● Rechnung & Buchhaltung

Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung für Kleinunternehmer

Sobald du als Kleinunternehmer über die Grenze verkaufst oder einkaufst, kommen zwei Begriffe ins Spiel, die viele verunsichern: Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung. Keine Sorge, das ist einfacher, als es klingt. Reverse Charge (umgekehrte Steuerschuld) heißt im Grunde genommen, dass bei manchen Auslandsgeschäften der Käufer die Steuer zahlt statt der Verkäufer. Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist im Grunde genommen eine Warenlieferung von einem EU-Land in ein anderes. Hier erfährst du in Ruhe, was dahintersteckt und worauf du wirklich achten musst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Auch als Kleinunternehmer betroffen: Bei Geschäften über die Grenze in der EU gelten besondere Regeln, auch wenn du Kleinunternehmer bist.
  • USt-IdNr. oft nötig: Für EU-Geschäfte brauchst du meist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das ist eine eigene Nummer nur für den Handel in der EU.
  • Steuerschuld dreht sich um: Beim Reverse Charge zahlt der Käufer die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), nicht der Verkäufer.
  • Kein Geld zurück: Musst du als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, darfst du sie dir trotzdem nicht zurückholen.

Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung

Das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)

Beim Reverse Charge dreht sich die Steuerschuld um. Normalerweise schlägt der Verkäufer die Umsatzsteuer auf die Rechnung und zahlt sie ans Finanzamt. Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist im Grunde genommen die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht. Beispiel: Von 100 Euro Verkauf sind 19 Euro Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weitergibst. Beim Reverse Charge zahlt dagegen der Käufer (der Leistungsempfänger) die Steuer. Das gilt nur für bestimmte Fälle, zum Beispiel Bauarbeiten, Lieferungen von Gas oder Strom und Leistungen von ausländischen Firmen in Deutschland (§ 13b UStG).

Innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine steuerfreie Warenlieferung von einem EU-Land in ein anderes an eine Firma (§ 4 Nr. 1b UStG). Das Gegenstück heißt innergemeinschaftlicher Erwerb: Das ist der Einkauf aus einem anderen EU-Land, und der wird im Land des Käufers besteuert (§ 1a UStG). Einfach gesagt: Die Ware fährt ohne Steuer über die Grenze und wird erst beim Käufer besteuert.

Kleinunternehmer und die USt-IdNr.

Zur Erinnerung: Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist im Grunde genommen eine Sonderregel für kleine Firmen. Du schlägst keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen auf, bekommst dafür aber auch keine zurück. Als Kleinunternehmer giltst du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro (netto) war und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro (netto) bleibt (§ 19 Abs. 1 UStG).

Auch wenn du selbst keine Umsatzsteuer ausweist, brauchst du bei EU-Geschäften oft eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das ist im Grunde genommen eine eigene Steuernummer nur für den Handel innerhalb der EU. Du brauchst sie, wenn du Leistungen an Firmen in anderen EU-Ländern erbringst oder von dort beziehst. Ebenso, wenn du mehr als 12.500 Euro pro Jahr aus dem EU-Ausland einkaufst (die sogenannte Erwerbsschwelle) oder freiwillig mit dieser Nummer einkaufen willst. Wie du sie beantragst, liest du im Beitrag zu Steuernummer und USt-IdNr.

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Die USt-IdNr. ist nicht dasselbe wie deine normale Steuernummer. Du bekommst sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (das ist die Bundesbehörde, die solche Nummern vergibt). Machst du nur Geschäfte in Deutschland, brauchst du sie als Kleinunternehmer meist nicht.

Reverse Charge für Kleinunternehmer

Leistungen aus dem EU-Ausland an dich

Kaufst du eine Dienstleistung bei einer Firma aus dem EU-Ausland ein, dann musst du selbst die deutsche Umsatzsteuer dafür ans Finanzamt zahlen (§ 13b UStG). Das gilt auch für dich als Kleinunternehmer. Typische Beispiele sind Werbung oder Software aus dem EU-Ausland, etwa Anzeigen bei einem großen Online-Netzwerk.

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Wichtig: Auch als Kleinunternehmer musst du diese Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Das Geld bekommst du aber nicht zurück. Die Vorsteuer ist im Grunde genommen die Umsatzsteuer, die du dir sonst vom Finanzamt zurückholen kannst. Als Kleinunternehmer darfst du das nicht. Rechne solche Auslands-Einkäufe also von Anfang an mit ein.

Leistungen von dir ins EU-Ausland

Erbringst du selbst eine Dienstleistung für eine Firma in einem anderen EU-Land, dann musst nicht du die Steuer zahlen, sondern die andere Firma. Die Steuer schuldet also der Kunde im anderen Land.

Innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen

Innergemeinschaftlicher Erwerb durch dich

Kaufst du Waren aus einem anderen EU-Land, musst du diesen Einkauf versteuern, sobald du im Jahr mehr als 12.500 Euro dort einkaufst (die Erwerbsschwelle). Das gilt auch, wenn du freiwillig mit deiner USt-IdNr. einkaufst. Auch hier gilt: Als Kleinunternehmer holst du dir nichts zurück.

Innergemeinschaftliche Lieferung durch dich

Lieferst du als Kleinunternehmer Waren in andere EU-Länder, sind diese Lieferungen in Deutschland meist steuerfrei. Im anderen Land fällt dann auch keine Steuer auf den Einkauf an. In diesem Fall darfst du keine USt-IdNr. verwenden und musst auch keine Zusammenfassende Meldung abgeben (dazu gleich mehr). Eine Ausnahme sind neue Fahrzeuge, die du lieferst.

Meldepflichten und Rechnungsstellung

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist im Grunde genommen eine Liste, die du ans Finanzamt schickst. Darin stehen deine Geschäfte mit Firmen in anderen EU-Ländern. Beispiel: Du meldest, an welche EU-Firma du welche Leistung verkauft hast. Du musst sie abgeben, wenn du eine USt-IdNr. verwendest und Leistungen an Firmen in anderen EU-Ländern erbringst, für die das Reverse Charge gilt.

Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Seit 2025 müssen Kleinunternehmer meist keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben (das ist der jährliche Steuer-Bericht ans Finanzamt). Aber Achtung: Hast du im EU-Ausland eingekauft oder Reverse-Charge-Geschäfte gemacht, musst du diese trotzdem melden. Mehr zum Ablauf findest du bei der Umsatzsteuervoranmeldung.

Die EU-Kleinunternehmerregelung ab 2025

Neu seit 2025: Du kannst dich beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden, um die Kleinunternehmer-Regel auch in anderen EU-Ländern zu nutzen. Dafür musst du alle drei Monate eine Meldung machen.

Rechnungen richtig stellen

Auf deine Rechnungen schreibst du als Kleinunternehmer einen Hinweis, dass du keine Umsatzsteuer berechnest (§ 19 UStG). Bei Reverse-Charge-Geschäften kommt ein zweiter Hinweis dazu: dass der Kunde die Steuer schuldet. Eine Umsatzsteuer weist du nicht extra aus (§ 34a UStDV). Welche Angaben sonst noch auf eine Rechnung gehören, liest du bei den Pflichtangaben einer Rechnung.

Kurz gesagt: Grenzüberschreitende Geschäfte sind auch als Kleinunternehmer machbar. Wichtig ist, dass du die USt-IdNr. rechtzeitig hast, die Erwerbsschwelle im Blick behältst und die richtigen Hinweise auf deine Rechnungen setzt.
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Checkliste: Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung für Kleinunternehmer

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Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. beantragen?
Ja. Sobald du Geschäfte mit Firmen in anderen EU-Ländern machst, also Leistungen an sie verkaufst oder von ihnen einkaufst, brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer eine Reverse-Charge-Leistung aus dem Ausland beziehe?
Dann musst du selbst die deutsche Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Zurückholen kannst du dieses Geld als Kleinunternehmer nicht.
Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben geltend machen?
Nein. Als Kleinunternehmer darfst du dir keine Vorsteuer zurückholen, also auch nicht beim Einkauf aus dem EU-Ausland oder bei Reverse-Charge-Geschäften.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben?
Seit 2025 müssen Kleinunternehmer meist keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben. Anders ist es nur, wenn du aus dem EU-Ausland eingekauft oder Reverse-Charge-Geschäfte gemacht hast. Dann musst du das melden.

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