Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist im Grunde genommen die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht. Beispiel: Von 100 Euro Verkauf sind 19 Euro Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weitergibst. Als Unternehmer schlägst du sie auf deinen Nettopreis auf. Der Nettopreis ist der Preis ohne Steuer. Du kassierst die Steuer von deinen Kunden und gibst sie ans Finanzamt weiter. Du bist dabei nur der Durchreicher. Am Ende zahlt die Steuer der Endverbraucher, also der Kunde, der die Ware kauft.
Aktuelle Steuersätze in Deutschland (2025/2026)
In Deutschland gibt es vor allem drei Steuersätze (§ 12 UStG):
| Satz | Höhe | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Regelsteuersatz | 19 % | die meisten Waren und Dienstleistungen |
| ermäßigter Satz | 7 % | Lebensmittel, Bücher, bestimmte Leistungen |
| Nullsteuersatz | 0 % | bestimmte Photovoltaikanlagen |
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Antwort ist kurz: Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind dasselbe. Mehrwertsteuer (kurz MwSt) ist nur das Alltagswort dafür. Auf dem Kassenbon und an Preisschildern steht meist "MwSt". Im Gesetz und in der Buchhaltung heißt es richtig Umsatzsteuer.
Das Wort Mehrwertsteuer sieht die Sache aus Sicht des Kunden: Er zahlt die Steuer auf den "Mehrwert", der auf jeder Stufe vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt dazukommt. Rechtlich gibt es aber keinen Unterschied.
Was ist die Vorsteuer?
Die Vorsteuer ist im Grunde genommen die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkaufen zahlst und dir vom Finanzamt zurückholen kannst. Beispiel: Kaufst du einen Laptop für 1.190 Euro, stecken darin 190 Euro Steuer. Diese 190 Euro bekommst du vom Finanzamt zurück (§ 15 UStG).
Am Ende rechnest du beides gegeneinander: die Umsatzsteuer, die du von Kunden bekommen hast, minus die Vorsteuer, die du selbst gezahlt hast. Bleibt ein Plus, zahlst du es ans Finanzamt. Bleibt ein Minus, bekommst du Geld zurück.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Für den Vorsteuerabzug gibt es eine klare Bedingung: Du brauchst eine richtige Rechnung mit allen Pflichtangaben. Fehlt zum Beispiel die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz USt-IdNr., eine EU-weite Nummer für Firmen), kann das Finanzamt den Abzug streichen. Welche Angaben eine Rechnung braucht, liest du im Beitrag zu den Pflichtangaben einer Rechnung.
Kleinunternehmer: die Besonderheiten
Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten eigene Regeln. Die Kleinunternehmerregelung ist im Grunde genommen eine Sonderregel für kleine Firmen: Du schlägst keine Umsatzsteuer auf, bekommst dafür aber auch keine zurück. Seit 2025 gilt: Du bist Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro liegt.
Die Folge ist ein Tauschgeschäft mit zwei Seiten:
- Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
- Dafür kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen.
Wichtige Neuerungen 2025/2026
Rund um die Umsatzsteuer hat sich einiges getan. Die wichtigsten Punkte für kleine Unternehmen:
E-Rechnungspflicht im B2B
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Firmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. B2B heißt Geschäft mit anderen Firmen. Eine E-Rechnung ist im Grunde genommen eine Rechnung als Computer-Datei, die Programme automatisch lesen. Bis Ende 2026 darfst du beim Ausstellen noch Papierrechnungen und einfache Datei-Formate nutzen. Danach kommt die Pflicht zum Versand nach und nach (§ 14 UStG). E-Rechnungen musst du mindestens acht Jahre digital aufbewahren (§ 14b Abs. 1 UStG). Die Details findest du im Beitrag zur E-Rechnung 2025.
Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Für Getränke bleibt es beim normalen Satz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
Kunstgegenstände
Seit dem 1. Januar 2025 gilt beim Verkauf von Kunst und Sammlerstücken wieder überall der ermäßigte Satz von 7 Prozent.
Vorsteuerabzug bei Ist-Versteuerung (ab 2028)
Ab dem 1. Januar 2028 ändert sich etwas bei der Ist-Versteuerung. Ist-Versteuerung heißt im Grunde genommen: Eine Firma zahlt die Umsatzsteuer erst, wenn der Kunde wirklich bezahlt hat, nicht schon beim Rechnung-Schreiben. Nutzt dein Lieferant diese Methode, darfst du die Vorsteuer erst abziehen, wenn du die Rechnung bezahlt hast. Der Lieferant muss in der Rechnung darauf hinweisen. Das ist noch Zukunftsmusik, aber gut zu wissen.
Typische Fehler vermeiden
- Falscher Steuersatz: den ermäßigten Satz auf Produkte angewandt, die den normalen Satz brauchen, oder umgekehrt.
- Unvollständige Rechnung: Fehlt die Steuernummer oder die USt-IdNr., ist der Vorsteuerabzug in Gefahr.
- Umsatzgrenze übersehen: Wer über die Kleinunternehmer-Grenze kommt, muss plötzlich Steuer zahlen.
Wie du die Steuer dann korrekt ans Finanzamt meldest, erklärt der Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung.