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Minijobber einstellen: Regeln, Fristen und Pflichten 2025/2026

Ein Minijob ist für viele kleine Betriebe der einfachste Weg, sich Unterstützung zu holen. Ganz ohne Pflichten geht es aber nicht: Verdienstgrenze, Mindestlohn, Anmeldung und Abgaben wollen sauber eingehalten werden. Hier bekommst du in Ruhe den Überblick, was 2025 und 2026 gilt und worauf du als Arbeitgeber achten musst.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Verdienstgrenze: 2025 liegt sie bei 556 Euro im Monat, ab 2026 bei 603 Euro (jährlich maximal 7.236 Euro).
  • Mindestlohn: ab 2026 mindestens 13,90 Euro pro Stunde, dadurch sind rund 43 Arbeitsstunden im Monat möglich.
  • Abgaben trägt der Arbeitgeber: pauschale Kranken- und Rentenbeiträge, Unfallversicherung, Umlagen und Steuern.
  • Fast wie Vollzeit: Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz und ein Arbeitszeugnis.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Entscheidend ist die Höhe des Verdienstes: Ein Minijobber darf im Durchschnitt monatlich nicht mehr verdienen als die geltende Grenze, ab dem 1. Januar 2026 sind das 603 Euro, jährlich also höchstens 7.236 Euro. Wer darunter bleibt, gilt als geringfügig entlohnt beschäftigt.

Davon zu unterscheiden ist die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist nicht durch den Verdienst begrenzt, sondern durch die Dauer: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr. Und schließlich gibt es die echte selbstständige Tätigkeit, bei der jemand auf eigene Rechnung und weisungsfrei arbeitet. Diese Abgrenzung ist wichtig, denn eine falsche Einordnung kann später zu Nachzahlungen führen.

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Die zentrale Anlaufstelle für alle Minijobs in Deutschland ist die Minijob-Zentrale. Dort werden Minijobber gemeldet und die pauschalen Beiträge eingezogen.

Verdienstgrenzen und Mindestlohn

Die Verdienstgrenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt daher mit. So sieht die Entwicklung aus:

JahrVerdienstgrenze/MonatMindestlohn/Stunde
2025556 Euro(Vorjahreswert)
2026603 Euro13,90 Euro

Aus Mindestlohn und Grenze ergibt sich die mögliche Arbeitszeit. Bei 13,90 Euro pro Stunde und 603 Euro im Monat sind das rund 43,38 Stunden monatlich. Mehr geht nicht, ohne die Grenze zu sprengen.

Sonderzahlungen richtig einrechnen

Einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen mit zum Verdienst. Sie müssen also bei der Jahresgrenze berücksichtigt werden. Plane solche Zahlungen daher von Anfang an ein, damit die 7.236 Euro im Jahr nicht ungewollt überschritten werden.

Wenn die Grenze überschritten wird

Manchmal fällt kurzfristig mehr Arbeit an. Eine unvorhersehbare Überschreitung ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt, solange der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der monatlichen Grenze beträgt, also maximal 1.206 Euro. Wird das überschritten oder passiert es planbar regelmäßig, liegt kein Minijob mehr vor.

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Vorsicht bei Sonderzahlungen: Ein großzügiges Weihnachtsgeld kann die Jahresgrenze reißen und aus dem Minijob rückwirkend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung machen. Rechne vor der Zahlung nach.

Minijobber richtig anmelden

Bevor der erste Arbeitstag beginnt, muss der Minijobber angemeldet sein. Der Weg hängt davon ab, wo die Person arbeitet:

  • Gewerblicher Bereich: Du meldest den Minijobber direkt bei der Minijob-Zentrale an. Das gilt für alle Betriebe, Selbstständige und Vereine.
  • Privathaushalt: Hier läuft die Anmeldung über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren, das speziell für Hilfen im Haushalt gedacht ist.

Ein sauberer, schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben gehört von Anfang an dazu. Er schafft Klarheit über Aufgaben, Arbeitszeit und Verdienst und ist die Grundlage für alles Weitere.

Abgaben, Umlagen und Steuern

Anders als viele denken, ist ein Minijob nicht abgabenfrei. Den Großteil der Abgaben trägt allerdings der Arbeitgeber. Dazu gehören:

  • Pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Die Umlagen U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft).
  • Steuern: entweder pauschal mit 2 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers.

Wie hoch die Abgaben insgesamt ausfallen, hängt vom Bereich ab:

BereichArbeitgeber-Anteil (ca.)Rentenanteil Minijobber
Gewerblichrund 31,17 %3,6 %
Privathaushaltbis 14,62 %13,6 %

Im gewerblichen Bereich liegt die Gesamtbelastung damit bei rund 34,77 Prozent. Der Rentenanteil des Minijobbers wird vom Lohn einbehalten, es sei denn, er lässt sich von der Rentenversicherungspflicht befreien.

Arbeitsrechte von Minijobbern

Ein Minijob ist beim Verdienst klein, bei den Rechten aber groß. Arbeitsrechtlich sind Minijobber in fast allen Bereichen den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Das bedeutet konkret:

  • Kündigungsschutz: Es gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie bei anderen Beschäftigten.
  • Lohnfortzahlung: bei Krankheit, an Feiertagen und bei Mutterschaft läuft der Lohn weiter.
  • Erholungsurlaub: anteilig zur Arbeitszeit besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  • Arbeitszeugnis: auch Minijobber haben am Ende Anspruch auf ein Zeugnis.
Wenn du diese Rechte von Anfang an mitdenkst und im Arbeitsvertrag festhältst, ersparst du dir später Diskussionen und rechtliche Risiken.

Häufige Fehler vermeiden

Die meisten Probleme mit Minijobs entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissen. Diese Stolpersteine tauchen besonders oft auf:

  1. Die Verdienstgrenze wird überschritten, ohne die Ausnahmeregeln zu kennen.
  2. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale fehlt oder kommt zu spät.
  3. Arbeitsrechte wie Urlaub oder Lohnfortzahlung werden übersehen.
  4. Minijob und selbstständige Tätigkeit werden falsch abgegrenzt, was zu Nachzahlungen führen kann.

Wenn du das Einstellen eines Minijobbers als ersten Schritt Richtung eigenes Team siehst, lohnt sich der Blick auf den größeren Zusammenhang: den ersten Mitarbeiter einstellen. Und damit keine Meldung und keine Zahlung untergeht, hilft ein Compliance-Fristenkalender.

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Checkliste: Minijobber einstellen 2026

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Rund um einen Minijob gibt es feste Termine: die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, monatliche Beitragszahlungen und die jährliche Verdienstgrenze im Blick behalten. Mit dem Kontrollregister von unternio legst du diese Fristen einmal an und wirst rechtzeitig erinnert, bevor etwas fällig wird. So vermeidest du verspätete Meldungen und teure Nachzahlungen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs 603 Euro. Jährlich dürfen Minijobber bis zu 7.236 Euro verdienen. Im Jahr 2025 lag die Grenze bei 556 Euro im Monat.
Muss ich als Arbeitgeber Sozialabgaben für Minijobber zahlen?
Ja. Arbeitgeber zahlen pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die Umlagen U1 und U2. Minijobber selbst zahlen in der Regel nur einen Rentenversicherungsanteil, können sich davon aber befreien lassen.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Ja. Minijobber sind arbeitsrechtlich weitgehend wie Vollzeitbeschäftigte gestellt. Sie haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub sowie auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaft und an Feiertagen.
Was passiert, wenn ein Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet?
Eine unvorhersehbare Überschreitung ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt, sofern der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der monatlichen Grenze beträgt, also maximal 1.206 Euro. Andernfalls liegt kein Minijob mehr vor.

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