● Gründung

UG gründen: Kosten, Ablauf und Stammkapital

Die UG (Unternehmergesellschaft) ist im Grunde genommen eine kleine GmbH für den Start mit wenig Geld. Viele Gründer mögen sie, weil die Haftung beschränkt ist. Haftung heißt, mit welchem Geld du für Schulden geradestehst. Bei der UG ist das nur das Geld der Firma, nicht dein privates. Und du brauchst kaum Startkapital: Rein rechtlich reicht schon 1 Euro. Hier erfährst du in Ruhe, wie die Gründung Schritt für Schritt abläuft. Du siehst auch, was sie kostet und was die Ansparpflicht bedeutet.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Ab 1 Euro Stammkapital: Stammkapital ist im Grunde genommen das Startgeld der Firma. Bei der UG reicht schon 1 Euro, ideal für den Start mit wenig Geld.
  • Ablauf in Schritten: vom Termin beim Notar bis zum Eintrag ins Handelsregister (das amtliche Firmenverzeichnis). Das dauert meist zwei bis sechs Wochen.
  • Weitere Kosten: für Notar, Handelsregister und vielleicht Beratung. Diese Kosten fallen an, egal wie hoch dein Startgeld ist.
  • Ansparpflicht: Du musst jedes Jahr 25 Prozent vom Gewinn zurücklegen, bis 25.000 Euro zusammen sind.

Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

Die Unternehmergesellschaft ist rechtlich eine Sonderform der GmbH. Viele nennen sie deshalb Mini-GmbH. Ihr großer Vorteil: Die Firma haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen, nicht mit deinem privaten Geld. Und das Startgeld liegt bei nur 1 Euro. So kommst du leicht zu einer Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaft heißt im Grunde genommen eine Firma, die als eigene Rechtsperson gilt, zum Beispiel die GmbH oder die UG.

Der wichtigste Unterschied zur GmbH ist das Startgeld: Bei der GmbH sind es 25.000 Euro, bei der UG reicht 1 Euro. Dafür gilt bei der UG die Ansparpflicht. Das heißt, du musst später Gewinn zurücklegen (mehr dazu weiter unten). Ob UG oder GmbH besser zu dir passt, klären wir im Überblick unter Rechtsform wählen und im Detail unter GmbH gründen.

UG gründen: der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Vorbereitung und Planung: Geschäftsidee schärfen, Businessplan erstellen und den Firmennamen festlegen.
  2. Notartermin und Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag ist im Grunde genommen die Sammlung der Grundregeln deiner Firma. Bei einfachen Fällen reicht ein fertiges Formular (das Musterprotokoll). Sonst schreibt ihr eigene Regeln, die der Notar beglaubigt.
  3. Geschäftskonto eröffnen und Startgeld einzahlen: Das Startgeld kommt auf ein eigenes Konto der UG, getrennt von deinem privaten Konto.
  4. Eintragung ins Handelsregister: Das Handelsregister ist im Grunde genommen das amtliche Verzeichnis aller Firmen. Erst mit dem Eintrag gibt es die UG wirklich als eigene Rechtsperson. Ab dann haftest du nicht mehr mit deinem privaten Geld.
  5. Gewerbeanmeldung und Anmeldung beim Finanzamt: Nach dem Eintrag meldest du dein Gewerbe an und meldest die Firma beim Finanzamt.

Vom Notartermin bis zum Eintrag ins Handelsregister vergehen meist zwei bis sechs Wochen.

Kosten einer UG-Gründung

Neben dem Startgeld kommen noch weitere Kosten für die Gründung dazu. Die musst du auch zahlen, wenn du nur 1 Euro Startgeld einzahlst.

PostenUngefähre Kosten
Stammkapitalab 1 Euro (empfohlen 1.000 bis 2.500 Euro)
Notarkosten (Musterprotokoll)ca. 105 Euro (1 Person) bis 165 Euro (2 bis 3 Gesellschafter)
Handelsregistereintragungca. 120 Euro
Rechts- oder Steuerberatungindividuell, optional
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In der Praxis sind 1.000 bis 2.500 Euro Startgeld sinnvoll. So bleibt nach den Gründungskosten noch etwas Geld übrig, also genug flüssiges Geld (Liquidität) für den Start.

Das Stammkapital und die Ansparpflicht

Die 1-Euro-UG: Mythos und Realität

Die UG lässt sich rechtlich mit 1 Euro gründen. Das ist keine Werbung, das gilt wirklich. In der Praxis ist so wenig Geld aber selten sinnvoll. Denn schon die Gründung kostet mehr als 1 Euro. Dann hast du sofort mehr Schulden als Geld, eine sogenannte Unterdeckung.

Ansparpflicht und Umwandlung in eine GmbH

Damit die UG mit der Zeit an eine GmbH heranwächst, gibt es die Ansparpflicht. Ansparpflicht heißt im Grunde genommen: Du musst jedes Jahr Geld zurücklegen. Genauer gesagt 25 Prozent vom Jahresüberschuss. Der Jahresüberschuss ist der Gewinn, der am Jahresende übrig bleibt. Dieses Geld legst du zur Seite (in eine Rücklage), bis 25.000 Euro zusammen sind. Dann darfst du die UG in eine GmbH umwandeln. Das wirkt bei Kunden oft seriöser. Eine Pflicht zum Umwandeln gibt es aber nicht.

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Nimm die Ansparpflicht ernst. Wer das Geld nicht zurücklegt, macht sich die spätere Umwandlung schwer. Außerdem gibt es Ärger beim Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist im Grunde genommen der Kassensturz am Jahresende, den jede Firma machen muss.

Nach der Gründung: Pflichten und Fristen

Als Kapitalgesellschaft muss die UG doppelte Buchführung machen. Das heißt im Grunde genommen, jeden Geschäftsvorgang doppelt und genau aufschreiben. Am Jahresende erstellt sie eine Bilanz (eine Übersicht über Vermögen und Schulden) und einen Jahresabschluss. An Steuern fallen an: Körperschaftsteuer (die Steuer auf den Gewinn der Firma), Gewerbesteuer (eine Steuer fürs Gewerbe an die Gemeinde) und Umsatzsteuer (die Steuer auf fast jeden Verkauf, die ans Finanzamt geht). Dazu kommen laufende Kosten wie Buchhaltung, IHK-Beiträge und Versicherungen. Die IHK ist die Industrie- und Handelskammer, eine Pflicht-Mitgliedschaft für viele Firmen. Diese Termine kommen jedes Jahr wieder. Deshalb lohnt sich ein guter Überblick über alle Fristen.

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Checkliste: UG gründen in 8 Schritten

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Häufige Fragen

Kann ich eine UG wirklich mit nur 1 Euro gründen?
Ja, rechtlich geht die Gründung mit 1 Euro Startgeld. Besser ist aber ein höherer Betrag, etwa 1.000 bis 2.500 Euro. So hast du am Anfang genug Geld und kannst die Gründungskosten decken.
Wie lange dauert die Gründung einer UG?
Die Gründung dauert meist zwei bis sechs Wochen. Gezählt wird vom Termin beim Notar bis zum Eintrag ins Handelsregister.
Muss ich meine UG später in eine GmbH umwandeln?
Nein, du musst nicht umwandeln. Aber du musst 25 Prozent vom Jahresgewinn zurücklegen, bis 25.000 Euro zusammen sind. Erst dann kannst du die UG in eine GmbH umwandeln.
Welche laufenden Kosten fallen nach der UG-Gründung an?
Nach der Gründung zahlst du laufend für die Buchhaltung, für Steuern (zum Beispiel Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer), für IHK-Beiträge und vielleicht Versicherungen.

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