● Rechnung & Buchhaltung

EÜR: Die Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt

Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist die einfachste Art, deinen Gewinn zu ermitteln. Du stellst nur deine Einnahmen deinen Ausgaben gegenüber, keine Bilanz, keine doppelte Buchführung. Hier erfährst du in Ruhe, wer die EÜR nutzen darf, wie sie funktioniert und welche Fristen 2025/2026 gelten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Einfache Gewinnermittlung: Die EÜR ist die vereinfachte Methode für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer.
  • Zufluss und Abfluss zählen: Einnahmen und Ausgaben werden erst bei tatsächlichem Geldeingang oder -ausgang erfasst.
  • Wer darf? Freiberufler immer, Gewerbetreibende bis zu bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen.
  • Frist 31. Juli: Abgabe elektronisch über ELSTER mit der Anlage EÜR, für 2025 bis zum 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater).

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Die Idee ist denkbar schlicht: Du stellst deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn. In einer Formel ausgedrückt: Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben. Rechtliche Grundlage ist § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG.

Der große Unterschied zur Bilanz: Bei der EÜR fällt vieles weg, das die doppelte Buchführung so aufwendig macht.

Vorteile der EÜR gegenüber der Bilanz

  • Deutlich weniger Aufwand als eine Bilanz.
  • Keine doppelte Buchführung mit Soll und Haben.
  • Keine Inventurpflicht am Jahresende.

Für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist die EÜR damit die naheliegende Wahl, solange sie sie nutzen dürfen.

Wer darf die EÜR nutzen?

Ob du die EÜR machen darfst, hängt davon ab, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist und wie hoch dein Umsatz und Gewinn sind.

Freiberufler: immer EÜR-berechtigt

Wer eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausübt, darf die EÜR immer nutzen, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Designer oder Programmierer. Für sie gibt es hier keine Obergrenze.

Gewerbetreibende: Umsatz- und Gewinngrenzen

Für Gewerbetreibende gelten Grenzen. Wer sie überschreitet, wird buchführungspflichtig. Stand 2025/2026 sieht das so aus (§ 141 AO):

KriteriumGrenze (seit 2025/2026)Vorher
Jahresumsatzhöchstens 800.000 €600.000 €
Jahresgewinnhöchstens 80.000 €60.000 €

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, liegt ohnehin deutlich darunter: Der Umsatz darf im Vorjahr maximal 25.000 Euro und im laufenden Jahr maximal 100.000 Euro betragen.

Wann die EÜR nicht mehr möglich ist

Sobald du die genannten Grenzen überschreitest oder im Handelsregister eingetragen bist, ist die EÜR nicht mehr zulässig. Das betrifft vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG. Diese müssen bilanzieren.

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Überschreitest du die Grenzen, wirst du nicht automatisch buchführungspflichtig. Das Finanzamt fordert dich in der Regel zuerst schriftlich zur Bilanzierung auf. Ab dann gilt die Pflicht.

Wie funktioniert die EÜR?

Das Zufluss- und Abflussprinzip

Der Kern der EÜR ist das Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Es bedeutet: Einnahmen und Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich fließt, nicht in dem Jahr, in dem die Rechnung geschrieben wurde. Bezahlt ein Kunde deine Dezember-Rechnung erst im Januar, gehört die Einnahme ins neue Jahr.

Eine wichtige Ausnahme gibt es bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen wie Miete: Fallen sie innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel an, werden sie dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

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Häufige Fehlerquelle: Gerade der Jahreswechsel führt oft zu Fehlern. Prüfe genau, wann das Geld geflossen ist, und beachte die 10-Tage-Regel bei wiederkehrenden Zahlungen.

Betriebseinnahmen richtig erfassen

Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Einnahmen aus deiner betrieblichen Tätigkeit. Das sind vor allem deine Umsatzerlöse, aber auch die vereinnahmte Umsatzsteuer sowie geldwerte Vorteile wie die private Nutzung eines betrieblichen PKW oder Telefons.

Betriebsausgaben korrekt abziehen

Betriebsausgaben sind alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Typische Beispiele sind Waren und Material, Fremdleistungen, Personalkosten, Miete, Reise- und Bewirtungskosten sowie die gezahlte Vorsteuer.

Abschreibungen (AfA) in der EÜR

Teure Anschaffungen wie ein Laptop oder ein Firmenwagen darfst du nicht sofort komplett absetzen, sondern über ihre Nutzungsdauer verteilt. Das nennt sich Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Diese Wirtschaftsgüter erfasst du im Anlageverzeichnis, der Anlage AVEÜR.

Die Anlage EÜR: Formular und Abgabe

Aufbau der Anlage EÜR

Die Anlage EÜR ist ein amtliches Formular, in dem du Einnahmen, Ausgaben, Abschreibungen und weitere Positionen strukturiert einträgst. Sie ist Teil deiner Steuererklärung und gibt dem Finanzamt einen klaren Überblick über deine Gewinnermittlung.

Elektronische Übermittlung via ELSTER

Die Anlage EÜR muss grundsätzlich elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden (§ 60 Abs. 4 EStDV). Das gilt unabhängig davon, wie hoch dein Gewinn ist. Auch bei einem kleinen Gewinn kommst du um die Anlage EÜR nicht herum.

Abgabefristen für die EÜR

Die Frist hängt davon ab, ob du deine Steuererklärung selbst machst oder von einem Steuerberater erstellen lässt. Stand 2025/2026:

SituationFrist für das Jahr 2025
ohne Steuerberater31. Juli 2026
mit Steuerberater28. Februar 2027

Als Faustregel gilt: Ohne Berater ist der 31. Juli des Folgejahres der Stichtag, mit Berater hast du bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Die EÜR ist einfach, aber ein paar typische Stolperfallen tauchen immer wieder auf:

  • Zufluss- und Abflussprinzip falsch angewendet, besonders rund um den Jahreswechsel.
  • Umsatz- und Gewinngrenzen übersehen, was ungewollt zur Buchführungspflicht führen kann.
  • Belege fehlen oder sind unvollständig, sowohl für Einnahmen als auch für Ausgaben.
  • Keine elektronische Abgabe der Anlage EÜR über ELSTER.

Am Ende ist die EÜR vor allem eine Frage der Ordnung: Belege sammeln, Fristen kennen und den Überblick behalten. Mehr dazu findest du auch bei den Aufbewahrungsfristen.

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EÜR-Checkliste: So erstellst du deine Einnahmenüberschussrechnung fehlerfrei

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Häufige Fragen

Was ist der größte Vorteil der EÜR?
Der größte Vorteil ist die vereinfachte Buchführung und der geringere Zeitaufwand. Du brauchst keine doppelte Buchführung, keine Bilanz und keine Inventur, sondern stellst nur Einnahmen und Ausgaben gegenüber.
Dürfen alle Selbstständigen eine EÜR machen?
Nein. Freiberufler dürfen immer eine EÜR machen, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Gewerbetreibende dürfen sie nutzen, solange sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten und nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Muss ich eine Anlage EÜR abgeben, auch wenn mein Gewinn gering ist?
Ja. Alle, die ihren Gewinn nach EÜR ermitteln, sind grundsätzlich verpflichtet, die standardisierte Anlage EÜR elektronisch über ELSTER abzugeben, auch bei kleinem Gewinn.
Was passiert, wenn ich die Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreite?
Wenn du die Grenzen überschreitest, fordert dich das Finanzamt zur Bilanzierung auf. Ab dann musst du doppelte Buchführung betreiben und eine Bilanz erstellen.

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