Warum es das gibt
In der Buchhaltung gibt es kein Radiergummi. Eine festgeschriebene Rechnung darf nicht verschwinden und nicht verändert werden, auch dann nicht, wenn sie offensichtlich falsch war. Der Grund ist einfach: Wäre das möglich, könnte niemand einer Buchhaltung trauen, und genau das verlangen die GoBD.
Der vorgesehene Weg ist die Stornorechnung. Sie ist ein eigener Beleg mit eigener Nummer, der auf die ursprüngliche Rechnung verweist und ihren Betrag mit umgekehrtem Vorzeichen aufhebt. Am Ende stehen beide in deinen Büchern, und die Summe ist null. Danach schreibst du, falls nötig, eine korrekte neue Rechnung.
Wofür du es brauchst
- Falscher Betrag oder falsche Menge. Stornieren, dann korrekt neu schreiben.
- Falscher Empfänger. Auch hier hilft nur der Storno; den Empfänger einer festgeschriebenen Rechnung ändert niemand.
- Der Auftrag ist geplatzt, nachdem du schon abgerechnet hast. Vollstorno, damit die Forderung aus den Büchern verschwindet.
- Es wurde nur ein Teil geliefert. Ein Teil-Storno hebt nur den nicht gelieferten Anteil auf, der Rest bleibt bestehen.
Wie genau: Schritt für Schritt
Rechnung öffnen
In der Rechnungsliste den Beleg anklicken.
Stornieren wählen
Der Storno erzeugt einen Gegenbeleg mit eigener fortlaufender Nummer. Die ursprüngliche Rechnung bleibt sichtbar und ist als storniert gekennzeichnet.
Neu schreiben
Erstelle die korrigierte Rechnung als neuen Beleg. Verweise im Text auf die stornierte Nummer, das erleichtert deinem Kunden und dem Steuerbüro die Zuordnung.
Kunden informieren
Schicke beide Dokumente, Storno und Neurechnung. So ist auch beim Empfänger klar, was gilt.
Ein Beispiel
Ausgangslage: Rechnung RE-2026-0042 über 2.070,60 Euro brutto ist raus. Der Kunde meldet sich: Es waren 10 Stunden, nicht 12.
Was er macht: In der Rechnungsliste im Zeilenmenü auf „Stornieren“. unternio legt den Storno-Beleg ST-2026-0007 an, der ausdrücklich auf RE-2026-0042 verweist und minus 2.070,60 Euro ausweist. Die ursprüngliche Rechnung bleibt sichtbar, ihr Status wechselt auf „storniert“.
Dann: Er schreibt eine neue Rechnung über 10 Stunden, also 1.450 Euro netto, und schickt beide Dokumente an den Kunden: den Storno und die korrigierte Rechnung. Der Kunde kann damit sauber buchen.
Was in den Büchern steht: Drei Belege statt einem. Das sieht nach mehr Papier aus, ist aber genau das, was eine Prüfung sehen will: eine lückenlose Kette, in der nichts nachträglich verändert wurde.
Projektzeiten nach dem Storno
Hast du Projektzeiten über Zeiten abrechnen in die Rechnung gebündelt, waren diese Zeiten als abgerechnet markiert. Ein vollständiger Storno gibt sie wieder frei, sodass du sie in der korrigierten Rechnung erneut verwenden kannst.
Wenn es klemmt
- Ich finde keinen Löschen-Knopf.
- Festgeschriebene Rechnungen lassen sich nicht löschen, nur stornieren. Löschen geht ausschließlich bei Entwürfen, die noch keine Nummer haben.
- Der Storno hat eine ganz andere Nummer.
- Stornobelege laufen in einem eigenen Nummernkreis. Der Bezug zur Ursprungsrechnung steht auf dem Beleg und im Datenexport in der Spalte „Storno zu“.
- Ich will nur einen Teil zurücknehmen.
- Dafür gibt es den Teil-Storno. Er lässt dich die Positionen wählen und kappt den Betrag auf das, was tatsächlich offen bleibt.
- Die Projektzeiten waren schon abgerechnet.
- Ein Vollstorno gibt die zugehörigen Zeiteinträge automatisch wieder frei, du kannst sie danach erneut abrechnen.
