● Rechnung & Buchhaltung

Mahnung schreiben: Ablauf, Fristen und Vorlage

Ein Kunde zahlt nicht, und du fragst dich, wie du korrekt reagierst, ohne die Beziehung zu belasten. Eine Mahnung ist dafür das richtige Mittel. Hier erfährst du in Ruhe, wie ein sauberes Mahnverfahren abläuft, welche Fristen gelten und was du an Zinsen und Gebühren fordern darfst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Verzug ist der Schlüssel: Verzug heißt, der Kunde zahlt zu spät. Eine Mahnung setzt den Kunden in Verzug. Erst dann darfst du Zinsen und Gebühren fordern.
  • Eine reicht, drei sind üblich: Gesetzlich genügt meist eine Mahnung, kaufmännisch bewährt sind drei Stufen.
  • B2B vs. B2C: B2B heißt Geschäft mit anderen Firmen, B2C heißt Geschäft mit Privatkunden. Bei Firmenkunden tritt Verzug oft automatisch nach 30 Tagen ein, bei Privatkunden nur mit Hinweis auf der Rechnung.
  • 40-Euro-Pauschale: Nur im B2B-Bereich, zusätzlich zu Verzugszinsen und angemessenen Mahngebühren.

Was ist eine Mahnung und wann ist sie nötig?

Eine Mahnung ist eine klare Aufforderung, endlich zu zahlen. Sie setzt deinen Kunden offiziell in Verzug. Verzug heißt im Grunde genommen: Der Kunde zahlt zu spät. Dann darfst du Verzugszinsen berechnen, also Extra-Zinsen als Ausgleich. Beispiel: Zahlt der Kunde 10 Tage nach Verzugsbeginn, kannst du für diese Tage Zinsen verlangen. Das ist der entscheidende Punkt: Erst im Verzug darfst du Verzugszinsen und Mahngebühren verlangen und weitere rechtliche Schritte gehen.

Mahnung oder Zahlungserinnerung?

Rechtlich gibt es zwischen "Mahnung" und "Zahlungserinnerung" keinen Unterschied. Die Zahlungserinnerung ist einfach die freundlichere Form der ersten Kontaktaufnahme, bevor das härtere Wort "Mahnung" fällt. Du entscheidest über den Ton.

Wann gerät der Kunde in Verzug?

Hier lohnt sich die Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Privatkunden:

  • Geschäftskunden (B2B): Der Verzug tritt spätestens 30 Tage, nachdem die Rechnung fällig war und beunter Kunden angekommen ist, automatisch ein. Dafür brauchst du nicht einmal eine extra Mahnung (§ 286 BGB).
  • Privatkunden (B2C): Der automatische Verzug nach 30 Tagen greift nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hast. Sonst brauchst du eine Mahnung, um den Verzug auszulösen.

Auch wenn der Kunde offen sagt, dass er nicht zahlt, oder wenn ein festes Zahlungsdatum im Kalender vereinbart war, kann der Verzug beginnen.

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Bei Privatkunden lohnt sich ein kleiner Satz auf der Rechnung, zum Beispiel: "Bei Zahlung nach 30 Tagen tritt Verzug ein." Das erspart dir später eine zusätzliche Mahnung, nur um den Verzug auszulösen.

Das mehrstufige Mahnverfahren

Das dreistufige Mahnverfahren ist keine Pflicht. In der Praxis hat es sich aber bewährt. Es gibt dir Struktur und wirkt professionell.

StufeZeitpunktTon und Inhalt
1. Zahlungserinnerung1 bis 7 Tage nach Zahlungszielhöflich, Hinweis auf Rechnung, neue Frist (z.B. 7 bis 10 Tage)
2. Erste Mahnung10 bis 14 Tage danachbestimmt, Hinweis auf Zinsen und Gebühren, kürzere Frist
3. Letzte Mahnung7 bis 14 Tage danachklar, Gesamtforderung, letzte kurze Frist (3 bis 7 Tage), Androhung gerichtlicher Schritte

Mit jeder Stufe wird der Ton bestimmter und die Frist kürzer. Die letzte Mahnung nennt die vollständige Forderung mit Zinsen und Pauschale. Sie kündigt gerichtliche Schritte oder ein Inkasso an. Inkasso heißt im Grunde genommen, dass eine Firma für dich das offene Geld eintreibt.

Verzugszinsen und Mahngebühren

Verzugszinsen berechnen

Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Der Basiszinssatz ist im Grunde genommen ein offizieller Zinswert, den die Bundesbank zweimal im Jahr neu festlegt. Er ist der Startwert, auf den dann ein Aufschlag draufkommt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 Prozent (er wird zum 1. Januar und 1. Juli neu festgelegt). Der Aufschlag richtet sich danach, um welche Art von Geschäft es geht:

GeschäftsartAufschlagZinssatz (seit 01.07.2026)
Privatkunden (B2C)5 Prozentpunkte6,52 % p.a.
Geschäftskunden (B2B)9 Prozentpunkte10,52 % p.a.

Die 40-Euro-Pauschale für B2B

Gerät ein Geschäftskunde in Verzug, darfst du eine Pauschale von 40 Euro für deinen Aufwand verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Wichtig: Das gilt nur bei Firmenkunden (B2B), nicht bei Privatkunden.

Angemessene Mahngebühren

Zusätzlich darfst du Mahngebühren berechnen. Sie müssen aber deinem echten Aufwand entsprechen. Üblich sind etwa 2,50 bis 5,00 Euro pro Mahnung. Zu hohe Gebühren sind nicht erlaubt.

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Häufiger Fehler: Zu hohe Mahngebühren anzusetzen, ist ein Klassiker. Bleib bei realistischen Beträgen, sonst kann der Kunde die Gebühr zu Recht zurückweisen.

Was in eine rechtssichere Mahnung gehört

Damit deine Mahnung hält, was sie soll, sollten diese Angaben enthalten sein:

  • Absender- und Empfängerdaten
  • Datum der Mahnung und ein klarer Betreff
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • ursprünglicher Rechnungsbetrag und das ursprüngliche Zahlungsziel
  • eine neue, konkrete Zahlungsfrist
  • deine Bankverbindung
  • ein Hinweis auf die Folgen bei Nichtzahlung

Grundlage für eine wirksame Mahnung ist eine korrekte Rechnung. Was da alles hineingehört, liest du bei den Pflichtangaben einer Rechnung.

Mahnung per E-Mail oder Brief?

Für eine Mahnung ist keine besondere Schriftform Pflicht. Eine E-Mail ist rechtlich gültig. Für den Alltag ist das die schnellste und günstigste Variante.

Anders ist es bei der letzten Mahnung, kurz bevor du vor Gericht gehst. Hier lohnt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Das ist ein Brief, bei dem der Empfänger den Erhalt unterschreibt. So kannst du im Zweifel beweisen, dass die Mahnung angekommen ist.

Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, kannst du den nächsten Schritt gehen: das gerichtliche Mahnverfahren oder ein Inkassounternehmen (eine Firma, die für dich das Geld eintreibt). Beides ist einfacher, wenn du deine Fristen und Belege sauber festgehalten hast.
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Offene Posten und Zahlungsstatus auf einen Blick Kein Nachzahler geht mehr unter DSGVO, Hosting in Deutschland
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Häufige Fragen

Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?
Gesetzlich reicht meist eine einzige Mahnung, um den Kunden in Verzug zu setzen. In der Praxis haben sich aber bis zu drei Stufen bewährt: Zahlungserinnerung, erste Mahnung und letzte Mahnung.
Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?
Verzugszinsen dürfen ab dem Verzugseintritt berechnet werden. Bei B2B-Geschäften ist das oft 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bei Privatkunden nur mit ausdrücklichem Hinweis auf der Rechnung.
Darf ich Mahngebühren und die 40-Euro-Pauschale gleichzeitig verlangen?
Bei Firmenkunden (B2B) darfst du die 40-Euro-Pauschale zusätzlich zu angemessenen Mahngebühren verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Gebühren müssen deinem echten Aufwand entsprechen. Bei Privatkunden ist die Pauschale nicht erlaubt.
Muss eine Mahnung per Post verschickt werden?
Nein. Eine Mahnung per E-Mail ist rechtlich gültig, denn eine besondere Schriftform ist nicht Pflicht. Für die letzte Mahnung vor dem Gang zum Gericht ist ein Einschreiben mit Rückschein aber sinnvoll, damit du im Zweifel beweisen kannst, dass sie angekommen ist.

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