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Geschäftskonto Pflicht? Was Gründer wissen müssen

Brauchst du wirklich ein eigenes Geschäftskonto, oder reicht dein privates Konto? Die kurze Antwort: Es kommt auf deine Rechtsform an. Deine Rechtsform ist im Grunde genommen die rechtliche Form deines Unternehmens, zum Beispiel Einzelunternehmer oder GmbH. Für die einen ist ein Geschäftskonto Pflicht, für die anderen freiwillig, aber fast immer sinnvoll. Hier erfährst du in Ruhe, was für dich gilt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Kapitalgesellschaften: Firmen wie GmbH, UG und AG müssen laut Gesetz ein Geschäftskonto haben.
  • Keine Pflicht: Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften (zum Beispiel eine GbR) müssen keins haben.
  • Banken-Regeln beachten: Viele Banken verbieten in ihren AGB, dass du dein Privatkonto geschäftlich nutzt. AGB sind das Kleingedruckte, also die Regeln, denen du zustimmst.
  • Trotzdem sinnvoll: Getrennte Konten bringen Übersicht, eine einfachere Buchhaltung und einen professionellen Auftritt.

Ist ein Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben?

Ob du laut Gesetz ein Geschäftskonto brauchst, hängt allein von deiner Rechtsform ab. Nicht von deiner Branche und nicht von deinem Umsatz. Hier gibt es eine klare Trennlinie.

Pflicht für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen laut Gesetz ein Geschäftskonto führen. Eine Kapitalgesellschaft ist im Grunde genommen eine Firma, die als eigene juristische Person gilt und ein festes Startgeld braucht. Dazu gehören GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und KGaA. Der Grund für die Konto-Pflicht ist einfach: Das Stammkapital muss auf ein Konto der Firma eingezahlt werden. Das Stammkapital ist im Grunde genommen das Startgeld, das eine GmbH oder UG bei der Gründung braucht (bei der GmbH sind das 25.000 Euro). Ein privates Konto reicht dafür nicht.

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Weil das Stammkapital eingezahlt werden muss, muss das Konto schon zur Gründung da sein. Ohne Konto gibt es keinen Eintrag ins Handelsregister. Das Handelsregister ist im Grunde genommen ein amtliches Verzeichnis, in dem Firmen offiziell eingetragen sind (Grundlage unter anderem § 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG).

Keine Pflicht für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften

Für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften (also Firmen von mehreren Partnern wie GbR, OHG, KG oder PartG) gibt es keine gesetzliche Pflicht zu einem Geschäftskonto. Du darfst deine geschäftlichen Zahlungen also theoretisch auch über dein Privatkonto laufen lassen. Ob das eine gute Idee ist, ist eine andere Frage. Dazu gleich mehr.

Die Rolle der Banken-AGB

Auch wenn das Gesetz nichts vorschreibt, hat deine Bank noch ein Wörtchen mitzureden. Viele Banken verbieten in ihren AGB ausdrücklich, dass du ein Privatkonto geschäftlich nutzt. AGB (das steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind im Grunde genommen das Kleingedruckte, also die Regeln, denen du beim Vertrag mit der Bank zustimmst.

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Wer sich nicht an die Banken-AGB hält, riskiert, dass die Bank das Privatkonto kündigt. Manchmal verlangt sie sogar nachträglich Gebühren für die geschäftliche Nutzung. Ein Blick in die AGB deiner Bank lohnt sich also, bevor du geschäftliche Zahlungen über dein Privatkonto laufen lässt.

Warum ein Geschäftskonto auch ohne Pflicht sinnvoll ist

Selbst wenn du nicht verpflichtet bist: Ein eigenes Geschäftskonto spart dir langfristig Zeit und Nerven. Drei Gründe sprechen dafür.

Klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen

Ein separates Konto sorgt für Übersicht. Du siehst auf einen Blick, welche Zahlungen zum Unternehmen gehören und welche privat sind. Das erspart dir mühsames Sortieren am Jahresende.

Vereinfachte Buchhaltung und Steuererklärung

Die saubere Trennung macht es leichter, alle geschäftlichen Zahlungen zu erfassen und an eine Buchhaltungssoftware anzuschließen. Ein netter Nebeneffekt: Die Kontogebühren für ein Geschäftskonto kannst du von der Steuer absetzen. Das heißt, sie senken deinen Gewinn und damit deine Steuer. Bei einem Privatkonto geht das meistens nicht.

Professionelles Auftreten und erweiterte Funktionen

Wenn Kunden auf ein Konto überweisen, das klar zum Unternehmen gehört, wirkt das professioneller als eine private Bankverbindung. Dazu haben Geschäftskonten oft nützliche Extras wie Unterkonten, eine DATEV-Anbindung oder Geschäftskreditkarten. DATEV ist im Grunde genommen eine bekannte Software, mit der viele Steuerberater die Buchhaltung machen.

Geschäftskonto für Kleinunternehmer: Was gilt?

Hier gibt es oft ein Missverständnis. Ob du ein Geschäftskonto brauchst, hängt nicht davon ab, ob du Kleinunternehmer bist. Es hängt von deiner Rechtsform ab. Die Kleinunternehmerregelung ist im Grunde genommen eine Sonderregel für kleine Firmen. Dabei geht es um die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht (Beispiel: Von 100 Euro Verkauf sind 19 Euro Umsatzsteuer). Als Kleinunternehmer verlangst du diese Steuer nicht von deinen Kunden, bekommst dafür aber auch keine zurück (§ 19 UStG). Mit dem Konto hat das alles nichts zu tun.

Konkret heißt das: Ein Kleinunternehmer, der als Einzelunternehmer arbeitet, braucht kein Geschäftskonto. Ein Kleinunternehmer, der seine Tätigkeit über eine UG betreibt, braucht dagegen eins, weil die UG eine Kapitalgesellschaft ist.

Vor- und Nachteile im Überblick

VorteileWas zu bedenken ist
Klare Trennung privat und geschäftlichZusätzliche Kontoführungsgebühren (dafür absetzbar)
Einfachere Buchhaltung und SteuererklärungEin weiteres Konto zu verwalten
Professioneller Auftritt gegenüber KundenAnbietervergleich kostet etwas Zeit
Zusatzfunktionen wie Unterkonten und DATEV 

So eröffnest du ein Geschäftskonto

Ein Konto zu eröffnen ist kein großer Aufwand. In wenigen Schritten bist du startklar:

  1. Prüfe deine Rechtsform: Ist ein Geschäftskonto für dich Pflicht oder freiwillig?
  2. Wirf einen Blick in die AGB deines Privatkontos, falls du es bisher geschäftlich genutzt hast.
  3. Überlege, was du brauchst: Kosten, Funktionen, Unterkonten, Kreditkarte, Anschluss an deine Buchhaltung.
  4. Vergleiche verschiedene Anbieter, von der Filialbank bis zur reinen Online-Bank.
  5. Leg die nötigen Unterlagen bereit (bei Kapitalgesellschaften zum Beispiel den Gesellschaftsvertrag) und weise nach, wer du bist.
  6. Halte danach deine geschäftlichen Zahlungen klar getrennt vom Privatkonto.
Vergiss nicht, die Kontogebühren deines Geschäftskontos als Betriebsausgabe anzugeben. Eine Betriebsausgabe ist im Grunde genommen eine Ausgabe für dein Geschäft, die deinen Gewinn senkt und damit auch deine Steuer. Diese Gebühren kannst du also von der Steuer absetzen.
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Häufige Fragen

Ist ein Geschäftskonto für Freiberufler Pflicht?
Nein. Für Freiberufler gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zu einem Geschäftskonto. Es wird aber dringend empfohlen, weil es die Buchhaltung leichter macht und private von geschäftlichen Zahlungen sauber trennt.
Muss ich als Einzelunternehmer ein Geschäftskonto haben?
Laut Gesetz nicht. Viele Banken verlangen es aber in ihren AGB. Und ein eigenes Konto bringt große Vorteile für die Übersicht über deine Finanzen und für die Steuererklärung.
Kann ich mein Privatkonto für mein Kleingewerbe nutzen?
Für Kleingewerbetreibende gibt es keine gesetzliche Pflicht zu einem eigenen Geschäftskonto. Viele Banken verbieten die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos aber in ihren AGB. Und die saubere Trennung ist für die Übersicht klar von Vorteil.
Ab wann ist ein Geschäftskonto zwingend notwendig?
Ein Geschäftskonto ist Pflicht, sobald du eine Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG gründest. Denn das Stammkapital muss auf ein Konto der Firma eingezahlt werden. Das Konto muss also schon zur Gründung da sein.

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