Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen entsteht, sobald eine einzelne Person selbstständig arbeitet: allein, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Vor dem Gesetz seid du und dein Unternehmen dieselbe Person. Es gibt also keine Trennung zwischen dir und der Firma. Deshalb brauchst du kein Startgeld, keinen Vertrag zwischen Gesellschaftern und keine Gründungsurkunde.
Unter den Begriff fallen drei Gruppen:
- Kleingewerbetreibende: Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag, der Normalfall bei kleinen Gründungen.
- Eingetragene Kaufleute (e.K.): Gewerbetreibende mit Eintrag im Handelsregister.
- Freiberufler: etwa Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Designer oder Berater. Freiberufler und Gewerbe sind zwei Arten von Selbstständigkeit. Freiberufler sind bestimmte Berufe wie Arzt oder Anwalt, alles andere ist meist ein Gewerbe. Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern nur sich selbst beim Finanzamt. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, klärt der Beitrag Freiberufler oder Gewerbe.
Nicht verwechseln: "Kleingewerbe" und "Kleinunternehmer" sind zwei verschiedene Dinge. Die Kleinunternehmerregelung ist eine reine Erleichterung bei der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist im Grunde genommen die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht. Beispiel: Von 100 Euro Verkauf sind 19 Euro Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weitergibst. Die Kleinunternehmerregelung kann jede Rechtsform nutzen.
Anmeldung: der Ablauf Schritt für Schritt
- Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder freier Beruf? Davon hängt ab, wo du dich anmeldest und ob Gewerbesteuer anfällt.
- Namen festlegen: Ohne Handelsregistereintrag trittst du mit deinem Vor- und Nachnamen auf, eine Geschäftsbezeichnung darfst du ergänzen. Eine echte Firma, etwa "Nordlicht Consulting e.K.", ist erst mit dem Registereintrag möglich. Tipps gibt der Beitrag Firmennamen finden.
- Gewerbe anmelden (nur Gewerbetreibende): beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, persönlich oder vielerorts online. Wie das geht, liest du unter Gewerbe anmelden. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Innerhalb eines Monats nach dem Start schickst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. ELSTER ist im Grunde genommen das kostenlose Online-Portal des Finanzamts, über das du deine Steuersachen digital abgibst. Mit dem Fragebogen bekommst du deine Steuernummer und entscheidest über die Kleinunternehmerregelung.
- Optional: Eintrag ins Handelsregister: als e.K., dazu gleich mehr.
- Weitere Anmeldungen: IHK oder HWK, also die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer (bei einem Gewerbe läuft das nach der Anmeldung automatisch), die Berufsgenossenschaft (die gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe), bei Bedarf die Krankenkasse, weil sich dein Status ändert, und passende Versicherungen.
- Geschäftskonto eröffnen: keine Pflicht, aber sehr sinnvoll für die saubere Trennung von privat und geschäftlich. Worauf es ankommt, zeigt der Beitrag Geschäftskonto eröffnen.
Kleingewerbe oder e.K.: der Unterschied
Beide sind Einzelunternehmen, aber mit unterschiedlichen Spielregeln:
| Merkmal | Kleingewerbe | e.K. (eingetragener Kaufmann) |
|---|---|---|
| Handelsregister | nein | ja, Eintrag Pflichtbestandteil |
| Name | Vor- und Nachname, Geschäftsbezeichnung möglich | eigene Firma mit Zusatz "e.K." möglich |
| Rechtsrahmen | das normale Bürgerrecht (BGB) | das strengere Handelsrecht (HGB) |
| Buchführung | EÜR (Einnahmen minus Ausgaben) innerhalb der Grenzen | meist doppelte Buchführung und Bilanz (ausführliche Jahresübersicht mit Vermögen und Schulden) |
| Kosten | nur Gewerbeanmeldung | zusätzlich Notar- und Registergebühren |
| Außenwirkung | schlicht | kaufmännisch, oft seriöser bei Banken und Geschäftskunden |
Der Eintrag als e.K. ist freiwillig, solange dein Betrieb klein bleibt. Er wird zur Pflicht, wenn dein Gewerbe so groß wird, dass es einen richtigen kaufmännischen Betrieb braucht. Das ist zum Beispiel bei deutlich wachsendem Umsatz, mehreren Mitarbeitern oder vielen komplizierten Geschäften der Fall. Eine feste Umsatzgrenze nennt das Gesetz nicht. Im Zweifel hilft dir die IHK oder ein Steuerberater bei der Einschätzung.
Haftung als Einzelunternehmer
Der größte Nachteil des Einzelunternehmens ist schnell erklärt: Du haftest ohne Grenze mit deinem ganzen Vermögen, geschäftlich wie privat. Es gibt keine Trennung zwischen Firmengeld und Privatgeld. Geht etwas schief, können die Leute, denen du Geld schuldest, auch an dein Konto, dein Auto oder deine Immobilie.
Drei Dinge kannst du tun, um das Risiko zu steuern:
- Versichern: Eine Betriebshaftpflicht (zahlt Schäden, die du bei anderen verursachst) und je nach Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht (zahlt reine Geldschäden, etwa durch einen falschen Rat) fangen typische Fälle ab.
- Verträge sauber gestalten: Klauseln zur Haftung in Angeboten, AGB und Dienstleistungsverträgen begrenzen dein Risiko, soweit das erlaubt ist.
- Rechtsform wechseln: Wächst das Risiko, kannst du später in eine UG oder GmbH wechseln. Das sind Firmenformen, bei denen nicht du privat haftest, sondern nur die Firma mit ihrem Geld. Die Wege dorthin zeigt der Rechtsformen-Vergleich.
Steuern im Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer zahlst du auf deinen Gewinn Steuern, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz. Im Einzelnen:
- Einkommensteuer: Das ist im Grunde genommen die Steuer auf dein gesamtes Einkommen. Sie fällt auf deinen Gewinn an, zusammen mit deinen übrigen Einkünften. Dazu kommen bei Bedarf der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Ans Finanzamt zahlst du meist alle drei Monate eine Vorauszahlung.
- Gewerbesteuer: Das ist eine Extra-Steuer für Gewerbebetriebe, die an die Gemeinde geht. Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr, bis dahin zahlst du also nichts. Die gezahlte Gewerbesteuer wird außerdem zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
- Umsatzsteuer: Du schlägst normalerweise Umsatzsteuer auf deine Rechnungen und gibst Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Das sind regelmäßige Meldungen ans Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast. Ausnahme: Du nutzt die Kleinunternehmerregelung und bleibst unter ihren Umsatzgrenzen.
- Lohnsteuer und Sozialabgaben: erst wichtig, wenn du Mitarbeiter einstellst.
Buchführungspflichten
Hier ist das Einzelunternehmen angenehm unkompliziert. Solange du nicht im Handelsregister stehst und unter den Grenzen von 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn pro Jahr bleibst, genügt die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben, fertig.
Für einen e.K. gilt normalerweise die doppelte Buchführung mit Bilanz, also die ausführliche Variante. Eine Ausnahme gibt es für kleine eingetragene Kaufleute unter denselben Grenzen: Sie dürfen ebenfalls bei der einfachen EÜR bleiben (§ 241a HGB).
Egal wie du deinen Gewinn ermittelst, für alle gelten die Grundregeln für saubere Buchführung: Belege sammeln, Rechnungen mit allen Pflichtangaben schreiben, die Aufbewahrungsfristen einhalten (wie lange du Rechnungen und Verträge behalten musst, oft 8 oder 10 Jahre) und die GoBD beachten. Die GoBD sind im Grunde genommen die amtlichen Regeln, wie man Belege am Computer richtig und unveränderbar speichert.
Für wen sich das Einzelunternehmen eignet
Gut geeignet ist das Einzelunternehmen für Solo-Gründer mit überschaubarem Risiko: Dienstleister, Berater, Kreative, kleine Händler, Handwerker in der Startphase und alle, die nebenberuflich testen wollen, ob ihre Idee trägt. Du behältst die volle Kontrolle, der ganze Gewinn gehört dir und der Aufwand mit dem Papierkram bleibt klein.
Weniger geeignet ist es, wenn dein Geschäft hohe Risiken birgt, du größere Kredite oder Geldgeber brauchst oder von Anfang an mit Partnern gründest. Für Teams ist die GbR das Gegenstück. Bei hohem Risiko passen die UG oder GmbH besser, weil dort nur die Firma haftet und nicht du privat. Eine Entscheidungshilfe über alle Formen hinweg bietet der Ratgeber Rechtsform wählen.