Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen entsteht, sobald eine einzelne Person eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, allein, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Es ist keine eigene juristische Person: Du und dein Unternehmen seid rechtlich dieselbe Einheit. Deshalb gibt es kein Mindestkapital, keinen Gesellschaftsvertrag und keine Gründungsurkunde.
Unter den Begriff fallen drei Gruppen:
- Kleingewerbetreibende: Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag, der Normalfall bei kleinen Gründungen.
- Eingetragene Kaufleute (e.K.): Gewerbetreibende mit Eintrag im Handelsregister.
- Freiberufler: etwa Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Designer oder Berater. Sie melden kein Gewerbe an, sondern sich nur beim Finanzamt. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, klärt der Beitrag Freiberufler oder Gewerbe.
Nicht verwechseln: "Kleingewerbe" und "Kleinunternehmer" sind zwei verschiedene Dinge. Die Kleinunternehmerregelung ist eine reine Umsatzsteuer-Vereinfachung, die jede Rechtsform nutzen kann.
Anmeldung: der Ablauf Schritt für Schritt
- Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder freier Beruf? Davon hängt ab, wo du dich anmeldest und ob Gewerbesteuer anfällt.
- Namen festlegen: Ohne Handelsregistereintrag trittst du mit deinem Vor- und Nachnamen auf, eine Geschäftsbezeichnung darfst du ergänzen. Eine echte Firma, etwa "Nordlicht Consulting e.K.", ist erst mit dem Registereintrag möglich. Tipps gibt der Beitrag Firmennamen finden.
- Gewerbe anmelden (nur Gewerbetreibende): beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, persönlich oder vielerorts online. Wie das geht, liest du unter Gewerbe anmelden. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Innerhalb eines Monats nach dem Start übermittelst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Damit bekommst du deine Steuernummer und entscheidest über die Kleinunternehmerregelung.
- Optional: Eintrag ins Handelsregister: als e.K., dazu gleich mehr.
- Weitere Anmeldungen: IHK oder HWK (bei Gewerbe automatisch nach der Anmeldung), Berufsgenossenschaft, gegebenenfalls Krankenkasse wegen des Statuswechsels und passende Versicherungen.
- Geschäftskonto eröffnen: keine Pflicht, aber sehr sinnvoll für die saubere Trennung von privat und geschäftlich. Worauf es ankommt, zeigt der Beitrag Geschäftskonto eröffnen.
Kleingewerbe oder e.K.: der Unterschied
Beide sind Einzelunternehmen, aber mit unterschiedlichen Spielregeln:
| Merkmal | Kleingewerbe | e.K. (eingetragener Kaufmann) |
|---|---|---|
| Handelsregister | nein | ja, Eintrag Pflichtbestandteil |
| Name | Vor- und Nachname, Geschäftsbezeichnung möglich | eigene Firma mit Zusatz "e.K." möglich |
| Rechtsrahmen | BGB | HGB, also strengeres Handelsrecht |
| Buchführung | EÜR innerhalb der Grenzen | grundsätzlich doppelte Buchführung und Bilanz |
| Kosten | nur Gewerbeanmeldung | zusätzlich Notar- und Registergebühren |
| Außenwirkung | schlicht | kaufmännisch, oft seriöser bei Banken und Geschäftskunden |
Der Eintrag als e.K. ist freiwillig, solange dein Betrieb klein bleibt. Er wird zur Pflicht, wenn dein Gewerbe nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, also etwa bei deutlich wachsendem Umsatz, mehreren Mitarbeitern oder komplexen Geschäftsvorgängen. Eine feste Umsatzgrenze nennt das Gesetz nicht, im Zweifel hilft die IHK oder der Steuerberater bei der Einschätzung.
Haftung als Einzelunternehmer
Der größte Nachteil des Einzelunternehmens ist schnell erklärt: Du haftest unbeschränkt mit deinem gesamten Vermögen, geschäftlich wie privat. Es gibt keine Trennung zwischen Firmenvermögen und Privatvermögen. Geht etwas schief, können Gläubiger auch auf dein Konto, dein Auto oder deine Immobilie zugreifen.
Drei Dinge kannst du tun, um das Risiko zu steuern:
- Versichern: Eine Betriebshaftpflicht und je nach Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht fangen typische Schadensfälle ab.
- Verträge sauber gestalten: Haftungsklauseln in Angeboten, AGB und Dienstleistungsverträgen begrenzen Risiken im zulässigen Rahmen.
- Rechtsform wechseln: Wächst das Risiko, kannst du später in eine UG oder GmbH wechseln. Die Wege dorthin zeigt der Rechtsformen-Vergleich.
Steuern im Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer versteuerst du deinen Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz. Im Einzelnen:
- Einkommensteuer: auf den Gewinn, zusammen mit deinen übrigen Einkünften. Dazu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ans Finanzamt zahlst du meist vierteljährliche Vorauszahlungen.
- Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende, mit einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Die gezahlte Gewerbesteuer wird zudem weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
- Umsatzsteuer: Du weist in der Regel Umsatzsteuer aus und gibst Umsatzsteuervoranmeldungen ab, es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung innerhalb ihrer Umsatzgrenzen.
- Lohnsteuer und Sozialabgaben: erst relevant, wenn du Mitarbeiter einstellst.
Buchführungspflichten
Hier ist das Einzelunternehmen angenehm unkompliziert. Solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist und die Grenzen von 800.000 Euro Umsatz beziehungsweise 80.000 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschreitest, genügt die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben, fertig.
Als e.K. gilt grundsätzlich die doppelte Buchführung mit Bilanz. Eine Ausnahme gibt es für kleine eingetragene Kaufleute unterhalb derselben Grenzen, sie dürfen nach § 241a HGB ebenfalls bei der EÜR bleiben.
Unabhängig von der Gewinnermittlung gelten für alle die Grundregeln ordnungsgemäßer Buchführung: Belege sammeln, Rechnungen mit allen Pflichtangaben schreiben, Aufbewahrungsfristen einhalten und die GoBD beachten.
Für wen sich das Einzelunternehmen eignet
Gut geeignet ist das Einzelunternehmen für Solo-Gründer mit überschaubarem Geschäftsrisiko: Dienstleister, Berater, Kreative, kleine Händler, Handwerker in der Startphase und alle, die nebenberuflich testen wollen, ob ihre Idee trägt. Du behältst die volle Kontrolle, der ganze Gewinn gehört dir, und der Verwaltungsaufwand bleibt klein.
Weniger geeignet ist es, wenn dein Geschäft hohe Haftungsrisiken birgt, du größere Kredite oder Investoren brauchst oder von Beginn an mit Partnern gründest. Für Teams ist die GbR das Gegenstück, für haftungssensible Vorhaben die UG oder GmbH. Eine Entscheidungshilfe über alle Formen hinweg bietet der Ratgeber Rechtsform wählen.
