Die sechs Optionen im Überblick
Für Gründer in Deutschland sind vor allem diese sechs Konstellationen relevant. Zu jeder gibt es bei uns einen eigenen ausführlichen Ratgeber:
- Einzelunternehmen (Kleingewerbe): eine Person, gewerblich tätig, ohne Handelsregistereintrag. Details unter Einzelunternehmen gründen.
- Eingetragener Kaufmann (e.K.): das Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag und Handelsrechts-Pflichten.
- Freiberufler: streng genommen keine Rechtsform, sondern ein steuerlicher Status für Katalog- und ähnliche Berufe. Die Abgrenzung erklärt Freiberufler oder Gewerbe.
- GbR (und eGbR): die einfachste Form für Teams ab zwei Personen. Details unter GbR gründen.
- UG (haftungsbeschränkt): die Kapitalgesellschaft ab 1 Euro Stammkapital mit Ansparpflicht. Details unter UG gründen.
- GmbH: die klassische Kapitalgesellschaft mit 25.000 Euro Stammkapital. Details unter GmbH gründen.
Die große Vergleichstabelle
Alle Kernmerkmale nebeneinander (auf dem Smartphone lässt sich die Tabelle seitlich scrollen):
| Merkmal | Einzelunternehmen (Kleingewerbe) | e.K. | Freiberufler | GbR / eGbR | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gründer | 1 | 1 | 1 (Teams als GbR oder PartG) | ab 2 | ab 1 | ab 1 |
| Mindest- / Stammkapital | keins | keins | keins | keins | ab 1 Euro, Ansparpflicht bis 25.000 Euro | 25.000 Euro, davon 12.500 Euro bei Gründung |
| Gründungskosten (typisch) | ca. 20 bis 60 Euro | zusätzlich Notar und Register, meist niedriger dreistelliger Betrag | 0 Euro (Anmeldung beim Finanzamt) | ca. 20 bis 60 Euro; eGbR-Eintragung zusätzlich Notar und Register | ca. 250 bis 400 Euro mit Musterprotokoll, mehr mit eigener Satzung | ca. 800 bis 1.500 Euro, mit Beratung oft 1.000 bis 3.000 Euro |
| Notar nötig | nein | ja (Registeranmeldung) | nein | nein (nur für eGbR) | ja | ja |
| Register | keins | Handelsregister | keins | optional Gesellschaftsregister (eGbR) | Handelsregister + Transparenzregister | Handelsregister + Transparenzregister |
| Haftung | unbeschränkt, auch privat | unbeschränkt, auch privat | unbeschränkt, auch privat | unbeschränkt, gesamtschuldnerisch, auch privat | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Buchführung | EÜR bis 800.000 Euro Umsatz / 80.000 Euro Gewinn | doppelte Buchführung, Ausnahme § 241a HGB | immer EÜR, ohne Grenzen | EÜR innerhalb derselben Grenzen | doppelte Buchführung, Bilanz, Offenlegung | doppelte Buchführung, Bilanz, Offenlegung |
| Steuern | ESt + GewSt (Freibetrag 24.500 Euro) + USt | ESt + GewSt + USt | ESt + USt, keine GewSt | ESt der Gesellschafter + ggf. GewSt + USt | KSt 15 % + GewSt + USt | KSt 15 % + GewSt + USt |
| Gründungsdauer | wenige Tage | 1 bis 3 Wochen | wenige Tage | sofort möglich | ca. 2 bis 6 Wochen | ca. 4 bis 8 Wochen |
| Typische Wechseloption | zu e.K., UG oder GmbH | zu GmbH | Statuswechsel zum Gewerbe, bei Bedarf GmbH | zu OHG (automatisch bei Größe), UG oder GmbH | zu GmbH nach Ansparphase | Anteilsverkauf, Umwandlung, z.B. AG |
Gründungskosten und Kapital im Detail
Bei den Startkosten liegen Welten zwischen den Formen, wobei der Unterschied kleiner ist, als er wirkt:
- Einzelunternehmen, Freiberufler, GbR: Der Start kostet fast nichts. Geld fließt höchstens in Beratung, Versicherungen und Ausstattung.
- e.K. und eGbR: Hier kommen Notar- und Registergebühren dazu, insgesamt meist ein niedriger dreistelliger Betrag.
- UG: Mit Musterprotokoll bleibt die Gründung günstig (grob 250 bis 400 Euro plus Stammkapital). Empfohlen sind 1.000 bis 2.500 Euro Kapital, damit nach den Gründungskosten Liquidität übrig bleibt.
- GmbH: Notar, Handelsregister und meist Beratung summieren sich auf etwa 800 bis 1.500 Euro, mit individueller Satzung und Beratung oft 1.000 bis 3.000 Euro. Dazu kommen 12.500 Euro, die vom Stammkapital sofort eingezahlt sein müssen. Wichtig: Das Stammkapital ist kein verlorenes Geld, die Gesellschaft kann damit arbeiten.
Nicht vergessen: Alle Formen verursachen laufende Kosten, etwa für Buchhaltung, Geschäftskonto, IHK-Beitrag (bei Gewerbe) und Versicherungen. Kapitalgesellschaften liegen hier wegen Jahresabschluss und Steuerberatung deutlich höher.
Haftung im Detail
Die Haftungsfrage trennt die sechs Optionen in zwei Lager:
- Unbeschränkte Haftung (Einzelunternehmen, e.K., Freiberufler, GbR): Du stehst mit deinem gesamten Vermögen gerade, auch privat. In der GbR haften alle Gesellschafter zusätzlich gesamtschuldnerisch füreinander, Eintretende grundsätzlich auch für Altschulden und Ausgeschiedene bis zu fünf Jahre nach.
- Beschränkte Haftung (UG, GmbH): Gläubiger können grundsätzlich nur auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen. Aber mit Ausnahmen: Vor dem Handelsregistereintrag haften die Handelnden persönlich, Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen (etwa gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung oder bei Insolvenzverschleppung), und Banken verlangen von jungen Gesellschaften oft private Bürgschaften, die die Beschränkung praktisch aushebeln.
Steuern und Buchführung im Detail
Steuerlich verlaufen die Grenzen anders als bei der Haftung:
- Personenunternehmen (Einzelunternehmen, e.K., Freiberufler, GbR): Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz der Inhaber versteuert. Gewerbliche Betriebe zahlen ab 24.500 Euro Gewinn Gewerbesteuer, die weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Freiberufler bleiben ganz gewerbesteuerfrei.
- Kapitalgesellschaften (UG, GmbH): Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Ausschüttungen an die Gesellschafter werden zusätzlich besteuert. Bei hohen einbehaltenen Gewinnen kann das insgesamt günstiger sein als der Spitzensteuersatz, bei kleinen Gewinnen oft teurer.
- Umsatzsteuer betrifft alle gleichermaßen; unterhalb der Umsatzgrenzen steht allen die Kleinunternehmerregelung offen.
Bei der Buchführung gilt: Kleingewerbe, Freiberufler und GbR kommen mit der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus (bei Gewerbebetrieben bis 800.000 Euro Umsatz beziehungsweise 80.000 Euro Gewinn, bei Freiberuflern ohne Grenze). UG und GmbH müssen immer doppelt buchen, bilanzieren und den Jahresabschluss offenlegen. Der e.K. liegt dazwischen: grundsätzlich Bilanz, unterhalb der genannten Grenzen aber EÜR erlaubt.
Wechseloptionen: von einer Rechtsform zur nächsten
Die Rechtsform ist keine Entscheidung fürs Leben. Die häufigsten Wege in der Praxis:
- Einzelunternehmen zu UG oder GmbH: der Klassiker bei wachsendem Risiko oder Gewinn. Möglich als Neugründung mit Übertragung des Geschäfts oder steuerlich begleitet als Einbringung beziehungsweise Ausgliederung. Hier unbedingt den Steuerberater einbinden, damit keine stillen Reserven ungewollt aufgedeckt werden.
- Kleingewerbe zu e.K.: jederzeit durch freiwillige Handelsregisteranmeldung, ab kaufmännischem Zuschnitt sogar Pflicht.
- GbR zu OHG: passiert automatisch, wenn der Betrieb einen kaufmännischen Zuschnitt erreicht. Kein Gestaltungsspielraum, deshalb sollte man das Wachstum im Blick behalten.
- GbR zu UG oder GmbH: über Umwandlung oder Neugründung; eine eingetragene eGbR kann die formellen Wege des Umwandlungsrechts nutzen.
- UG zu GmbH: der eingebaute Weg. Sobald durch die Ansparpflicht 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind, kann die UG per Kapitalerhöhung zur GmbH werden. Eine Pflicht dazu gibt es nicht.
- Freiberufler: Der Status kann verloren gehen, wenn gewerbliche Tätigkeiten dazukommen. Und wer als Freiberufler eine GmbH gründet, wird mit ihr gewerbesteuerpflichtig, die Gesellschaft ist dann kraft Rechtsform Gewerbebetrieb.
Kurze Einordnung: welche Form wofür
Als grobe Landkarte, ohne den Einzelfall zu ersetzen:
- Solo, geringes Risiko: Einzelunternehmen oder Freiberufler-Status. Schnell, günstig, wenig Verwaltung.
- Team, geringes Risiko: GbR, bei Immobilien oder Beteiligungen als eGbR.
- Haftungsschutz mit wenig Kapital: UG, mit dem Plan, in die GmbH hineinzuwachsen.
- Haftungsschutz, Außenwirkung, Investoren: GmbH.
- Wachsender Handelsbetrieb: e.K. als Zwischenschritt oder direkt die Kapitalgesellschaft.
Wie du diese Kriterien für deinen konkreten Fall gewichtest, führt der Entscheidungs-Ratgeber Rechtsform wählen aus. Und weil die Wahl steuerliche und rechtliche Folgen über Jahre hat, gilt: Ein Termin bei Steuerberater oder Anwalt vor der Gründung ist gut investiertes Geld.
