deine Beiträge zur Sozialversicherung mit auffangen. In der zweiten Phase fällt der ALG-I-Teil weg, die 300 Euro laufen aber weiter. Dafür musst du nachweisen, dass du weiter voll selbstständig arbeitest.
Schritt für Schritt zum Antrag
Der Weg zum Gründungszuschuss ist gut planbar, wenn du die Reihenfolge einhältst.
- Beratungsgespräch vereinbaren: Sprich früh mit deiner Agentur für Arbeit. Einen Termin bekommst du am Telefon (0800 4 555500) oder online.
- Dokumente vorbereiten: Dazu gehören die Bestätigung der fachkundigen Stelle, dein Businessplan, dein Lebenslauf und Nachweise über deine Ausbildung oder Erfahrung.
- Antrag einreichen: Den Antrag stellst du über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
- Bewilligung und Auszahlung: Wenn die Prüfung gut ausfällt, wird der Zuschuss genehmigt und ausgezahlt.
Denk daran: Für die zweite Phase musst du noch einmal selbst aktiv werden und nachweisen, dass du weiter voll selbstständig bist. Diese Frist geht im Trubel der Gründung leicht unter.
Weitere Förderungen für Gründer
Der Gründungszuschuss ist nicht die einzige Hilfe. Je nach Vorhaben lohnt sich der Blick auf weitere Programme.
Regionale und bundesweite Programme
Über die KfW (das ist eine staatliche Förderbank) gibt es günstige Kredite wie den ERP-Gründerkredit. Beispiel: ein Kredit mit niedrigen Zinsen für den Start. Für neue Ideen aus Forschung und Wissenschaft ist das EXIST-Gründerstipendium interessant, das ist eine Geldhilfe für Gründungen aus der Hochschule. Viele Bundesländer haben zusätzlich eigene Programme.
Beratungsförderung
Beratung kostet Geld, und auch dafür gibt es Zuschüsse. Über das BAFA-Programm Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA ist eine Bundesbehörde für Wirtschaft) bekommst du einen Teil der Kosten für eine professionelle Unternehmensberatung zurück.