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Ersten Mitarbeiter einstellen: Checkliste für KMU

Der erste Mitarbeiter ist ein echter Meilenstein: mehr Hände, mehr Wissen, mehr Wachstum. Gleichzeitig kommen ein paar rechtliche Pflichten und Fristen auf dich zu. Diese Checkliste führt dich ruhig durch alle Schritte: von der Frage, wen du überhaupt brauchst, über den Arbeitsvertrag bis zur Anmeldung bei den Behörden. Alles mit Blick auf die Rechtslage 2025/2026.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Gut planen: Kläre vorher, wen du brauchst, was er kostet und ob es Förderung (also Geld vom Staat) gibt, bevor du eine Stelle ausschreibst.
  • Sauber formulieren: Die Stellenanzeige darf niemanden benachteiligen (nach dem AGG, dem Gleichbehandlungsgesetz). Den Arbeitsvertrag gibst du schriftlich (Pflicht nach dem Nachweisgesetz).
  • Rechtzeitig melden: Melde den neuen Mitarbeiter bei Krankenkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft an, in manchen Branchen sofort.
  • 2026 beachten: Mindestlohn 13,90 Euro, Minijob-Grenze 603 Euro, neue Meldegrenzen.

Vor der Einstellung: Strategie und Planung

Bevor du eine Stelle ausschreibst, schau dir in Ruhe an, was du wirklich brauchst. Welche Aufgaben soll die neue Person übernehmen? Welche Fähigkeiten braucht sie dafür? Wenn du das vorher klar aufschreibst, stellst du später seltener die falsche Person ein.

Genauso wichtig ist es, die Kosten auszurechnen. Ein Mitarbeiter kostet dich mehr als nur das Bruttogehalt (also das Gehalt vor Abzügen). Dazu kommen noch die Lohnnebenkosten, das ist der Teil, den du als Chef zusätzlich zahlst: dein Anteil an der Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, weitere Umlagen und vielleicht eine Betriebsrente. Die Sozialversicherung ist im Grunde genommen das gesetzliche Sicherungssystem für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenfälle. Beispiel: Von einem Krankenkassen-Beitrag zahlt der Chef die eine Hälfte und der Mitarbeiter die andere. Die Berufsgenossenschaft ist im Grunde genommen die gesetzliche Unfallversicherung für die Firma. Beispiel: Verletzt sich ein Mitarbeiter bei der Arbeit, zahlt sie Behandlung und Reha. Rechne all diese Posten von Anfang an mit ein.

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Die Bundesagentur für Arbeit (das Amt, das sich um Arbeit und Jobs kümmert) gibt bei neuen Arbeitsplätzen manchmal Geld dazu, zum Beispiel einen Einstellungszuschuss. Das ist ein Zuschuss, bei dem das Amt einen Teil des Gehalts übernimmt. Prüfe also vor der Einstellung, ob es für deinen Fall so eine Förderung gibt.

Wer weiß, was seine eigene Arbeitsstunde kostet, kann auch die Personalkosten besser einschätzen. Wie du so rechnest, dass deine Kosten gedeckt sind, zeigt der Ratgeber Stundensatz berechnen.

Der Bewerbungsprozess: rechtliche Rahmen

Schon für die Stellenanzeige gelten Regeln. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im Grunde genommen ein Gesetz, das dafür sorgt, dass niemand ohne guten Grund benachteiligt wird, etwa wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Beispiel: Du darfst nicht schreiben, dass du nur junge Männer suchst. Formuliere deine Anzeige deshalb neutral, zum Beispiel mit dem Zusatz (m/w/d). Und stelle keine Bedingungen, die eine Gruppe ohne echten Grund ausschließen.

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Häufiger Fehler: eine Anzeige, die ein bestimmtes Alter oder Geschlecht bevorzugt. Dann kann ein abgelehnter Bewerber Schadensersatz verlangen (Geld als Ausgleich, nach dem AGG). Beschreibe deshalb nur die Aufgabe und was der Bewerber können muss.

Der Arbeitsvertrag als Fundament

Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich auch mündlich gültig. Aber nach dem Nachweisgesetz musst du als Chef die wichtigsten Punkte des Vertrags schriftlich aushändigen, und zwar innerhalb eines Monats nach dem ersten Arbeitstag. Das Nachweisgesetz ist im Grunde genommen die Regel, dass der Mitarbeiter die Bedingungen seines Jobs schwarz auf weiß bekommen muss. Beispiel: Er soll nachlesen können, wie viel er verdient und wie lange er arbeitet. Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn und, bei Befristung, Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort und Beschreibung der Tätigkeit
  • Entgelt, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen und Hinweise auf geltende Tarifverträge

Welche Angaben im Detail hineingehören, liest du im Ratgeber Arbeitsvertrag: Pflichtangaben.

Befristet oder unbefristet?

Bist du noch unsicher, kannst du den Vertrag befristen, also von Anfang an ein Enddatum festlegen. Ohne besonderen Grund darf er höchstens zwei Jahre laufen, und du darfst ihn in dieser Zeit bis zu dreimal verlängern. Für junge Unternehmen gibt es in den ersten vier Jahren nach der Gründung eine Sonderregel: Hier darf der befristete Vertrag ohne Grund sogar bis zu vier Jahre laufen.

Sonderfall Minijob

Viele Kleinunternehmen starten mit einem Minijob. Ein Minijob ist im Grunde genommen ein kleiner Job mit festem Monatslimit beim Verdienst. Diese Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat (sie steigt mit dem Mindestlohn). Für einen Minijobber zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In die Rentenversicherung zahlt er grundsätzlich ein, kann sich davon aber befreien lassen. Angemeldet wird der Minijob bei der Minijob-Zentrale, das ist die zuständige Stelle für alle Minijobs. Mehr Details findest du im Ratgeber Minijobber einstellen.

Meldepflichten und Sozialabgaben

Sobald jemand für dich arbeitet, musst du ihn bei mehreren Stellen anmelden: bei der Krankenkasse (sie sammelt die Beiträge zur Sozialversicherung ein), beim Finanzamt (für die Lohnsteuer-Daten, kurz ELStAM) sowie bei der Berufsgenossenschaft und, wenn es ein Minijob ist, bei der Minijob-Zentrale. Die Lohnsteuer ist im Grunde genommen die Steuer auf das Gehalt, die du direkt vom Lohn abziehst und ans Finanzamt weitergibst. Beispiel: Vom Bruttolohn behältst du den Steueranteil ein und überweist ihn ans Finanzamt, der Mitarbeiter bekommt den Rest.

Damit du die Sozialabgaben grob einordnen kannst, hier ein paar Werte für 2026:

GrößeWert 2026
Bis zu welchem Gehalt für Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze: bis zu diesem Betrag zählt das Gehalt für die Beiträge, darüber nicht)69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat)
Bis zu welchem Gehalt für die Rentenversicherung Beiträge fällig werden118.800 € im Jahr (9.900 € im Monat)
Zusatzbeitrag der Krankenkasse (Beispiel: Techniker Krankenkasse), also ein kleiner Extra-Beitrag obendrauf2,69 % ab 1. Januar 2026

Die Werte in der Tabelle gelten für 2026. Für 2027 steigen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung um jeweils 300 Euro pro Monat stärker als üblich. Das hat der Gesetzgeber im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz festgelegt, das am 29. Juli 2026 verkündet wurde (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die genauen Beträge stehen erst mit der Rechengrößenverordnung im Herbst fest.

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Fristen nicht verpassen: Du musst den Mitarbeiter spätestens sechs Wochen nach dem ersten Arbeitstag bei der Krankenkasse anmelden. In manchen Branchen wie Bau, Gaststätten oder Gebäudereinigung gilt eine Sofortmeldepflicht. Das heißt im Grunde genommen: Du musst den Mitarbeiter schon am ersten Arbeitstag melden, hier an die Datenstelle der Rentenversicherung. Beispiel: Fängt jemand am Montag an, muss die Meldung spätestens am Montag raus.

Wichtige Unterlagen vom Mitarbeiter

Für die Anmeldung brauchst du von deinem neuen Mitarbeiter: die Steuer-Identifikationsnummer (die persönliche Steuernummer, die jeder in Deutschland hat), die Sozialversicherungsnummer (die persönliche Nummer für die Sozialversicherung), die Angabe, bei welcher Krankenkasse er ist, und bei ausländischen Mitarbeitern eventuell einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis (die offizielle Erlaubnis, in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten). Ab dem 1. Januar 2026 kommen außerdem neue Pflichten dazu, welche Infos du bei ausländischen Mitarbeitern angeben musst.

Laufende Pflichten als Arbeitgeber

Mit der Einstellung ist es nicht getan. Als Chef hast du dauerhaft ein paar Pflichten:

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn ist im Grunde genommen der niedrigste Lohn, den du pro Stunde zahlen darfst. Ab dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 Euro pro Stunde. Das gilt für alle Mitarbeiter, auch für Minijobber. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Azubis und Jugendliche unter 18 ohne fertige Ausbildung.
  • Arbeitszeit: Du musst die Arbeitszeit deiner Leute erfassen, das ist Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber Arbeitszeiterfassung: Pflicht.
  • Urlaub und Lohn bei Krankheit: Jedem Mitarbeiter steht ein gesetzlicher Mindesturlaub zu, und im Krankheitsfall zahlst du den Lohn weiter (Entgeltfortzahlung).
  • Kündigungsschutz: Halte die Kündigungsfristen ein. Ab einer bestimmten Firmengröße greift zusätzlich das Kündigungsschutzgesetz, das Mitarbeiter vor einer Kündigung ohne triftigen Grund schützt.
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Wenn du irgendwann mindestens 20 Mitarbeiter hast, musst du grundsätzlich 5 Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen (§ 154 SGB IX). Tust du das nicht, zahlst du eine Ausgleichsabgabe, das ist im Grunde genommen eine Ausgleichszahlung an den Staat als Ersatz. Schwerbehinderte Mitarbeiter kann man außerdem nur besonders schwer kündigen (Sonderkündigungsschutz).
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Checkliste: Ersten Mitarbeiter einstellen (2025/2026)

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Häufige Fragen

Wann muss ich meinen ersten Mitarbeiter bei den Behörden anmelden?
Du musst den Mitarbeiter spätestens sechs Wochen nach seinem ersten Arbeitstag bei der Krankenkasse anmelden (sie sammelt die Beiträge zur Sozialversicherung ein). In manchen Branchen musst du ihn sogar schon am ersten Arbeitstag melden.
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 Euro pro Stunde. Das ist der niedrigste Lohn, den du zahlen darfst. Er gilt für alle Mitarbeiter, auch für Minijobber.
Welche Unterlagen benötige ich von meinem neuen Mitarbeiter?
Du brauchst seine Steuer-Identifikationsnummer (die persönliche Steuernummer), seine Sozialversicherungsnummer, die Angabe, bei welcher Krankenkasse er ist, und bei ausländischen Mitarbeitern eventuell einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis (die Erlaubnis, in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten).
Kann ich einen Arbeitsvertrag befristen, wenn ich noch unsicher bin?
Ja, du kannst den Vertrag von Anfang an mit einem Enddatum versehen (befristen). Das geht entweder mit einem sachlichen Grund oder ganz ohne Grund für höchstens zwei Jahre, dabei darfst du bis zu dreimal verlängern. Für junge Unternehmen gilt in den ersten vier Jahren eine Sonderregel: Hier ist eine Befristung ohne Grund sogar bis zu vier Jahre möglich.

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Quellen und Rechtsgrundlagen: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Nachweisgesetz (NachwG) · Kündigungsschutzgesetz (KSchG) · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 (verkündet 29.07.2026)

Redaktionell verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Jan Pulfer, Pik Production GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover.