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Nebenberuflich selbstständig: Was du beachten musst

Sich neben dem Hauptjob selbstständig zu machen, ist ein guter Weg, eine Geschäftsidee ohne großes Risiko zu testen. Das feste Gehalt bleibt, während dein Nebenprojekt wächst. Damit der Start rund läuft, gibt es aber ein paar Dinge zu klären: Anmeldung, Steuern, Sozialversicherung und dein Arbeitgeber. Hier gehen wir sie der Reihe nach durch.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Arbeitgeber informieren: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, um Konflikte zu vermeiden.
  • Richtig anmelden: Kläre, ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, und melde sie beim Gewerbeamt oder Finanzamt an.
  • Steuern einplanen: Einkommensteuer fällt an, Umsatzsteuer nur ohne Kleinunternehmerregelung. Rund 30 Prozent des Gewinns zurücklegen.
  • Sozialversicherung prüfen: Vor allem Kranken- und Rentenversicherung klären, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Vorteile und Nachteile

Der große Vorteil liegt auf der Hand: Dein Haupteinkommen bleibt bestehen, während du deine Idee in einer ruhigen Testphase ausprobierst. Das minimiert dein finanzielles Risiko erheblich. Läuft es gut, kannst du später hauptberuflich durchstarten. Läuft es nicht, hast du dich nicht ruiniert.

Die Kehrseite ist der Aufwand. Nebenberufliche Selbstständigkeit kostet Zeit und Energie, oft in den Abendstunden und am Wochenende. Es bleibt weniger Zeit für das Unternehmen selbst, und manche Kunden oder Lieferanten nehmen einen Nebenerwerb weniger ernst als einen Vollzeitbetrieb.

Nebentätigkeit richtig anmelden

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Der erste Schritt ist die richtige Einordnung. Übst du eine gewerbliche Tätigkeit aus, meldest du sie beim Gewerbeamt an. Bist du Freiberufler, zum Beispiel als Texterin, Programmierer oder Beraterin, meldest du dich direkt beim Finanzamt. Die genaue Abgrenzung ist wichtig, weil sie über Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft entscheidet.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Unabhängig davon musst du deine Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Seit dem 01.01.2021 geschieht das aktiv und elektronisch über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER, und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

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Prüfe vor der Anmeldung, ob deine Tätigkeit einer Erlaubnis-, Genehmigungs- oder Meisterpflicht unterliegt. Manche Tätigkeiten darfst du nicht ohne Nachweis aufnehmen.

Dein Arbeitgeber und die Nebentätigkeit

Als Angestellter solltest du deinen Arbeitgeber über die geplante Selbstständigkeit informieren. In der Regel ist die Zustimmung eine Formsache, solange drei Bedingungen erfüllt sind: Deine Nebentätigkeit steht nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber, deine Haupttätigkeit leidet nicht darunter, und du nutzt keine Betriebsdaten oder Betriebsmittel deines Arbeitgebers.

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Für Beamte gelten strengere Regeln. Sie müssen sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen, die Einnahmen höchstens 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts. Die Details finden sich im Bundesbeamtengesetz (§§ 97 bis 106).

Steuern und Finanzen

Einkommensteuer

Dein Gewinn aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegt der Einkommensteuer und kommt zu deinem Gehalt hinzu. Eine bewährte Faustregel: Lege rund 30 Prozent deines Gewinns für die spätere Steuer zurück, dann erlebst du bei der Steuererklärung keine böse Überraschung.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Weist du Umsatzsteuer aus, musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in den ersten beiden Jahren häufig monatlich. Bleibst du unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung, kannst du darauf verzichten: Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und kannst im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Gerade beim nebenberuflichen Start mit überschaubaren Umsätzen ist das oft die einfachere Wahl.

Förderungen und Zuschüsse

Für nebenberufliche Gründungen gibt es weniger Fördermittel als für hauptberufliche. KfW-Gründerkredite lassen sich aber in Anspruch nehmen, wenn du eine spätere hauptberufliche Selbstständigkeit anstrebst.

Sozialversicherung

Das ist der Bereich, in dem die meisten Nachzahlungen entstehen. Nimm ihn ernst.

  • Krankenversicherung: Bleibt deine selbstständige Tätigkeit im Umfang und Einkommen unter bestimmten Grenzen, läuft deine gesetzliche Krankenversicherung weiter über den Hauptjob. Überwiegt die Selbstständigkeit, brauchst du eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Krankenkasse schafft Klarheit.
  • Rentenversicherung: Manche Tätigkeiten lösen eine Rentenversicherungspflicht aus, etwa bei Lehrern, Trainern oder Physiotherapeuten. Lass dich im Zweifel von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
  • Unfallversicherung: Prüfe, ob für dich eine Beitragspflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (DGUV) besteht.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Wer nebenberuflich selbstständig ist, sollte die Scheinselbstständigkeit nicht unterschätzen. Kritisch wird es, wenn typische Merkmale zusammenkommen:

  • Du hast nur einen einzigen Auftraggeber.
  • Du erledigst dort die gleichen Aufgaben wie in deinem Hauptjob.
  • Fünf Sechstel deines Umsatzes stammen von einem Auftraggeber.
  • Du arbeitest im Betrieb des Auftraggebers und kannst nicht frei über Aufträge und Arbeitszeiten entscheiden.
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Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, müssen Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Bei Unsicherheit hilft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsform und erste Schritte

Die meisten nebenberuflich Selbstständigen starten als Einzelunternehmen: einfach, günstig, schnell. Der Preis dafür ist die unbegrenzte Haftung mit dem Privatvermögen. Gründet ihr zu mehreren, ist die GbR eine naheliegende Wahl, mit den gleichen Haftungsfolgen. Eine UG oder GmbH beschränkt die Haftung, bringt aber mehr Aufwand und Kosten mit sich, was sich nebenberuflich oft erst später lohnt.

Für einen sauberen Start: Idee und Businessplan schärfen, Tätigkeit einordnen, Arbeitgeber informieren, Gewerbe anmelden oder Fragebogen ausfüllen, Sozialversicherung klären und von Anfang an ordentlich Buch führen.
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Häufige Fragen

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?
Ja, du solltest deinen Arbeitgeber informieren. In der Regel ist das eine Formsache, solange deine Nebentätigkeit keine Konkurrenz darstellt, deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt und du keine betrieblichen Ressourcen des Arbeitgebers nutzt.
Welche Steuern fallen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit an?
Du musst Einkommensteuer auf deine Gewinne zahlen. Zusätzlich kann Umsatzsteuer anfallen, es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung. Als Faustregel gilt: Lege rund 30 Prozent deines Gewinns für Steuern zurück.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?
Ja. Wenn dein Umsatz im Vorjahr die geltende Grenze und im laufenden Jahr die obere Grenze voraussichtlich nicht übersteigt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und kannst keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Was passiert, wenn meine Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird?
Bei einer Feststellung von Scheinselbstständigkeit müssen du und dein Auftraggeber Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen. Bei Unsicherheit ist es ratsam, sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen oder ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen.
Welche Rechtsform ist für den nebenberuflichen Start am besten geeignet?
Viele nebenberuflich Selbstständige starten als Einzelunternehmen oder, bei mehreren Gründern, als GbR. Beide sind einfach und günstig zu gründen, bergen aber das Risiko der unbegrenzten Haftung mit dem Privatvermögen.

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