● Gründung

Nebenberuflich selbstständig: Was du beachten musst

Sich neben dem Hauptjob selbstständig zu machen, ist ein guter Weg, eine Geschäftsidee ohne großes Risiko zu testen. Das feste Gehalt bleibt, während dein Nebenprojekt wächst. Damit der Start rund läuft, gibt es aber ein paar Dinge zu klären: Anmeldung, Steuern, Sozialversicherung und dein Arbeitgeber. Hier gehen wir sie der Reihe nach durch.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Arbeitgeber informieren: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, um Konflikte zu vermeiden.
  • Richtig anmelden: Kläre, ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, und melde sie beim Gewerbeamt oder Finanzamt an.
  • Steuern einplanen: Einkommensteuer fällt immer an. Umsatzsteuer nur, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt. Leg rund 30 Prozent vom Gewinn zur Seite.
  • Sozialversicherung prüfen: Vor allem Kranken- und Rentenversicherung klären, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Vorteile und Nachteile

Der große Vorteil liegt auf der Hand: Dein Haupteinkommen bleibt bestehen, während du deine Idee in einer ruhigen Testphase ausprobierst. Das minimiert dein finanzielles Risiko erheblich. Läuft es gut, kannst du später hauptberuflich durchstarten. Läuft es nicht, hast du dich nicht ruiniert.

Die Kehrseite ist der Aufwand. Nebenberufliche Selbstständigkeit kostet Zeit und Energie, oft in den Abendstunden und am Wochenende. Es bleibt weniger Zeit für das Unternehmen selbst, und manche Kunden oder Lieferanten nehmen einen Nebenerwerb weniger ernst als einen Vollzeitbetrieb.

Nebentätigkeit richtig anmelden

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Der erste Schritt ist die richtige Einordnung. Gewerbe und freiberuflich sind zwei Arten von Selbstständigkeit. Freiberufler sind bestimmte Berufe wie Texterin, Programmierer, Berater, Arzt oder Journalist. Alles andere ist meist ein Gewerbe. Übst du eine gewerbliche Tätigkeit aus, meldest du sie beim Gewerbeamt an. Bist du Freiberufler, meldest du dich direkt beim Finanzamt. Die genaue Einordnung ist wichtig. Sie entscheidet darüber, ob du Gewerbesteuer zahlst und ob du Mitglied in der IHK (Industrie- und Handelskammer) wirst.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Unabhängig davon musst du deine Tätigkeit dem Finanzamt melden. Das machst du über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. ELSTER ist im Grunde genommen das kostenlose Online-Portal des Finanzamts für alle Steuersachen. Den Fragebogen füllst du innerhalb eines Monats aus, nachdem du gestartet bist (seit dem 01.01.2021 nur noch online).

!
Prüfe vor der Anmeldung, ob deine Tätigkeit einer Erlaubnis-, Genehmigungs- oder Meisterpflicht unterliegt. Manche Tätigkeiten darfst du nicht ohne Nachweis aufnehmen.

Dein Arbeitgeber und die Nebentätigkeit

Als Angestellter solltest du deinen Arbeitgeber über die geplante Selbstständigkeit informieren. In der Regel ist die Zustimmung eine Formsache, solange drei Bedingungen erfüllt sind: Deine Nebentätigkeit steht nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber, deine Haupttätigkeit leidet nicht darunter, und du nutzt keine Betriebsdaten oder Betriebsmittel deines Arbeitgebers.

i
Für Beamte gelten strengere Regeln. Sie müssen sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen, die Einnahmen höchstens 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts. Die Details finden sich im Bundesbeamtengesetz (§§ 97 bis 106).

Steuern und Finanzen

Einkommensteuer

Dein Gewinn aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit wird zu deinem Gehalt dazugerechnet. Darauf zahlst du Einkommensteuer, also die Steuer auf dein gesamtes Einkommen. Eine bewährte Faustregel: Leg rund 30 Prozent von deinem Gewinn für die spätere Steuer zur Seite. Dann erlebst du bei der Steuererklärung keine böse Überraschung.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist im Grunde genommen die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht. Beispiel: Von 100 Euro Verkauf sind 19 Euro Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weitergibst. Weist du Umsatzsteuer aus, musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das heißt: Du meldest dem Finanzamt, wie viel Steuer du eingenommen hast, in den ersten beiden Jahren oft jeden Monat. Bleibst du unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung, kannst du darauf verzichten. Die Kleinunternehmerregelung ist im Grunde genommen eine Sonderregel für kleine Firmen: Du schlägst keine Umsatzsteuer auf, bekommst dafür aber auch keine zurück. Du kannst dir dann also auch keine Vorsteuer zurückholen. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkaufen zahlst. Beispiel: Beim Laptop für 1.190 Euro wären das 190 Euro. Gerade beim nebenberuflichen Start mit kleinen Umsätzen ist die Kleinunternehmerregelung oft die einfachere Wahl.

Förderungen und Zuschüsse

Für nebenberufliche Gründungen gibt es weniger Fördermittel als für hauptberufliche. KfW-Gründerkredite kannst du aber trotzdem nutzen, wenn du später hauptberuflich selbstständig werden willst. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist im Grunde genommen eine staatliche Förderbank, die günstige Kredite für Gründer vergibt.

Sozialversicherung

Das ist der Bereich, in dem die meisten Nachzahlungen entstehen. Nimm ihn ernst.

  • Krankenversicherung: Bleiben Umfang und Einkommen deiner Selbstständigkeit unter bestimmten Grenzen, läuft deine gesetzliche Krankenversicherung weiter über den Hauptjob. Wird die Selbstständigkeit zur Hauptsache, brauchst du eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Krankenkasse schafft Klarheit. Das ist im Grunde genommen eine amtliche Prüfung, die feststellt, wie du versichert bist. Beispiel: Du fragst bei der Krankenkasse an und bekommst schriftlich bestätigt, ob dein Hauptjob oder die Selbstständigkeit zählt.
  • Rentenversicherung: Manche Tätigkeiten lösen eine Rentenversicherungspflicht aus, etwa bei Lehrern, Trainern oder Physiotherapeuten. Lass dich im Zweifel von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
  • Unfallversicherung: Prüfe, ob für dich eine Beitragspflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (DGUV) besteht.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Wer nebenberuflich selbstständig ist, sollte die Scheinselbstständigkeit nicht unterschätzen. Scheinselbstständigkeit bedeutet im Grunde genommen, dass es zwar so aussieht, als wärst du selbstständig, du aber eigentlich wie ein Angestellter arbeitest. Beispiel: Du hast nur einen einzigen Auftraggeber, sitzt täglich in dessen Büro und bekommst feste Arbeitszeiten vorgegeben. Kritisch wird es, wenn typische Merkmale zusammenkommen:

  • Du hast nur einen einzigen Auftraggeber.
  • Du erledigst dort die gleichen Aufgaben wie in deinem Hauptjob.
  • Fünf Sechstel deines Umsatzes stammen von einem Auftraggeber.
  • Du arbeitest im Betrieb des Auftraggebers und kannst nicht frei über Aufträge und Arbeitszeiten entscheiden.
!
Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, müssen Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Bei Unsicherheit hilft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsform und erste Schritte

Die meisten nebenberuflich Selbstständigen starten als Einzelunternehmen: einfach, günstig, schnell. Der Preis dafür: Du haftest unbegrenzt mit deinem Privatvermögen. Haftung heißt, mit welchem Geld du für Schulden geradestehst. Beim Einzelunternehmen ist das auch dein privates Geld, nicht nur das der Firma. Gründet ihr zu mehreren, ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eine naheliegende Wahl, also der einfachste Zusammenschluss von mehreren Gründern. Hier haftet ihr genauso mit dem Privatvermögen. Eine UG oder GmbH begrenzt die Haftung auf das Firmenvermögen, bringt aber mehr Aufwand und Kosten mit sich. Das lohnt sich nebenberuflich oft erst später.

Für einen sauberen Start: Idee und Businessplan schärfen, Tätigkeit einordnen, Arbeitgeber informieren, Gewerbe anmelden oder Fragebogen ausfüllen, Sozialversicherung klären und von Anfang an ordentlich Buch führen.
PDF
Checkliste: Erfolgreich nebenberuflich selbstständig starten

Kompakt zum Abhaken, als PDF zum Ausdrucken.

Kostenlos herunterladen
◆ Wie unternio hilft

Neben dem Hauptjob keine Frist mehr verpassen

Wenn die Zeit knapp ist, gehen Termine leicht unter. Mit Aufgaben & Fristen von unternio legst du Fristen für die Gewerbeanmeldung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Umsatzsteuervoranmeldung einmal an und wirst rechtzeitig erinnert. So bleibt der Kopf frei für dein eigentliches Projekt.

Alle Fristen an einem Ort Erinnerungen, bevor etwas fällig wird DSGVO, Hosting in Deutschland
unternio kostenlos testen

Häufige Fragen

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?
Ja, du solltest deinen Arbeitgeber informieren. In der Regel ist das eine Formsache, solange deine Nebentätigkeit keine Konkurrenz darstellt, deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt und du keine betrieblichen Ressourcen des Arbeitgebers nutzt.
Welche Steuern fallen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit an?
Du musst Einkommensteuer auf deine Gewinne zahlen. Zusätzlich kann Umsatzsteuer anfallen, es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung. Als Faustregel gilt: Lege rund 30 Prozent deines Gewinns für Steuern zurück.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?
Ja. Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und kannst dir auch keine Vorsteuer zurückholen.
Was passiert, wenn meine Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird?
Bei einer Feststellung von Scheinselbstständigkeit müssen du und dein Auftraggeber Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen. Bei Unsicherheit ist es ratsam, sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen oder ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen.
Welche Rechtsform ist für den nebenberuflichen Start am besten geeignet?
Viele nebenberuflich Selbstständige starten als Einzelunternehmen oder, bei mehreren Gründern, als GbR. Beide sind einfach und günstig zu gründen, bergen aber das Risiko der unbegrenzten Haftung mit dem Privatvermögen.

Behalte dein Unternehmen im Griff

Aufgaben, Fristen, Verträge und Kunden an einem ruhigen, klaren Ort.

Jetzt kostenlos starten

Quellen und Rechtsgrundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) · Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Redaktionell verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Jan Pulfer, Pik Production GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover.