Urlaubsanspruch berechnen: Formel, Teilzeit, Übertrag und Resturlaub
Aktualisiert: 20.07.2026Lesezeit: 8 Min.
Wie viele Urlaubstage stehen deinem Mitarbeiter wirklich zu, was gilt bei Teilzeit und Minijob, und wann verfällt Resturlaub? Hier ist die komplette Rechnung mit Formeln und Beispielen, plus die Punkte, bei denen Arbeitgeber am häufigsten danebenliegen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Gesetzliches Minimum: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, das entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
Teilzeit-Formel: Urlaubstage mal eigene Arbeitstage pro Woche geteilt durch betriebsübliche Arbeitstage. Es zählen Tage, nicht Stunden.
Voller Anspruch erst nach 6 Monaten: Vorher gibt es 1/12 pro vollem Monat (§§ 4, 5 BUrlG).
Verfall nicht automatisch: Resturlaub verfällt zum 31. März nur, wenn du vorher nachweisbar auf den Verfall hingewiesen hast (EuGH/BAG).
Das gesetzliche Minimum
Das Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Achtung, Werktage sind Montag bis Samstag. Für die übliche 5-Tage-Woche ergibt das umgerechnet 20 Arbeitstage. Alles darüber ist vertraglicher Zusatzurlaub, den du frei gestalten kannst.
Arbeitstage pro Woche
Gesetzlicher Mindestanspruch
6 Tage
24 Urlaubstage
5 Tage
20 Urlaubstage
4 Tage
16 Urlaubstage
3 Tage
12 Urlaubstage
2 Tage
8 Urlaubstage
1 Tag
4 Urlaubstage
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Üblich in Deutschland sind vertraglich 25 bis 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Schwerbehinderte Menschen erhalten zusätzlich 5 Werktage Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX), für Jugendliche gelten höhere Ansprüche nach dem JArbSchG.
Die Formel für Teilzeit und Minijob
Bei Teilzeit zählt nur eines: an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Die Stundenzahl pro Tag ist für den Urlaubsanspruch egal, denn ein Urlaubstag befreit immer von einem ganzen Arbeitstag.
Urlaubsanspruch = vertraglicher Jahresurlaub (Vollzeit) × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ betriebsübliche Arbeitstage pro Woche
Beispiele bei 30 Tagen Vollzeiturlaub und 5-Tage-Woche im Betrieb:
Teilzeit an 4 Tagen: 30 × 4 ÷ 5 = 24 Urlaubstage
Teilzeit an 3 Tagen: 30 × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage
Minijob an 2 Tagen: 30 × 2 ÷ 5 = 12 Urlaubstage
Wichtig: Minijobber sind rechtlich normale Teilzeitkräfte und haben denselben anteiligen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Mehr zu den übrigen Pflichten liest du im Ratgeber Minijobber einstellen.
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Bruchteile von Urlaubstagen ab 0,5 werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile bleiben als Teiltag bestehen und dürfen nicht einfach gestrichen werden.
Wartezeit und anteiliger Urlaub
Der volle Jahresanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit, § 4 BUrlG). Vorher und im Eintrittsjahr gilt der Teilurlaub nach § 5 BUrlG: 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat.
Beispiel: Eintritt zum 1. September, 24 Tage Jahresurlaub. Im Eintrittsjahr stehen dem Mitarbeiter 4/12, also 8 Tage zu. Ab dem folgenden 1. März (nach 6 Monaten) ist die Wartezeit erfüllt und es gilt der volle Anspruch des neuen Jahres.
Übertrag und Verfall: der 31. März
Grundsätzlich ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich, dann muss der Urlaub bis zum 31. März genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
Aber: Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht verfällt Urlaub nicht automatisch. Du musst als Arbeitgeber deine Mitwirkungsobliegenheit erfüllen, das heißt jeden Mitarbeiter rechtzeitig, konkret und nachweisbar auffordern, den Urlaub zu nehmen, und klar auf den sonst drohenden Verfall hinweisen. Ohne diesen Hinweis läuft der Urlaub weiter und kann sich über Jahre ansammeln.
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Praxis-Tipp: Verschicke jedes Jahr im Herbst eine dokumentierte Resturlaubs-Info je Mitarbeiter (Resturlaub X Tage, bitte bis Jahresende nehmen, sonst Verfall zum 31. März). Genau dafür lohnt ein sauber geführtes Urlaubskonto.
Bei langer Krankheit gilt eine Sonderregel: Der Urlaub verfällt spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also zum 31. März des übernächsten Jahres, auch ohne dass der Mitarbeiter ihn nehmen konnte.
Sonderfälle: Krankheit, Kündigung, Urlaubsentgelt
Krank im Urlaub: Mit Attest nachgewiesene Krankheitstage zählen nicht als Urlaub (§ 9 BUrlG) und wandern zurück aufs Konto.
Kündigung: Nicht genommener Urlaub wird beim Ausscheiden abgegolten, also ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte gilt 1/12 je vollem Monat, ab 1. Juli der volle gesetzliche Anspruch.
Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs gibt es das Gehalt weiter, berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG). Bei Provisionen oder regelmäßigen Zuschlägen liegt das über dem Grundgehalt.
Urlaub und Elternzeit/Mutterschutz: Mutterschutzzeiten gelten als Beschäftigungszeit, für Elternzeit darf der Anspruch je vollem Monat um 1/12 gekürzt werden, wenn du die Kürzung ausdrücklich erklärst.
Urlaubskonten sauber führen
Damit die Rechnung im Alltag stimmt, brauchst du je Mitarbeiter ein laufendes Konto mit vier Zahlen:
Anspruch: vertraglicher Jahresurlaub plus Übertrag aus dem Vorjahr
Genehmigt: alle bewilligten Urlaubstage des Jahres
Davon genommen: die bereits verstrichenen Tage
Rest: Anspruch minus genehmigte Tage
Gezählt werden nur Arbeitstage: Wochenenden und gesetzliche Feiertage (je nach Bundesland unterschiedlich) verbrauchen keinen Urlaub. Ein Zettelkasten oder eine Excel-Liste kippt hier schnell, spätestens wenn Anträge, Krankmeldungen und der Dienstplan zusammenkommen und sich gegenseitig beeinflussen.
Im Personal-Modul von unternio (Team-Plan) stellen Mitarbeiter Urlaubsanträge digital, du genehmigst per Klick, und das Urlaubskonto rechnet automatisch mit: Anspruch, Übertrag, genommene Tage und Resturlaub, dazu ein Team-Kalender und die Warnung, wenn ein genehmigter Urlaub mit geplanten Schichten kollidiert.
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Ja. Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte und haben denselben anteiligen Urlaubsanspruch wie alle anderen. Die Formel ist identisch: Arbeitstage pro Woche geteilt durch die betriebsübliche Wochentagszahl mal Jahresurlaub. Wer an 2 Tagen pro Woche arbeitet, bekommt bei 5-Tage-Woche im Betrieb und 20 Tagen Basisurlaub also 8 Urlaubstage.
Verfällt Resturlaub am 31. März automatisch?
Nicht mehr automatisch. Nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis läuft der Urlaub weiter.
Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung?
Nicht genommener Urlaub muss beim Ausscheiden ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung, § 7 Abs. 4 BUrlG). Bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte besteht Anspruch auf 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat, bei Ausscheiden ab dem 1. Juli auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub, sofern die Wartezeit erfüllt ist.
Was gilt, wenn ein Mitarbeiter im Urlaub krank wird?
Durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Die Tage werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben, der Mitarbeiter darf den Urlaub aber nicht eigenmächtig verlängern.
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