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Eine Rechnung stornieren statt löschen

Bereich: Angebote & Rechnungen Verfügbar: Alle Pläne Stand: August 2026

Löschen ist bei Belegen keine Option, das verlangt die Abgabenordnung so. Stattdessen erzeugst du eine Stornorechnung, die den ursprünglichen Beleg aufhebt. Beide bleiben erhalten, der Vorgang ist damit lückenlos nachvollziehbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurz: Rechnung öffnen, dort Stornieren wählen.
  • Kurz: unternio erzeugt einen Storno-Beleg mit eigener Nummer.
  • Kurz: Danach schreibst du bei Bedarf die korrigierte Rechnung neu.
  • Kurz: Waren Projektzeiten gebunden, gibt der Voll-Storno sie wieder frei.

Warum es das gibt

In der Buchhaltung gibt es kein Radiergummi. Eine festgeschriebene Rechnung darf nicht verschwinden und nicht verändert werden, auch dann nicht, wenn sie offensichtlich falsch war. Der Grund ist einfach: Wäre das möglich, könnte niemand einer Buchhaltung trauen, und genau das verlangen die GoBD.

Der vorgesehene Weg ist die Stornorechnung. Sie ist ein eigener Beleg mit eigener Nummer, der auf die ursprüngliche Rechnung verweist und ihren Betrag mit umgekehrtem Vorzeichen aufhebt. Am Ende stehen beide in deinen Büchern, und die Summe ist null. Danach schreibst du, falls nötig, eine korrekte neue Rechnung.

Wofür du es brauchst

  • Falscher Betrag oder falsche Menge. Stornieren, dann korrekt neu schreiben.
  • Falscher Empfänger. Auch hier hilft nur der Storno; den Empfänger einer festgeschriebenen Rechnung ändert niemand.
  • Der Auftrag ist geplatzt, nachdem du schon abgerechnet hast. Vollstorno, damit die Forderung aus den Büchern verschwindet.
  • Es wurde nur ein Teil geliefert. Ein Teil-Storno hebt nur den nicht gelieferten Anteil auf, der Rest bleibt bestehen.

Wie genau: Schritt für Schritt

  1. Rechnung öffnen

    In der Rechnungsliste den Beleg anklicken.

  2. Stornieren wählen

    Der Storno erzeugt einen Gegenbeleg mit eigener fortlaufender Nummer. Die ursprüngliche Rechnung bleibt sichtbar und ist als storniert gekennzeichnet.

  3. Neu schreiben

    Erstelle die korrigierte Rechnung als neuen Beleg. Verweise im Text auf die stornierte Nummer, das erleichtert deinem Kunden und dem Steuerbüro die Zuordnung.

  4. Kunden informieren

    Schicke beide Dokumente, Storno und Neurechnung. So ist auch beim Empfänger klar, was gilt.

Ein Beispiel

Ausgangslage: Rechnung RE-2026-0042 über 2.070,60 Euro brutto ist raus. Der Kunde meldet sich: Es waren 10 Stunden, nicht 12.

Was er macht: In der Rechnungsliste im Zeilenmenü auf „Stornieren“. unternio legt den Storno-Beleg ST-2026-0007 an, der ausdrücklich auf RE-2026-0042 verweist und minus 2.070,60 Euro ausweist. Die ursprüngliche Rechnung bleibt sichtbar, ihr Status wechselt auf „storniert“.

Dann: Er schreibt eine neue Rechnung über 10 Stunden, also 1.450 Euro netto, und schickt beide Dokumente an den Kunden: den Storno und die korrigierte Rechnung. Der Kunde kann damit sauber buchen.

Was in den Büchern steht: Drei Belege statt einem. Das sieht nach mehr Papier aus, ist aber genau das, was eine Prüfung sehen will: eine lückenlose Kette, in der nichts nachträglich verändert wurde.

Projektzeiten nach dem Storno

Hast du Projektzeiten über Zeiten abrechnen in die Rechnung gebündelt, waren diese Zeiten als abgerechnet markiert. Ein vollständiger Storno gibt sie wieder frei, sodass du sie in der korrigierten Rechnung erneut verwenden kannst.

Wenn es klemmt

Ich finde keinen Löschen-Knopf.
Festgeschriebene Rechnungen lassen sich nicht löschen, nur stornieren. Löschen geht ausschließlich bei Entwürfen, die noch keine Nummer haben.
Der Storno hat eine ganz andere Nummer.
Stornobelege laufen in einem eigenen Nummernkreis. Der Bezug zur Ursprungsrechnung steht auf dem Beleg und im Datenexport in der Spalte „Storno zu“.
Ich will nur einen Teil zurücknehmen.
Dafür gibt es den Teil-Storno. Er lässt dich die Positionen wählen und kappt den Betrag auf das, was tatsächlich offen bleibt.
Die Projektzeiten waren schon abgerechnet.
Ein Vollstorno gibt die zugehörigen Zeiteinträge automatisch wieder frei, du kannst sie danach erneut abrechnen.
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Hintergrundwissen: GoBD erklärt

Häufige Fragen

Kann ich eine festgeschriebene Rechnung wirklich nicht löschen?
Nein. Das ist keine Einschränkung von unternio, sondern eine Anforderung der GoBD und der Abgabenordnung.
Was ist mit einer Rechnung, die nie versendet wurde?
Wurde sie nur als Entwurf angelegt, kannst du sie löschen. Ist sie festgeschrieben, gilt der Storno-Weg.
Muss ich den Storno dem Finanzamt melden?
Nein. Er ist Teil deiner Buchführung und wird im normalen Ablauf berücksichtigt. Sprich im Zweifel mit deinem Steuerbüro.

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