Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Er soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der oft dünnen Anfangsphase sichern, in der die ersten Einnahmen noch auf sich warten lassen.
Ein angenehmer Nebeneffekt: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. Was ausgezahlt wird, bleibt dir also in voller Höhe. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass es sich um eine Ermessensleistung handelt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
Voraussetzungen 2025/2026
Damit der Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, müssen drei zentrale Bedingungen erfüllt sein.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Zu Beginn deiner Selbstständigkeit brauchst du noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I (§ 93 SGB III). Wer den Sprung zu spät wagt und diese Grenze unterschreitet, fällt aus der Förderung. Für Menschen mit Behinderungen gibt es nach § 19 SGB III eine Ausnahmeregelung.
Hauptberufliche Selbstständigkeit
Die Tätigkeit muss den überwiegenden Teil deiner Arbeitszeit beanspruchen und darauf angelegt sein, deinen Lebensunterhalt zu tragen. Ein kleiner Nebenverdienst reicht nicht. Es geht um den echten Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit.
Fachkundige Stellungnahme
Eine sogenannte fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee bescheinigen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Das können zum Beispiel die IHK, die Handwerkskammer oder Gründerzentren sein. Diese Stellungnahme ist Pflichtbestandteil des Antrags. Ohne sie ist er unvollständig.
Höhe und Dauer der Förderung
Die Förderung läuft in zwei Phasen und ist im § 94 SGB III geregelt.
| Phase | Dauer | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Phase 1: Anschubfinanzierung | 6 Monate | Höhe deines letzten ALG I plus 300 Euro |
| Phase 2: Übergangsphase | 9 Monate | 300 Euro zur sozialen Absicherung |
In der ersten Phase erhältst du also weiterhin dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld, ergänzt um eine Pauschale von 300 Euro, die deine Beiträge zur Sozialversicherung abfedern soll. In der zweiten Phase entfällt der ALG-I-Anteil, die 300 Euro laufen aber weiter, sofern du nachweist, dass deine hauptberufliche Selbstständigkeit weiterhin besteht.
Schritt für Schritt zum Antrag
Der Weg zum Gründungszuschuss ist gut planbar, wenn du die Reihenfolge einhältst.
- Beratungsgespräch vereinbaren: Sprich frühzeitig mit deiner Agentur für Arbeit. Einen Termin bekommst du telefonisch (0800 4 555500) oder online.
- Dokumente vorbereiten: Dazu gehören die Stellungnahme der fachkundigen Stelle, dein Businessplan, dein Lebenslauf und Qualifikationsnachweise.
- Antrag einreichen: Der Antrag läuft über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
- Bewilligung und Auszahlung: Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss bewilligt und ausgezahlt.
Denk daran: Für die zweite Phase musst du erneut aktiv werden und die hauptberufliche Selbstständigkeit nachweisen. Diese Frist gerät im Trubel der Gründung leicht in Vergessenheit.
Weitere Förderungen für Gründer
Der Gründungszuschuss ist nicht die einzige Unterstützung. Je nach Vorhaben lohnt der Blick auf weitere Programme.
Regionale und bundesweite Programme
Über die KfW gibt es günstige Kredite wie den ERP-Gründerkredit. Für innovative und wissenschaftsnahe Gründungen ist das EXIST-Gründerstipendium interessant. Viele Bundesländer legen zusätzlich eigene Programme auf.
Beratungsförderung
Beratung kostet Geld, und auch dafür gibt es Zuschüsse. Über das BAFA-Programm Förderung unternehmerischen Know-hows lässt sich ein Teil der Kosten für professionelle Unternehmensberatung erstatten.
