Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache Art, deinen Gewinn auszurechnen. Die Idee ist denkbar simpel: Du stellst deine Betriebseinnahmen (das Geld, das reinkommt) deinen Betriebsausgaben (das Geld, das rausgeht) gegenüber. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn. Als Formel: Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG).
Der große Unterschied zur Bilanz: Eine Bilanz ist im Grunde genommen eine aufwendige Übersicht über alles, was eine Firma besitzt und schuldet. Bei der EÜR fällt genau dieser aufwendige Teil weg.
Vorteile der EÜR gegenüber der Bilanz
- Deutlich weniger Aufwand als eine Bilanz.
- Keine doppelte Buchführung. Das ist im Grunde genommen eine aufwendige Buchhaltung, bei der jede Buchung zweimal erfasst wird (auf zwei Konten, "Soll" und "Haben"). Die brauchst du bei der EÜR nicht.
- Keine Inventur am Jahresende. Inventur heißt: alle Waren im Lager zählen und auflisten. Auch das entfällt.
Für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist die EÜR damit die naheliegende Wahl, solange sie sie nutzen dürfen.
Wer darf die EÜR nutzen?
Ob du die EÜR machen darfst, hängt davon ab, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist und wie hoch dein Umsatz und Gewinn sind.
Freiberufler: immer EÜR-berechtigt
Freiberufler sind bestimmte Berufe wie Arzt, Anwalt, Journalist, Designer oder Programmierer. Wer so einen Beruf ausübt (§ 18 EStG), darf die EÜR immer nutzen, egal wie hoch Umsatz und Gewinn sind. Für sie gibt es keine Obergrenze.
Gewerbetreibende: Umsatz- und Gewinngrenzen
Gewerbetreibende sind alle anderen Selbstständigen, also alle mit einer Gewerbeanmeldung. Für sie gelten Grenzen. Wer sie überschreitet, wird buchführungspflichtig, muss also die aufwendige Buchhaltung machen. Stand 2025/2026 sieht das so aus (§ 141 AO):
| Kriterium | Grenze (seit 2025/2026) | Vorher |
|---|---|---|
| Jahresumsatz | höchstens 800.000 € | 600.000 € |
| Jahresgewinn | höchstens 80.000 € | 60.000 € |
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, liegt ohnehin deutlich darunter. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist im Grunde genommen eine Sonderregel für kleine Firmen: Du schlägst keine Umsatzsteuer auf, bekommst dafür aber auch keine zurück. Dafür darf dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro betragen.
Wann die EÜR nicht mehr möglich ist
Sobald du die genannten Grenzen überschreitest oder im Handelsregister eingetragen bist, darfst du die EÜR nicht mehr machen. (Das Handelsregister ist im Grunde genommen ein öffentliches Verzeichnis aller größeren Firmen.) Das betrifft vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG. Diese müssen eine Bilanz erstellen (bilanzieren).
Wie funktioniert die EÜR?
Das Zufluss- und Abflussprinzip
Der Kern der EÜR ist das Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Das bedeutet im Grunde genommen: Es zählt, wann das Geld wirklich fließt, nicht wann die Rechnung geschrieben wurde. Beispiel: Bezahlt ein Kunde deine Dezember-Rechnung erst im Januar, gehört die Einnahme ins neue Jahr.
Eine wichtige Ausnahme gibt es bei Zahlungen, die regelmäßig immer wieder kommen, zum Beispiel Miete. Fallen sie innerhalb von zehn Tagen rund um den Jahreswechsel an, zählen sie zu dem Jahr, in das sie eigentlich gehören.
Betriebseinnahmen richtig erfassen
Zu den Betriebseinnahmen gehört alles Geld, das du mit deiner Arbeit einnimmst. Das ist vor allem das Geld von deinen Kunden, aber auch die Umsatzsteuer, die du kassierst. Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist im Grunde genommen die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht. Beispiel: Von 100 Euro Verkauf sind 19 Euro Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weitergibst. Auch geldwerte Vorteile zählen dazu, etwa wenn du einen Firmenwagen oder ein Firmentelefon privat nutzt.
Betriebsausgaben korrekt abziehen
Betriebsausgaben sind alle Kosten, die zu deiner Arbeit gehören (§ 4 Abs. 4 EStG). Typische Beispiele sind Waren und Material, Leistungen anderer Firmen, Löhne, Miete, Reise- und Bewirtungskosten sowie die Vorsteuer, die du gezahlt hast. Vorsteuer ist im Grunde genommen die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkaufen zahlst und dir vom Finanzamt zurückholen kannst. Beispiel: Beim Laptop für 1.190 Euro bekommst du die 190 Euro Steuer zurück.
Abschreibungen (AfA) in der EÜR
Teure Anschaffungen wie einen Laptop oder einen Firmenwagen darfst du nicht sofort auf einmal von der Steuer absetzen. Du verteilst die Kosten über die Jahre, die du das Gerät nutzt. Das nennt man Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA) und heißt im Grunde genommen: Du ziehst jedes Jahr einen Teil der Kosten ab. Beispiel: Ein Laptop für 1.200 Euro, den du drei Jahre nutzt, bringt dir pro Jahr 400 Euro als Ausgabe. Solche teuren Sachen trägst du in eine extra Liste ein, die Anlage AVEÜR.
Die Anlage EÜR: Formular und Abgabe
Aufbau der Anlage EÜR
Die Anlage EÜR ist ein amtliches Formular. Darin trägst du geordnet deine Einnahmen, Ausgaben, Abschreibungen und ein paar weitere Punkte ein. Sie gehört zu deiner Steuererklärung und zeigt dem Finanzamt klar, wie du deinen Gewinn ausgerechnet hast.
Elektronische Übermittlung via ELSTER
Die Anlage EÜR musst du am Computer über ELSTER ans Finanzamt schicken (§ 60 Abs. 4 EStDV). ELSTER ist im Grunde genommen das kostenlose Online-Portal des Finanzamts, über das du Steuersachen digital abgibst. Das gilt egal, wie hoch dein Gewinn ist. Auch bei einem kleinen Gewinn kommst du um die Anlage EÜR nicht herum.
Abgabefristen für die EÜR
Wie viel Zeit du hast, hängt davon ab, ob du deine Steuererklärung selbst machst oder von einem Steuerberater machen lässt. Stand 2025/2026:
| Situation | Frist für das Jahr 2025 |
|---|---|
| ohne Steuerberater | 31. Juli 2026 |
| mit Steuerberater | 28. Februar 2027 |
Als Faustregel gilt: Ohne Berater ist der 31. Juli des Folgejahres der Stichtag, mit Berater hast du bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Die EÜR ist einfach, aber ein paar typische Stolperfallen tauchen immer wieder auf:
- Falsch eingeordnet, wann das Geld geflossen ist, besonders rund um den Jahreswechsel.
- Umsatz- und Gewinngrenzen übersehen, sodass man ungewollt die aufwendige Buchhaltung machen muss.
- Belege fehlen oder sind unvollständig, sowohl für Einnahmen als auch für Ausgaben.
- Nicht am Computer über ELSTER abgegeben, obwohl das Pflicht ist.
Am Ende ist die EÜR vor allem eine Frage der Ordnung: Belege sammeln, Fristen kennen und den Überblick behalten. Mehr dazu findest du auch bei den Aufbewahrungsfristen.