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Ersten Mitarbeiter einstellen: Checkliste für KMU

Der erste Mitarbeiter ist ein echter Meilenstein: mehr Hände, mehr Know-how, mehr Wachstum. Gleichzeitig kommen einige rechtliche Pflichten und Fristen auf dich zu. Diese Checkliste führt dich ruhig durch alle Schritte, von der Bedarfsanalyse über den Arbeitsvertrag bis zur Anmeldung bei den Behörden, mit Blick auf die Rechtslage 2025/2026.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Gut planen: Bedarf, Kosten und Fördermöglichkeiten vorab klären, bevor du ausschreibst.
  • Rechtssicher formulieren: Stellenausschreibung AGG-konform, Arbeitsvertrag schriftlich nach Nachweisgesetz.
  • Fristgerecht melden: Anmeldung bei Krankenkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft, in einigen Branchen sofort.
  • 2025/2026 beachten: Mindestlohn 13,90 Euro ab 2026, Minijob-Grenze 538 Euro, neue Meldegrenzen.

Vor der Einstellung: Strategie und Planung

Bevor du eine Stelle ausschreibst, lohnt sich ein klarer Blick auf den tatsächlichen Bedarf. Welche Aufgaben soll die neue Person übernehmen, welche Fähigkeiten braucht sie wirklich? Ein sauber definiertes Stellenprofil erspart dir später Fehlbesetzungen.

Genauso wichtig ist die Kostenkalkulation. Ein Mitarbeiter kostet dich mehr als das Bruttogehalt. Hinzu kommen erhebliche Lohnnebenkosten: der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Umlagen und gegebenenfalls eine betriebliche Altersvorsorge. Rechne diese Positionen von Anfang an mit ein.

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Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Förderungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zum Beispiel Einstellungszuschüsse. Es lohnt sich, vor der Einstellung zu prüfen, ob dein Fall gefördert werden kann.

Wer den Stundensatz seiner Leistungen kennt, kann auch die Personalkosten besser einordnen. Wie du kostendeckend kalkulierst, zeigt der Ratgeber Stundensatz berechnen.

Der Bewerbungsprozess: rechtliche Rahmen

Schon die Stellenausschreibung unterliegt Regeln. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Formuliere deine Anzeige deshalb neutral, etwa mit dem Zusatz (m/w/d), und vermeide Anforderungen, die eine Gruppe ohne sachlichen Grund ausschließen.

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Häufiger Fehler: Eine Ausschreibung, die ein bestimmtes Alter oder Geschlecht bevorzugt. Das kann zu Schadensersatzforderungen nach dem AGG führen. Bleib bei der Beschreibung der Aufgabe und der nötigen Qualifikation.

Der Arbeitsvertrag als Fundament

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Nach dem Nachweisgesetz bist du als Arbeitgeber jedoch verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn schriftlich auszuhändigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn und, bei Befristung, Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort und Beschreibung der Tätigkeit
  • Entgelt, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen und Hinweise auf geltende Tarifverträge

Welche Angaben im Detail hineingehören, liest du im Ratgeber Arbeitsvertrag: Pflichtangaben.

Befristet oder unbefristet?

Bist du noch unsicher, ist eine Befristung möglich. Ohne Sachgrund ist sie auf maximal zwei Jahre begrenzt, mit bis zu drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit. Für junge Unternehmen gilt in den ersten vier Jahren nach Gründung eine Sonderregel: Hier ist eine Befristung ohne Sachgrund bis zu vier Jahren möglich.

Sonderfall Minijob

Viele Kleinunternehmen starten mit einem Minijob. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit 2024 bei 538 Euro monatlich. Minijobber sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei, aber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei eine Befreiung möglich ist. Gemeldet wird der Minijob bei der Minijob-Zentrale. Vertiefend hilft der Ratgeber Minijobber einstellen.

Meldepflichten und Sozialabgaben

Sobald jemand für dich arbeitet, musst du ihn bei mehreren Stellen anmelden: bei der Krankenkasse (als Einzugsstelle für die Sozialversicherung), beim Finanzamt (für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM), bei der Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls bei der Minijob-Zentrale.

Zur Orientierung bei den Sozialabgaben einige Werte für 2026:

GrößeWert 2026
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung69.750 € jährlich (5.812,50 € monatlich)
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung118.800 € jährlich (9.900 € monatlich)
Zusatzbeitragssatz (Beispiel TK)2,69 % ab 1. Januar 2026
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Fristen nicht verpassen: Die Anmeldung bei der Krankenkasse muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn erfolgen. In bestimmten Branchen wie Baugewerbe, Gaststätten oder Gebäudereinigung gilt eine Sofortmeldepflicht an die Datenstelle der Rentenversicherung, spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme.

Wichtige Unterlagen vom Mitarbeiter

Für die Anmeldung brauchst du von deinem neuen Mitarbeiter: die Steuer-Identifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer, die Angabe zur Krankenkasse und, bei ausländischen Beschäftigten, gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Zum 1. Januar 2026 treten zudem neue Informationspflichten für Arbeitgeber bezüglich ausländischer Beschäftigter in Kraft.

Laufende Pflichten als Arbeitgeber

Mit der Einstellung ist es nicht getan. Als Arbeitgeber trägst du dauerhaft einige Pflichten:

  • Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmer, auch Minijobber. Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende und Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Arbeitszeit: Die Erfassung der Arbeitszeit ist Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber Arbeitszeiterfassung: Pflicht.
  • Urlaub und Entgeltfortzahlung: gesetzlicher Mindesturlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Kündigungsschutz: Fristen und, ab einer bestimmten Betriebsgröße, das Kündigungsschutzgesetz beachten.
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Beschäftigst du irgendwann mindestens 20 Arbeitnehmer, bist du grundsätzlich verpflichtet, 5 Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 SGB IX), sonst fällt eine Ausgleichsabgabe an. Schwerbehinderte genießen zudem einen Sonderkündigungsschutz.
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Checkliste: Ersten Mitarbeiter einstellen (2025/2026)

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Häufige Fragen

Wann muss ich meinen ersten Mitarbeiter bei den Behörden anmelden?
Die Anmeldung bei der Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialversicherung muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung erfolgen. In bestimmten Branchen gilt eine Sofortmeldepflicht am Tag der Arbeitsaufnahme.
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber.
Welche Unterlagen benötige ich von meinem neuen Mitarbeiter?
Du benötigst die Steuer-Identifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer, die Angabe zur Krankenkasse und gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis bei ausländischen Mitarbeitern.
Kann ich einen Arbeitsvertrag befristen, wenn ich noch unsicher bin?
Ja, eine Befristung ist möglich, entweder mit sachlichem Grund oder ohne Sachgrund für maximal zwei Jahre mit bis zu drei Verlängerungen. Für junge Unternehmen gelten in den ersten vier Jahren Sonderregelungen von bis zu vier Jahren Befristung ohne Sachgrund.

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