● Gründung

Einzelunternehmen gründen: Anmeldung, Steuern und Haftung

Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Rechtsform in Deutschland, und das aus gutem Grund: Du startest schnell, günstig und ohne Mindestkapital. Dafür haftest du persönlich und trägst alle Entscheidungen allein. Hier erfährst du in Ruhe, wie die Anmeldung abläuft, was der Unterschied zwischen Kleingewerbe und e.K. ist und welche Steuern und Buchführungspflichten auf dich zukommen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Schneller Start: Gewerbeanmeldung für etwa 20 bis 60 Euro oder als Freiberufler direkt beim Finanzamt, kein Mindestkapital, kein Notar.
  • Kleingewerbe oder e.K.: Ohne Handelsregistereintrag bleibst du Kleingewerbetreibender, mit Eintrag wirst du eingetragener Kaufmann mit Handelsrechts-Pflichten.
  • Volle Haftung: Du haftest unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen.
  • Einfache Buchführung: Die EÜR genügt, solange du unter 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn pro Jahr bleibst und nicht im Handelsregister stehst.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen entsteht, sobald eine einzelne Person eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, allein, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Es ist keine eigene juristische Person: Du und dein Unternehmen seid rechtlich dieselbe Einheit. Deshalb gibt es kein Mindestkapital, keinen Gesellschaftsvertrag und keine Gründungsurkunde.

Unter den Begriff fallen drei Gruppen:

  • Kleingewerbetreibende: Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag, der Normalfall bei kleinen Gründungen.
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.): Gewerbetreibende mit Eintrag im Handelsregister.
  • Freiberufler: etwa Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Designer oder Berater. Sie melden kein Gewerbe an, sondern sich nur beim Finanzamt. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, klärt der Beitrag Freiberufler oder Gewerbe.

Nicht verwechseln: "Kleingewerbe" und "Kleinunternehmer" sind zwei verschiedene Dinge. Die Kleinunternehmerregelung ist eine reine Umsatzsteuer-Vereinfachung, die jede Rechtsform nutzen kann.

Anmeldung: der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder freier Beruf? Davon hängt ab, wo du dich anmeldest und ob Gewerbesteuer anfällt.
  2. Namen festlegen: Ohne Handelsregistereintrag trittst du mit deinem Vor- und Nachnamen auf, eine Geschäftsbezeichnung darfst du ergänzen. Eine echte Firma, etwa "Nordlicht Consulting e.K.", ist erst mit dem Registereintrag möglich. Tipps gibt der Beitrag Firmennamen finden.
  3. Gewerbe anmelden (nur Gewerbetreibende): beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, persönlich oder vielerorts online. Wie das geht, liest du unter Gewerbe anmelden. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Innerhalb eines Monats nach dem Start übermittelst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Damit bekommst du deine Steuernummer und entscheidest über die Kleinunternehmerregelung.
  5. Optional: Eintrag ins Handelsregister: als e.K., dazu gleich mehr.
  6. Weitere Anmeldungen: IHK oder HWK (bei Gewerbe automatisch nach der Anmeldung), Berufsgenossenschaft, gegebenenfalls Krankenkasse wegen des Statuswechsels und passende Versicherungen.
  7. Geschäftskonto eröffnen: keine Pflicht, aber sehr sinnvoll für die saubere Trennung von privat und geschäftlich. Worauf es ankommt, zeigt der Beitrag Geschäftskonto eröffnen.
Vom Entschluss bis zur fertigen Anmeldung vergehen oft nur wenige Tage. Das Einzelunternehmen ist damit der schnellste Weg in die Selbstständigkeit, auch nebenberuflich.

Kleingewerbe oder e.K.: der Unterschied

Beide sind Einzelunternehmen, aber mit unterschiedlichen Spielregeln:

MerkmalKleingewerbee.K. (eingetragener Kaufmann)
Handelsregisterneinja, Eintrag Pflichtbestandteil
NameVor- und Nachname, Geschäftsbezeichnung möglicheigene Firma mit Zusatz "e.K." möglich
RechtsrahmenBGBHGB, also strengeres Handelsrecht
BuchführungEÜR innerhalb der Grenzengrundsätzlich doppelte Buchführung und Bilanz
Kostennur Gewerbeanmeldungzusätzlich Notar- und Registergebühren
Außenwirkungschlichtkaufmännisch, oft seriöser bei Banken und Geschäftskunden

Der Eintrag als e.K. ist freiwillig, solange dein Betrieb klein bleibt. Er wird zur Pflicht, wenn dein Gewerbe nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, also etwa bei deutlich wachsendem Umsatz, mehreren Mitarbeitern oder komplexen Geschäftsvorgängen. Eine feste Umsatzgrenze nennt das Gesetz nicht, im Zweifel hilft die IHK oder der Steuerberater bei der Einschätzung.

i
Der e.K. lohnt sich vor allem, wenn du unter eigener Firma auftreten willst oder deine Geschäftspartner Wert auf einen Handelsregistereintrag legen. Für die meisten Solo-Gründungen ist das Kleingewerbe der entspanntere Start.

Haftung als Einzelunternehmer

Der größte Nachteil des Einzelunternehmens ist schnell erklärt: Du haftest unbeschränkt mit deinem gesamten Vermögen, geschäftlich wie privat. Es gibt keine Trennung zwischen Firmenvermögen und Privatvermögen. Geht etwas schief, können Gläubiger auch auf dein Konto, dein Auto oder deine Immobilie zugreifen.

Drei Dinge kannst du tun, um das Risiko zu steuern:

  • Versichern: Eine Betriebshaftpflicht und je nach Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht fangen typische Schadensfälle ab.
  • Verträge sauber gestalten: Haftungsklauseln in Angeboten, AGB und Dienstleistungsverträgen begrenzen Risiken im zulässigen Rahmen.
  • Rechtsform wechseln: Wächst das Risiko, kannst du später in eine UG oder GmbH wechseln. Die Wege dorthin zeigt der Rechtsformen-Vergleich.

Steuern im Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer versteuerst du deinen Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz. Im Einzelnen:

  • Einkommensteuer: auf den Gewinn, zusammen mit deinen übrigen Einkünften. Dazu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ans Finanzamt zahlst du meist vierteljährliche Vorauszahlungen.
  • Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende, mit einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Die gezahlte Gewerbesteuer wird zudem weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuer: Du weist in der Regel Umsatzsteuer aus und gibst Umsatzsteuervoranmeldungen ab, es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung innerhalb ihrer Umsatzgrenzen.
  • Lohnsteuer und Sozialabgaben: erst relevant, wenn du Mitarbeiter einstellst.

Buchführungspflichten

Hier ist das Einzelunternehmen angenehm unkompliziert. Solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist und die Grenzen von 800.000 Euro Umsatz beziehungsweise 80.000 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschreitest, genügt die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben, fertig.

Als e.K. gilt grundsätzlich die doppelte Buchführung mit Bilanz. Eine Ausnahme gibt es für kleine eingetragene Kaufleute unterhalb derselben Grenzen, sie dürfen nach § 241a HGB ebenfalls bei der EÜR bleiben.

Unabhängig von der Gewinnermittlung gelten für alle die Grundregeln ordnungsgemäßer Buchführung: Belege sammeln, Rechnungen mit allen Pflichtangaben schreiben, Aufbewahrungsfristen einhalten und die GoBD beachten.

Für wen sich das Einzelunternehmen eignet

Gut geeignet ist das Einzelunternehmen für Solo-Gründer mit überschaubarem Geschäftsrisiko: Dienstleister, Berater, Kreative, kleine Händler, Handwerker in der Startphase und alle, die nebenberuflich testen wollen, ob ihre Idee trägt. Du behältst die volle Kontrolle, der ganze Gewinn gehört dir, und der Verwaltungsaufwand bleibt klein.

Weniger geeignet ist es, wenn dein Geschäft hohe Haftungsrisiken birgt, du größere Kredite oder Investoren brauchst oder von Beginn an mit Partnern gründest. Für Teams ist die GbR das Gegenstück, für haftungssensible Vorhaben die UG oder GmbH. Eine Entscheidungshilfe über alle Formen hinweg bietet der Ratgeber Rechtsform wählen.

PDF
Checkliste: Einzelunternehmen gründen in 7 Schritten

Kompakt zum Abhaken. Kommt in Kürze als Download.

Jetzt vormerken
◆ Wie unternio hilft

Als Solo-Gründer alle Pflichten im Blick

Als Einzelunternehmer bist du Chef, Buchhaltung und Verwaltung in einer Person. Umso wichtiger, dass nichts durchrutscht: Mit dem Kontrollregister von unternio legst du Steuertermine, Voranmeldungen, Versicherungs- und IHK-Fristen einmal an und wirst rechtzeitig erinnert. Verträge und Kundendaten liegen daneben im Vertragsregister und CRM, alles an einem ruhigen Ort statt in fünf Tools.

Steuer- und Meldefristen an einem Ort Automatische Erinnerungen DSGVO, Hosting in Deutschland
unternio kostenlos testen

Häufige Fragen

Was kostet die Gründung eines Einzelunternehmens?
Die Gründung ist sehr günstig. Als Gewerbetreibender zahlst du nur die Gebühr für die Gewerbeanmeldung, meist etwa 20 bis 60 Euro. Freiberufler melden sich kostenlos beim Finanzamt an. Nur die Eintragung als e.K. ins Handelsregister verursacht zusätzliche Notar- und Registerkosten.
Brauche ich als Einzelunternehmer ein Startkapital?
Nein, für ein Einzelunternehmen ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Du solltest aber genug Rücklagen einplanen, um Anlaufkosten und die ersten Monate ohne stabile Einnahmen zu überbrücken.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und e.K.?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb ohne Handelsregistereintrag mit einfacher Buchführung. Der eingetragene Kaufmann (e.K.) steht im Handelsregister, darf eine Firma führen, unterliegt aber dem Handelsrecht und ist grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Wie hafte ich als Einzelunternehmer?
Als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt mit deinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Eine Haftungsbeschränkung gibt es nur durch den Wechsel in eine Kapitalgesellschaft wie UG oder GmbH sowie teilweise über Versicherungen.

Behalte dein Unternehmen im Griff

Aufgaben, Fristen, Verträge und Kunden an einem ruhigen, klaren Ort.

Jetzt kostenlos starten

Quellen und Rechtsgrundlagen: § 241a HGB (Befreiung von der Buchführungspflicht)

Redaktionell verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Jan Pulfer, Pik Production GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover.