Was ist eine GmbH und welche Vorteile bietet sie?
Eine GmbH ist eine juristische Person. Das heißt: Sie gilt vor dem Gesetz als eigenständig, fast wie ein Mensch, und kann selbst Verträge schließen. Für ihre Schulden haftet nur ihr eigenes Vermögen, nicht dein privates Geld. Das ist ihr wichtigstes Merkmal und der Grund, warum sie so verbreitet ist.
- Vorteile: beschränkte Haftung, hohes Ansehen bei Geschäftspartnern, flexibler Aufbau, Steuervorteile bei hohen Gewinnen und die Möglichkeit, Geldgeber ohne Haftungsrisiko zu beteiligen.
- Nachteile: hohes Startgeld nötig, aufwendige Gründung und Buchhaltung, Pflicht zur Bilanz (eine genaue Aufstellung von Vermögen und Schulden), Pflicht, den Jahresabschluss (den Geschäftsbericht des Jahres) zu veröffentlichen, und schwierigere Steuerpflichten.
Ob die GmbH die richtige Rechtsform für dich ist oder ob eine einfachere Form reicht, kannst du im Überblick unter Rechtsform wählen abwägen. Die Rechtsform ist die rechtliche Form deiner Firma, zum Beispiel Einzelunternehmen, GmbH oder UG.
Voraussetzungen für die Gründung
Eine GmbH kann jede volljährige Person gründen (also ab 18 Jahren), allein oder mit mehreren. Auch eine andere Firma kann eine GmbH gründen. Für einzelne Berufe, zum Beispiel Apotheker, gelten Sonderregeln.
Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen. Bei der Gründung musst du davon mindestens 12.500 Euro als Geld einzahlen (Bareinlage). Statt Geld kannst du auch Sachen einbringen, zum Beispiel Maschinen oder Autos (Sacheinlage). Diese Sachen müssen aber vorher im Wert geschätzt werden. Jede GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer. Das ist die Person, die die Firma leitet und nach außen vertritt. Sie muss über 18 sein und darf in den letzten fünf Jahren nicht wegen bestimmter Wirtschaftsstraftaten verurteilt worden sein.
Der Ablauf: Schritt für Schritt
- Firmenname festlegen: Der Name muss einmalig sein, darf nicht in die Irre führen und muss den Zusatz "GmbH" enthalten. Lass den Namen am besten bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) prüfen.
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Das ist der Grundvertrag der GmbH. Er nennt die Gesellschafter (die Eigentümer der GmbH), den Zweck der Firma, das Stammkapital und wie der Gewinn verteilt wird. Bei bis zu drei Personen und einem Geschäftsführer reicht oft ein Musterprotokoll, also eine fertige Vorlage für einfache Gründungen.
- Geschäftskonto eröffnen: Für das Stammkapital brauchst du ein eigenes Konto der GmbH, getrennt von deinem privaten Konto.
- Beim Notar beurkunden lassen: Ein Notar ist eine amtliche Urkundsperson. Er prüft die Papiere und macht den Vertrag offiziell gültig. Der Gesellschaftsvertrag und die Gründungsunterlagen werden von ihm beurkundet.
- Eintrag ins Handelsregister: Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Firmen, geführt vom Amtsgericht. Nach der Beurkundung und der Einzahlung des Kapitals wird die GmbH dort eingetragen. Erst ab diesem Zeitpunkt haftest du nicht mehr mit deinem privaten Geld.
- Eintrag ins Transparenzregister: Das ist ein Verzeichnis, das zeigt, wem die Firma wirklich gehört.
- Gewerbeanmeldung: Nach dem Eintrag ins Handelsregister meldest du das Gewerbe an.
- Anmeldung beim Finanzamt: Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ein Formular für das Finanzamt) bekommst du deine Steuernummer und bei Bedarf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (eine Nummer für Geschäfte mit Firmen im EU-Ausland).
- Weitere Ämter: je nach Geschäft zum Beispiel die Berufsgenossenschaft (die gesetzliche Unfallversicherung), die IHK oder die Handwerkskammer (HWK).
Kosten einer GmbH-Gründung
| Posten | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Mindeststammkapital | 25.000 Euro (davon 12.500 Euro bei Gründung) |
| Notarkosten | ca. 600 bis 1.200 Euro |
| Handelsregistereintragung | ca. 150 bis 200 Euro |
| Gewerbeanmeldung | ca. 20 bis 60 Euro |
| Beratung (Anwalt, Steuerberater) | individuell, oft 1.000 bis 3.000 Euro |
Dazu kommen laufende Kosten, zum Beispiel für das Geschäftskonto (0 bis 249 Euro im Monat), die Buchhaltung (0 bis 100 Euro im Monat) und die Steuerberatung (100 bis 300 Euro im Monat).
Haftung in der GmbH
Die beschränkte Haftung gilt erst ab dem Eintrag ins Handelsregister. Davor und daneben gibt es wichtige Ausnahmen:
- GmbH in Gründung: Solange die GmbH noch nicht eingetragen ist, haftest du als handelnder Gesellschafter mit deinem gesamten privaten und geschäftlichen Vermögen.
- Gesellschafter nach dem Eintrag: Jetzt haftest du nur noch mit deinem Anteil am Stammkapital. Dein privates Geld ist geschützt, solange das Stammkapital vollständig eingezahlt ist und du keine privaten Sicherheiten gegeben hast (zum Beispiel eine Bürgschaft).
- Geschäftsführer: In bestimmten Fällen haftet er unbegrenzt mit seinem privaten Geld. Beispiel: bei Schulden gegenüber dem Finanzamt oder der Sozialversicherung. Oder wenn er seine Pflichten grob verletzt, etwa bei einer Insolvenzverschleppung. Das heißt: Er meldet eine Pleite (Insolvenz) zu spät an, obwohl die Firma längst zahlungsunfähig ist.
Buchführung und Steuern
Die GmbH muss eine doppelte Buchführung machen. Das ist eine genaue Art der Buchhaltung, bei der jede Buchung zweifach erfasst wird. Dazu muss sie eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, also eine Aufstellung, was reingekommen und rausgegangen ist. Ihren Jahresabschluss muss sie im Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Bundesanzeiger ist ein amtliches Online-Amtsblatt. Auf den Gewinn zahlt die GmbH Körperschaftsteuer (15 Prozent). Das ist die Gewinnsteuer für Firmen wie die GmbH. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag, eine kleine Extra-Abgabe auf diese Steuer. Außerdem zahlt die GmbH Gewerbesteuer und muss regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen. Das sind Meldungen ans Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer angefallen ist.
Sonderformen der GmbH
- UG (haftungsbeschränkt): die Mini-GmbH, schon ab 1 Euro Stammkapital. Dafür musst du jedes Jahr einen Teil des Gewinns zurücklegen, bis du 25.000 Euro erreicht hast (Ansparpflicht). Details unter UG gründen.
- gGmbH: die gemeinnützige GmbH. Sie zahlt weniger Steuern, muss ihre Gewinne aber für gute Zwecke einsetzen und strenge Auflagen erfüllen. Gemeinnützig heißt: Sie arbeitet nicht für den eigenen Gewinn, sondern für die Allgemeinheit, zum Beispiel ein Verein für Bildung.
- GmbH & Co. KG: eine Mischform aus zwei Firmen. Hier übernimmt eine GmbH den Part, der sonst voll haften müsste. So haftet am Ende doch nur das Firmenvermögen und kein privates Geld.