Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Die Idee ist denkbar schlicht: Du stellst deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn. In einer Formel ausgedrückt: Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben. Rechtliche Grundlage ist § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG.
Der große Unterschied zur Bilanz: Bei der EÜR fällt vieles weg, das die doppelte Buchführung so aufwendig macht.
Vorteile der EÜR gegenüber der Bilanz
- Deutlich weniger Aufwand als eine Bilanz.
- Keine doppelte Buchführung mit Soll und Haben.
- Keine Inventurpflicht am Jahresende.
Für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist die EÜR damit die naheliegende Wahl, solange sie sie nutzen dürfen.
Wer darf die EÜR nutzen?
Ob du die EÜR machen darfst, hängt davon ab, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist und wie hoch dein Umsatz und Gewinn sind.
Freiberufler: immer EÜR-berechtigt
Wer eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausübt, darf die EÜR immer nutzen, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Designer oder Programmierer. Für sie gibt es hier keine Obergrenze.
Gewerbetreibende: Umsatz- und Gewinngrenzen
Für Gewerbetreibende gelten Grenzen. Wer sie überschreitet, wird buchführungspflichtig. Stand 2025/2026 sieht das so aus (§ 141 AO):
| Kriterium | Grenze (seit 2025/2026) | Vorher |
|---|---|---|
| Jahresumsatz | höchstens 800.000 € | 600.000 € |
| Jahresgewinn | höchstens 80.000 € | 60.000 € |
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, liegt ohnehin deutlich darunter: Der Umsatz darf im Vorjahr maximal 25.000 Euro und im laufenden Jahr maximal 100.000 Euro betragen.
Wann die EÜR nicht mehr möglich ist
Sobald du die genannten Grenzen überschreitest oder im Handelsregister eingetragen bist, ist die EÜR nicht mehr zulässig. Das betrifft vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG. Diese müssen bilanzieren.
Wie funktioniert die EÜR?
Das Zufluss- und Abflussprinzip
Der Kern der EÜR ist das Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Es bedeutet: Einnahmen und Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich fließt, nicht in dem Jahr, in dem die Rechnung geschrieben wurde. Bezahlt ein Kunde deine Dezember-Rechnung erst im Januar, gehört die Einnahme ins neue Jahr.
Eine wichtige Ausnahme gibt es bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen wie Miete: Fallen sie innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel an, werden sie dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Betriebseinnahmen richtig erfassen
Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Einnahmen aus deiner betrieblichen Tätigkeit. Das sind vor allem deine Umsatzerlöse, aber auch die vereinnahmte Umsatzsteuer sowie geldwerte Vorteile wie die private Nutzung eines betrieblichen PKW oder Telefons.
Betriebsausgaben korrekt abziehen
Betriebsausgaben sind alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Typische Beispiele sind Waren und Material, Fremdleistungen, Personalkosten, Miete, Reise- und Bewirtungskosten sowie die gezahlte Vorsteuer.
Abschreibungen (AfA) in der EÜR
Teure Anschaffungen wie ein Laptop oder ein Firmenwagen darfst du nicht sofort komplett absetzen, sondern über ihre Nutzungsdauer verteilt. Das nennt sich Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Diese Wirtschaftsgüter erfasst du im Anlageverzeichnis, der Anlage AVEÜR.
Die Anlage EÜR: Formular und Abgabe
Aufbau der Anlage EÜR
Die Anlage EÜR ist ein amtliches Formular, in dem du Einnahmen, Ausgaben, Abschreibungen und weitere Positionen strukturiert einträgst. Sie ist Teil deiner Steuererklärung und gibt dem Finanzamt einen klaren Überblick über deine Gewinnermittlung.
Elektronische Übermittlung via ELSTER
Die Anlage EÜR muss grundsätzlich elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden (§ 60 Abs. 4 EStDV). Das gilt unabhängig davon, wie hoch dein Gewinn ist. Auch bei einem kleinen Gewinn kommst du um die Anlage EÜR nicht herum.
Abgabefristen für die EÜR
Die Frist hängt davon ab, ob du deine Steuererklärung selbst machst oder von einem Steuerberater erstellen lässt. Stand 2025/2026:
| Situation | Frist für das Jahr 2025 |
|---|---|
| ohne Steuerberater | 31. Juli 2026 |
| mit Steuerberater | 28. Februar 2027 |
Als Faustregel gilt: Ohne Berater ist der 31. Juli des Folgejahres der Stichtag, mit Berater hast du bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Die EÜR ist einfach, aber ein paar typische Stolperfallen tauchen immer wieder auf:
- Zufluss- und Abflussprinzip falsch angewendet, besonders rund um den Jahreswechsel.
- Umsatz- und Gewinngrenzen übersehen, was ungewollt zur Buchführungspflicht führen kann.
- Belege fehlen oder sind unvollständig, sowohl für Einnahmen als auch für Ausgaben.
- Keine elektronische Abgabe der Anlage EÜR über ELSTER.
Am Ende ist die EÜR vor allem eine Frage der Ordnung: Belege sammeln, Fristen kennen und den Überblick behalten. Mehr dazu findest du auch bei den Aufbewahrungsfristen.
