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Gründungszuschuss beantragen: So gelingt die Förderung

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, muss den Start nicht allein aus eigener Tasche stemmen. Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gibt dir in den ersten Monaten finanziellen Rückenwind. Hier erfährst du in Ruhe, wer Anspruch hat, wie viel es gibt und wie du den Antrag richtig aufsetzt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Starthilfe für Arbeitslose: Der Gründungszuschuss unterstützt dich, wenn du aus dem ALG-I-Bezug heraus hauptberuflich gründest.
  • Voraussetzung: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I und eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
  • Zwei Phasen: 6 Monate ALG I plus 300 Euro, danach 9 Monate lang 300 Euro zur sozialen Absicherung.
  • Fachkundige Stelle: IHK, Handwerkskammer oder ein Gründerzentrum muss die Tragfähigkeit deiner Idee bestätigen.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Er soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der oft dünnen Anfangsphase sichern, in der die ersten Einnahmen noch auf sich warten lassen.

Ein angenehmer Nebeneffekt: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. Was ausgezahlt wird, bleibt dir also in voller Höhe. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass es sich um eine Ermessensleistung handelt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.

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Ermessensleistung bedeutet: Selbst wenn du alle formalen Voraussetzungen erfüllst, prüft die Agentur für Arbeit, ob sie fördert. Ein überzeugender Businessplan und eine gute Vorbereitung erhöhen deine Chancen spürbar.

Voraussetzungen 2025/2026

Damit der Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, müssen drei zentrale Bedingungen erfüllt sein.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Zu Beginn deiner Selbstständigkeit brauchst du noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I (§ 93 SGB III). Wer den Sprung zu spät wagt und diese Grenze unterschreitet, fällt aus der Förderung. Für Menschen mit Behinderungen gibt es nach § 19 SGB III eine Ausnahmeregelung.

Hauptberufliche Selbstständigkeit

Die Tätigkeit muss den überwiegenden Teil deiner Arbeitszeit beanspruchen und darauf angelegt sein, deinen Lebensunterhalt zu tragen. Ein kleiner Nebenverdienst reicht nicht. Es geht um den echten Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit.

Fachkundige Stellungnahme

Eine sogenannte fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee bescheinigen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Das können zum Beispiel die IHK, die Handwerkskammer oder Gründerzentren sein. Diese Stellungnahme ist Pflichtbestandteil des Antrags. Ohne sie ist er unvollständig.

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Häufiger Ablehnungsgrund ist ein unvollständiger oder wenig überzeugender Businessplan. Er ist die Grundlage für die fachkundige Stellungnahme und sollte deshalb sorgfältig ausgearbeitet sein.

Höhe und Dauer der Förderung

Die Förderung läuft in zwei Phasen und ist im § 94 SGB III geregelt.

PhaseDauerBetrag pro Monat
Phase 1: Anschubfinanzierung6 MonateHöhe deines letzten ALG I plus 300 Euro
Phase 2: Übergangsphase9 Monate300 Euro zur sozialen Absicherung

In der ersten Phase erhältst du also weiterhin dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld, ergänzt um eine Pauschale von 300 Euro, die deine Beiträge zur Sozialversicherung abfedern soll. In der zweiten Phase entfällt der ALG-I-Anteil, die 300 Euro laufen aber weiter, sofern du nachweist, dass deine hauptberufliche Selbstständigkeit weiterhin besteht.

Schritt für Schritt zum Antrag

Der Weg zum Gründungszuschuss ist gut planbar, wenn du die Reihenfolge einhältst.

  1. Beratungsgespräch vereinbaren: Sprich frühzeitig mit deiner Agentur für Arbeit. Einen Termin bekommst du telefonisch (0800 4 555500) oder online.
  2. Dokumente vorbereiten: Dazu gehören die Stellungnahme der fachkundigen Stelle, dein Businessplan, dein Lebenslauf und Qualifikationsnachweise.
  3. Antrag einreichen: Der Antrag läuft über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
  4. Bewilligung und Auszahlung: Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss bewilligt und ausgezahlt.

Denk daran: Für die zweite Phase musst du erneut aktiv werden und die hauptberufliche Selbstständigkeit nachweisen. Diese Frist gerät im Trubel der Gründung leicht in Vergessenheit.

Weitere Förderungen für Gründer

Der Gründungszuschuss ist nicht die einzige Unterstützung. Je nach Vorhaben lohnt der Blick auf weitere Programme.

Regionale und bundesweite Programme

Über die KfW gibt es günstige Kredite wie den ERP-Gründerkredit. Für innovative und wissenschaftsnahe Gründungen ist das EXIST-Gründerstipendium interessant. Viele Bundesländer legen zusätzlich eigene Programme auf.

Beratungsförderung

Beratung kostet Geld, und auch dafür gibt es Zuschüsse. Über das BAFA-Programm Förderung unternehmerischen Know-hows lässt sich ein Teil der Kosten für professionelle Unternehmensberatung erstatten.

Viele Gründer starten nach dem Zuschuss als Kleinunternehmer. Das hält den bürokratischen Aufwand am Anfang niedrig und passt gut zu einer vorsichtig wachsenden Selbstständigkeit.
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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Anspruch haben Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen möchten, sofern sie bei Antragstellung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?
In Phase 1 erhältst du 6 Monate lang dein zuletzt bezogenes ALG I plus 300 Euro. In Phase 2 erhältst du weitere 9 Monate lang 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
Was ist eine fachkundige Stelle und wofür brauche ich sie?
Eine fachkundige Stelle, zum Beispiel IHK oder Handwerkskammer, prüft deine Geschäftsidee und bescheinigt deren Tragfähigkeit. Diese Stellungnahme ist zwingend für den Antrag erforderlich.
Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?
Nein, der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.

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