Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) ist die Grundform der Personengesellschaft. Eine Personengesellschaft ist im Grunde genommen eine Firma, hinter der die Personen selbst stehen, nicht eine eigene Kapital-Firma wie die GmbH. Die GbR entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zusammentun, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Das kann ein Laden sein, eine gemeinsame Agentur, eine Praxisgemeinschaft oder ein Projekt für begrenzte Zeit.
Seit der MoPeG-Reform (das ist ein Gesetz, das die Regeln für Personengesellschaften erneuert hat), gültig seit dem 1. Januar 2024, steht ausdrücklich im Gesetz: Eine GbR, die nach außen auftritt, ist rechtsfähig. Rechtsfähig heißt im Grunde genommen, dass die Firma selbst Rechte und Pflichten haben kann. Sie kann also selbst Verträge schließen, Eigentum kaufen und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Für dich als Gründer ändert das am einfachen Start wenig. Es macht die Rechtslage aber viel klarer als früher.
Wichtig zur Einordnung: Die GbR gilt nicht als Kaufmann. Wird euer Geschäft aber so groß, dass es einen richtig kaufmännischen Betrieb braucht, wird die GbR automatisch zur OHG. Die OHG (offene Handelsgesellschaft) ist im Grunde genommen die größere Schwester der GbR und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Für die meisten kleinen Team-Gründungen bleibt es aber bei der GbR. Ob überhaupt eine Personengesellschaft zu dir passt, kannst du im Ratgeber Rechtsform wählen und in der Übersicht Rechtsformen im Vergleich prüfen.
GbR gründen: der Ablauf Schritt für Schritt
- Partner und Ziel klären: Wer ist dabei? Was ist das gemeinsame Ziel? Wer bringt was ein (Geld, Arbeitszeit, Geräte)? Diese Fragen sind die Grundlage des Vertrags.
- Namen festlegen: Die GbR trägt klassisch die Namen der Partner, etwa "Meyer und Schulz GbR". Ein Fantasiename ist zusätzlich als Geschäftsbezeichnung möglich. Tipps dazu findest du unter Firmennamen finden.
- Gesellschaftsvertrag schließen: am besten schriftlich, mehr dazu im nächsten Abschnitt. Ein Notar ist nicht nötig.
- Freiwillig: Eintragung als eGbR: nur wenn ihr sie braucht oder wollt, dazu unten mehr.
- Gewerbe anmelden: Bei einer gewerblichen Tätigkeit meldet ihr die GbR beim Gewerbeamt an. Viele Gemeinden wollen dabei Angaben zu allen Partnern. Den Ablauf beschreibt der Beitrag Gewerbe anmelden. Eine reine Freiberufler-GbR meldet sich stattdessen nur beim Finanzamt.
- Steuerliche Erfassung: Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält die GbR ihre eigene Steuernummer. Dabei entscheidet ihr auch, ob die Kleinunternehmerregelung für euch infrage kommt.
- Geschäftskonto eröffnen: keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen, damit privates und gemeinsames Geld sauber getrennt bleiben. Worauf du achten solltest, liest du unter Geschäftskonto eröffnen.
- Weitere Anmeldungen: je nach Tätigkeit IHK oder HWK (die Pflicht-Vereinigungen der Betriebe bzw. Handwerksbetriebe), Berufsgenossenschaft (die gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe) und bei Bedarf Versicherungen.
Gesellschaftsvertrag: mündlich reicht, schriftlich schützt
Rechtlich braucht die GbR keinen schriftlichen Vertrag. Sie kann durch eine mündliche Absprache oder sogar durch schlüssiges Handeln entstehen. Schlüssiges Handeln heißt im Grunde genommen: Ihr arbeitet einfach zusammen wie eine Firma, ohne etwas ausdrücklich zu vereinbaren. Genau darin liegt aber ein Risiko. Ohne schriftliche Regeln gelten die Standard-Regeln aus dem Gesetz (BGB). Die passen selten zu dem, was die Gründer eigentlich wollten. Gewinne werden dann zum Beispiel nach dem gesetzlichen Maßstab verteilt, egal wer wie viel arbeitet.
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag sollte mindestens diese Punkte regeln:
- Zweck und Name der Gesellschaft, dazu Beginn und bei Bedarf die Dauer.
- Was jeder einbringt: Geld, Sachwerte, Arbeit, und wie das bewertet wird.
- Geschäftsführung und Vertretung: Wer darf was allein entscheiden, wofür braucht es alle?
- Wie Gewinn und Verlust verteilt werden, dazu Regeln für Entnahmen (also dafür, wie viel Geld jeder aus der Firma für sich herausnehmen darf).
- Ausscheiden, Kündigung und Nachfolge: Was passiert bei Ausstieg, Krankheit oder Tod eines Partners? Und wie wird die Abfindung berechnet (also das Geld, das ein ausscheidender Partner für seinen Anteil bekommt)?
- Regeln zu Wettbewerb und Nebentätigkeiten, dazu ein Weg für den Fall von Streit.
MoPeG und eGbR: wann die Registrierung nötig ist
Mit dem MoPeG wurde zum 1. Januar 2024 das Gesellschaftsregister eingeführt. Das ist im Grunde genommen ein amtliches Verzeichnis für GbRs. Eine GbR kann sich dort eintragen lassen und heißt dann eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz eGbR. Nach dem Eintrag muss dieser Zusatz im Namen stehen.
Der Eintrag ist grundsätzlich freiwillig. In der Praxis wird er aber zur Pflicht, wenn die GbR Rechte haben will, die selbst in einem Register stehen. Die wichtigsten Fälle:
- Die GbR soll Grundstücke oder Immobilien kaufen, verkaufen oder belasten (Grundbuch).
- Die GbR soll GmbH-Anteile halten (Gesellschafterliste) oder als Gesellschafterin in andere Register eingetragen werden.
- Die GbR soll an Umwandlungen teilnehmen, etwa später in eine andere Rechtsform wechseln.
Die Anmeldung zum Gesellschaftsregister läuft über einen Notar. Er beglaubigt die Anmeldung und reicht sie ein. Dafür fallen Notar- und Registergebühren an. Die bleiben aber überschaubar, verglichen mit einer GmbH-Gründung. Zu beachten: Nach dem Eintrag muss die eGbR ihre wirtschaftlich Berechtigten ans Transparenzregister melden. Wirtschaftlich Berechtigte sind im Grunde genommen die Personen, denen die Firma wirklich gehört. Das Transparenzregister ist ein amtliches Verzeichnis, das zeigt, wer hinter einer Firma steht. Und ist die eGbR einmal eingetragen, lässt sich der Eintrag nicht einfach wieder löschen, solange die Gesellschaft besteht.
Haftung in der GbR
Die GbR hat keine Haftungsbeschränkung. Zuerst haftet das Vermögen der Gesellschaft. Daneben haftet aber jeder Partner persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, also auch mit seinem privaten Geld. Gesamtschuldnerisch bedeutet: Ein Gläubiger (also jemand, dem die Firma Geld schuldet) kann sich die volle Summe von einem einzelnen Partner holen. Der muss sich das Geld dann intern von den anderen zurückholen.
Drei Folgen solltest du kennen:
- Du haftest auch für Fehler deiner Mit-Partner, wenn sie im Namen der Gesellschaft handeln.
- Wer neu in eine bestehende GbR eintritt, haftet grundsätzlich auch für Altverbindlichkeiten, also für Schulden, die schon vorher da waren.
- Wer aussteigt, haftet für die bis dahin entstandenen Schulden noch bis zu fünf Jahre weiter.
Eine Betriebshaftpflicht ist deshalb für die meisten GbRs sinnvoll, je nach Tätigkeit auch eine Vermögensschadenhaftpflicht. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die ihr bei anderen verursacht. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Geldschäden ab, die ihr aus Versehen anrichtet. Einen Überblick gibt der Beitrag Versicherungen für Gründer.
Steuern und Buchführung
Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Sie wird transparent besteuert. Das heißt im Grunde genommen: Nicht die Firma zahlt die Steuer, sondern die Partner. Der Gewinn wird gemeinsam festgestellt und auf die Partner verteilt. Jeder versteuert seinen Anteil mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Dazu kommen:
- Gewerbesteuer: nur bei gewerblicher Tätigkeit, mit einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Ein Freibetrag ist ein Betrag, der steuerfrei bleibt. Eine reine Freiberufler-GbR zahlt keine Gewerbesteuer. Die Abgrenzung erklärt der Beitrag Freiberufler oder Gewerbe.
- Umsatzsteuer: Die GbR gilt selbst als Unternehmen. Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt und an den Staat geht. Bleibt der Umsatz unter den Grenzen, kann die GbR die Kleinunternehmerregelung nutzen: Dann schlägt sie keine Umsatzsteuer auf, bekommt aber auch keine zurück.
- Buchführung: Solange die GbR nicht im Handelsregister steht und die Grenzen von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschreitet, reicht die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben.
Wann die GbR sinnvoll ist, und wann nicht
Die GbR passt gut, wenn ihr schnell, günstig und einfach zu zweit oder zu dritt starten wollt, das Risiko eures Geschäfts überschaubar ist und ihr keine großen Investitionen oder Kredite braucht. Typische Beispiele: Beratungs- und Kreativteams, Praxisgemeinschaften, kleinere Handels- oder Dienstleistungsgeschäfte, Nebenprojekte.
Weniger geeignet ist die GbR, wenn euer Geschäft spürbare Risiken hat (teure Projekte, Produkthaftung, hohe Vorleistungen), wenn Geldgeber einsteigen sollen oder wenn ihr von Anfang an stark wachsen wollt. Dann sind UG oder GmbH meist die ruhigere Wahl, weil dort die Haftung beschränkt ist (ihr haftet also nicht mit eurem privaten Geld). Auch als Einzelgründer brauchst du keine GbR. Für dich allein gibt es das Einzelunternehmen.
Ein Wechsel ist später möglich: Eine wachsende GbR kann zur OHG werden. Oder sie wird umgewandelt oder neu gegründet als Kapitalgesellschaft. Eine Kapitalgesellschaft ist im Grunde genommen eine eigenständige Firma mit eigenem Kapital, zum Beispiel eine GmbH oder UG. Die Wechsel-Möglichkeiten aller Rechtsformen zeigt der große Rechtsformen-Vergleich.